Wer muss Versand im Garantiefall bezahlen?
Hallo,
ich habe letztes Jahr einen Rucksack für mein Notebook gekauft bei Ebay gekauft. Auf den Rucksack gab der Verkäufer eine zweijährige Garantie, die also jetzt noch besteht. Nun ist an diesem Rucksack die Naht aufgegangen, sodass das Fach für das Notebook nicht mehr richtig zu nutzen ist. Deswegen möchte ich den Rucksack gerne zurück schicken und die Garantie in Anspruch nehmen.
Muss ich für den Versand zum Verkäufer die Kosten tragen oder müssen diese vom Verkäufer übernommen werden? Kann man das allgemein sagen oder müsste man hierfür die AGB lesen und kann vom Verkäufer selbst bestimmt werden?
Ich bin mir nicht sicher, ob du nun wirklich bewusst von einer "Händlergarantie" sprichts, oder "Gewährleistung" meinst. Grundsätzlich ist eine Garantie eine freiwillige Leistung des Händlers oder - viel öfter - des Herstellers. An diese Freiwilligkeit geknnüpft ist das Recht des Händlers/Herstellers, die Bedingungen dieser Garantie frei festzulegen. Insofern wirst du keine einheitliche Regelung finden.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die meisten Hersteller/Händler einen Versandkostenanteil oder die Versandkosten für den Hinversand nicht übernehmen. Da musst du aber genau in deinen Unterlagen nachlesen. Bei Elektrogeräten ist es üblich, dass für den ganzen Vorgang Pauschalen gezahlt werden, egal, was am Gerät defekt ist. Da kann es auch schonmal sein, dass die Reparatur teurer ist, als ein Neugerät. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Ebenfalls aus Erfahrung kann ich dir sagen: "Viel Glück!", denn gerade bei Ebay tummeln sich viele Händler herum, die sich für Garantieversprechen nicht interessieren, obwohl sie damit werben. Da wird dann gewartet, ob du rechtliche Schritte einleitest oder nicht (und wer macht das für Kleinbeträge?). Ebay interessiert das natürlich nicht. Oben schrieb ich, du musst die Bedingungen der Händlergarantie in deinen Unterlagen nachlesen. Hoffentlich hast du welche und hoffentlich waren die Vertragsbestandteil, denn auch da hakt es bei Ebay Händlern häufig.
Hallo Brille Willi,
wenn du ein Produkt bei einem Händler gekauft hast, und dort noch die Garantie vorhanden ist, hast du ein Recht, es dem Händler einzuschicken. Bei manchen Händlern ist es so, dass du den Versand selbst bezahlen musst, du aber die Versandkosten zurück erstattet bekommst. Wenn der Händler deine Wahre umgetauscht beziehungsweise repariert hat. Es gibt aber auch Händler, wo du nix zahlen brauchst und deine defekte Wahre einfach einsenden kannst.
Bei einem privaten Verkäufer sieht dies anders aus. Dort hat der Privatverkäufer ein Recht, auf nicht Beanstandung der Garantie und somit bleibst du auf deinen Schaden sitzen. Damit ist auch die Rücksendung eingeschlossen.
Ich würde dir empfehlen, noch mal die Hinweise zur Rücksendung deiner Wahre, auf der Händlerseite durchzulesen.
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