Fahrerflucht-Stopp vor roter Ampel
Ein Knall ließ einen vierundzwanzigjährigen jungen Mann aus seinem Fenster hinaussehen. Er erblickte sein Auto, das beschädigt war und sah, wie ein anderer PKW flüchtete. Sofort rannte er zu seinem Wagen und fuhr hinter dem Flüchtenden her. An einer roten Ampel stellte er den Unfallverursacher und zwang ihn auszusteigen. Inzwischen hatte er die Polizei informiert.
Der dreißigjährige Schadensverursacher muß nun mit einer Strafanzeige rechnen, da er Fahrerflucht begangen hat. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wird auf 400 Euro geschätzt. Nur seiner schnellen Reaktion hat der Geschädigte es zu verdanken, dass er nun den Unfallschaden wahrscheinlich von der Versicherung des Schadensverursachers ersetzt bekommt. Ob der Verursacher seine Flucht bereut?
Was verlaßt einen Autofahrer, Fahrerflucht zu begehen? Habt ihr Kenntnis davon, dass jemand im Bekannten- oder Freundeskreis schon einmal Fahrerflucht begangen hat oder habt gar ihr selbst diese begangen?
Bei einem schlimmen Unfall kommt es sicher eher mal zu einer Fahrerflucht. Häufig sind ja Schocksituationen der Grund. Der Unfallverursacher steht dann so unter Druck und ist so geschockt von den Vorkommnissen, dass er ad hoc reagiert und das nicht unbedingt immer zu seinem Vorteil. Ich weiß nicht, ob so jemand auch mal aus purem Eigennutz einfach weiter fährt und Fahrerflucht begeht. Man weiß ja, dass man dafür eine hohe Strafe bekommt, wenn man erwischt wird.
Ich kenne niemanden, der schon einmal so etwas gemacht hat. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das jemand zugeben würde oder damit prahlen würde, denn es ist ja immerhin verboten. Die meisten werden es auch nicht toll finden, wenn ihnen jemand erzählt, dass er oder sie Fahrerflucht begangen hat. Ich habe zum Glück noch nie einen Unfall gebaut und somit auch noch nie Fahrerflucht begangen. Aber ich würde es mit Sicherheit auch im Fall der Fälle nicht tun, denn das wäre mir zu gefährlich. Zudem wäre ich im gegenteiligen Fall auch froh, wenn der Unfallverursacher nicht flieht und wir das klären können.
Cid hat geschrieben:Ob der Verursacher seine Flucht bereut?
Davon ist sicher auszugehen. Denn neben dem Schaden, welchen er in jedem Fall zu begleichen hat, kommt auch noch ein Strafverfahren auf ihn zu! Und das ist noch mal eine Nummer härter, als eine bloße potentielle Rückstufung bei der Versicherung. Hinzu kommt, dass der Führerschein bei einer nachgewiesenen Fahrerflucht auch erst einmal weg ist!
Blöd ist sicher auch, dass bei einem gewöhnlichen Unfall (ohne Alkohol oder ähnliches) die Versicherung wenigstens den Schaden des Unfallgegners übernommen hätte. So aber wird sich Versicherung hier eben auch raushalten können bzw. Regressforderungen gegen den Unfallfahrer stellen.
Hätte der Unfallverursacher eine normale Regulierung in die Wege geleitet, hätte er im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen bleiben müssen, die an seinem Fahrzeug entstanden sind. Aber auch die hätte eine vorhandene Vollkaskoversicherung übernommen. Außerdem wäre der Ärger über das Fahrverbot erspart geblieben.
Cid hat geschrieben:Was verlaßt einen Autofahrer, Fahrerflucht zu begehen?
Grundsätzlich gibt es schon Anlässe, welche es zwar nicht entschuldigen, wohl aber verständlich erscheinen lassen, dass ein Unfallverursacher die Flucht ergreift. Macht die Sache aber sicher nicht besser, weil der Unfallgegner so ja immer auf dem Schaden sitzen bleibt, welchen er nicht verursacht hat.
So dürften Unfallfahrer, die unter Alkohol oder Drogen stehen, zur Flucht tendieren, weil die Folgen eines Unfalls ähnlich dramatisch sein können, wie nach einer Fahrerflucht. Und hier kann es die Hoffnung geben, dass man zunächst flüchtet und dann innerhalb von 24 Stunden - wenn man wieder nüchtern ist - sich selbst bei der Polizei stellt.
Selbstverständlich dürften auch Unfallfahrer, die ein unversichertes Fahrzeug führen die Flucht vorziehen. Ebenso die, die über keine Fahrerlaubnis verfügen. Schließlich drohen auch hier empfindliche Strafen, wenn über die normale Regulierung diese Umstände aufgedeckt werden.
Und die klaren Gründe könnten die sein, wenn durch den Unfall die Gefahr besteht, dass andere vorausgegangene Straftaten aufgedeckt werden. Wenn also das Fahrzeug gestohlen wurde oder ähnliches.
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