Vorwurf der Urheberrechtsverletzung

vom 01.02.2011, 08:45 Uhr

A verfasst Texte für ein Onlineportal. Dort hat A auch schon diverse Strickanleitungen veröffentlicht. Teilweise auch mit selbsterstellten Bildern. Um diese Dinge selbst stricken zu können hat A teilweise bei Bekannten nachgefragt, teilweise auch im Internet nachgelesen. Zweiteres vor allem für Größenangaben.

Einen Link zum eigenen Autorenprofil hat A auf einer ihrer Webseiten eingebaut, was ja legitim ist, um mehr Leser zu bekommen, was den Verdienst für die erstellten Texte erhöht.

Nun bekam A eine Email von B. B selbst verkauft Strickanleitungen als Ebook bei Ebay und behauptet nun, das A diese nur umgeschrieben und auf ihrer Webseite veröffentlicht hätte. Wie gesagt, ist dort nur der Link zum kompletten Profil. Weiterhin hat A noch nie ein Ebook bei Ebay gekauft und schon gar nicht umgeschrieben. B drohte in der Mail mit einer Abmahnung per Anwalt, wobei auch nicht weiter ins Detail gegangen wurde, um welche Anleitungen es genau ging.

A hat darauf hin B geantwortet, das die Vorwürfe nicht haltbar sind, zumal sie nicht genauer beschrieben waren. Von B kam dazu bisher keine Antwort mehr. Aber was soll A unternehmen, wenn doch eine Abmahnung ins Haus flattert? Das A entsprechend ihrer selbst verfassten Anleitungen stricken kann, kann durch mehrere Zeugen belegt werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der Kontakt via Email wurde aufgenommen. Mehr ist nicht möglich, da A keine weiteren Daten von B bekannt sind. Auf diese Mail kam bislang keinerlei Reaktion. Zudem hat A sich nichts vorzuwerfen, da A eben nicht vorhandene Texte umformuliert hat. Die von A veröffentlichten Texte sind alleiniges geistiges Eigentum von A, da komplett selbst aus Erfahrungen heraus geschrieben wurde.

Da keine weiteren Daten von B bekannt sind, kann A kaum im Vorfeld etwas beim zuständigen Gericht gegen B unternehmen. Sprich man kann nur abwarten, ob noch etwas per Post kommt.

Und warum sind Zeugen etwas zur Belustigung? Es gibt Zeugen, welche A bestätigen können, das sie sowohl die Sachen kann über die sie schreibt und auch Zeugen, welche bestätigen können, das A entsprechend des Schreibens mächtig ist, das man gegen Bezahlung Texte veröffentlicht. A macht dies schon seit mehreren Jahren und arbeitet auch für eine große Tageszeitung.

Außerdem ist A nicht bereit sich irgendwelchen Forderungen von B zu unterwerfen, da A keine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Und da ist doch eigentlich an B dies zu beweisen, wenn man es schon behauptet, oder?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Da keine weiteren Daten von B bekannt sind, kann A kaum im Vorfeld etwas beim zuständigen Gericht gegen B unternehmen. Sprich man kann nur abwarten, ob noch etwas per Post kommt.
A soll auch gar nichts unternehmen, bevor da etwas substanzielles von B kommt. Erst dann, wenn die Abmahnung auf dem Tisch liegt. Vorher nur versuchen, vernünftig miteinander zu reden.

Punktedieb hat geschrieben:Und warum sind Zeugen etwas zur Belustigung?
Ich staune. Weil die Zeugen in keinster Weise belegen können, dass A nicht abgeschrieben hat. "Herr Richter, ich kann gar nicht der Unfallverursacher sein, ich kann nämlich Auto fahren, ich habe einen Führerschein, ich habe noch nie ein Knöllchen bekommen und meine Oma fahre ich regelmäßig zum Seniorentreff."

Punktedieb hat geschrieben:Außerdem ist A nicht bereit sich irgendwelchen Forderungen von B zu unterwerfen, da A keine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Und da ist doch eigentlich an B dies zu beweisen, wenn man es schon behauptet, oder?
Natürlich soll A sich nicht vorschnell unterwerfen, ich hatte nur eine mögliche Folge aufgezeigt und erwähnt, dass es in so einem Fall dann besser wäre, in Richtung Klage oder einstweiliger Verfügung zu agieren.

Du siehst die Sache tatsächlich aber zu naiv. Stell dir vor, B hat alles von A abgeschrieben, ein E-Book daraus gemacht und versucht jetzt zu behaupten: "Hey, A hat alles nur geklaut!" Hier ist mein Anwalt (der zufällig sein Bruder C ist) und dieses dynamische Duo vesucht nun rechtsmissbräuchlich über diese Masche Geld zu verdienen. Die Einzelheiten der Umstände sind ja hier nicht bekannt, aber das auf diese Weise im Abmahnbereich Geld verdient wird, ist fast schon normal.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge



A hat gar keine Chance, eine Abmahnung zu verhindern, solange A Online publiziert. Das hier immer wieder gerne mit dem Mittel der Abmahnung gearbeitet wird, ist ja auch kein Geheimnis mehr. In dem Fall aber wird ja auch noch zunächst nur damit gedroht, was schon eher seltsam ist.

Wenn A wirklich keine Anleitungen umgeschrieben hat, die recht leicht einer Anleitung von B zuzuordnen wäre, könnte A sich auf eine Klage einlassen. Denn eine Abmahnung ist ja nicht automatisch berechtigt! Reagiert A nicht auf so ein Schreiben, landet die Sache vor Gericht.

Scheut man das Kostenrisiko nicht, kann man natürlich gleich scharf zurück schießen, und eine negative Feststellungsklage einreichen. Was sicher noch mal besser ist (weil man dann zum Aktiven in der Auseinandersetzung wird). Dann wird die Gegenseite Farbe bekennen müssen.

Letztlich kann aber kein allgemein gültiger, richtiger Rat gegeben werden. Wenn B nicht genau benennt, welche Teile ihn stören, bliebe ja nur übrig, alle Anleitungen vom Netz zu nehmen. Das kann dann zwar im Interesse von B sein - dürfte aber für A nicht in Frage kommen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



@Meerbuscher

Wer aber nachweislich schon mehrere Jahre im journalistischen Bereich tätig ist und auch entsprechend viele Texte nachweisen kann, die selbst geschrieben wurden, wird doch wohl recht glaubhaft versichern können, das es diese Anleitungen selbst erstellt wurden.

Ausserdem sollte man doch wohl dabei bedenken, wenn zehn Menschen zu einem Thema eine Anleitung schreiben sollen, das diese sich in vielen Dingen gleichen wird. Unterschiede wird wohl nur im Textaufbau und der Wortwahl geben.

Und Zeugen können durchaus belegen, ob jemand einen Text selbst verfasst hat. Da jede Person einen eigenen Stil hat. Daher sind die Zeugen nicht so lächerlich wie du sie hinstellen willst. Und so naiv, wie du es gern hättest, scheint ja A nun auch nicht zu sein. Oder wie sonst erklärst du dir die Vorgehensweise, das A erstmal um eine ausführlichere Beschreibung des Problems seitens B gebeten hat?

Da aber von B keinerlei Antwort mehr dazu kam, wird man wohl eher davon ausgehen können, das nichts mehr nachkommt. Dabei noch bedacht, das die Anschuldigungen, welche von B kamen, schon gar nicht vom Grundsatz her der Wahrheit entsprachen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Du gehst viel zu emotional an die Sache heran. Dir wirft doch hier niemand etwas vor, im Gegenteil. Falls du es noch nicht gemerkt haben solltest, dir wird hier geholfen, also aufwachen. Solche Sachen musst du sehr abstrakt, ehrlich und ergebnisoffen angehen. Dazu gehört, offensichtliche Schwächen auch offenzulegen, schon um vorbereitet zu sein auf das, was kommen könnte.

Punktedieb hat geschrieben:Wer aber nachweislich schon mehrere Jahre im journalistischen Bereich tätig ist und auch entsprechend viele Texte nachweisen kann, die selbst geschrieben wurden, wird doch wohl recht glaubhaft versichern können, das es diese Anleitungen selbst erstellt wurden.
Nein. Nur weil ich 40 Jahre im Supermarkt keine Süßigkeiten gestohlen habe, kann ich jetzt nicht der Süßigkeitendieb sein? Du musst doch auch diese Absurdität der Begründung erkennen können. Für den konkreten Fall (vorausgesetzt es gäbe eine Abmahnung hin auf einen konkreten Verstoß) ist es unerheblich, was A vorher gemacht hast. Auch deine Argumentation, dass A bisher im journalistischen Bereich "nachweislich" alles selbst geschrieben hätte, würde schon deswegen nicht ziehen, weil A faktisch keine "Nachweise" hast. Er hat höchstens Texte, gegen die niemand vorgegangen ist. Das ist aber kein Nachweis, dass sie nicht vielleicht doch kopiert wurden, noch viel weniger ein Nachweis, dass A im konkreten Fall nichts gemacht hat.

Natürlich spielt es für den Richter eine Rolle, ob die Leute vor ihm stadtbekannte Abmahnprofis oder juristisch bisher unauffällige Personen sind. Die Realität ist aber meist nicht so eindeutig und von einem Beweis in einem konkreten Fall ist das im Grunde ein halbes Universum weit entfernt.

Punktedieb hat geschrieben:Ausserdem sollte man doch wohl dabei bedenken, wenn zehn Menschen zu einem Thema eine Anleitung schreiben sollen, das diese sich in vielen Dingen gleichen wird. Unterschiede wird wohl nur im Textaufbau und der Wortwahl geben.
Keine Frage und das dürfte bei technischen Beschreibungen oder Anleitungen noch viel mehr der Fall sein, zumal sich in vielen Bereichen eine Art Sprachregelung entwickelt hat. Aber soweit sind wir doch noch nicht. Das kann man erst prüfen, wenn eine konkrete Abmahnung vorliegt.

Punktedieb hat geschrieben:Und Zeugen können durchaus belegen, ob jemand einen Text selbst verfasst hat. Da jede Person einen eigenen Stil hat. Daher sind die Zeugen nicht so lächerlich wie du sie hinstellen willst.
Du wirst schon wieder emotional. Entweder willst du hier auf ein Rechtsgutachten heraus und wirst dich wundern, was so etwas im Fall des Falles kosten wird. Oder du meinst eine Person, die konkret dabei war, als A einen bestimmten Text verfasst hast. So eine Person, so sie das denn glaubhaft versichern kann, wäre evtl. als Zeuge tauglich. Die Frage: "Standen sie daneben, als A den Text geschrieben hat?" sollte ein Zeuge also glaubhaft bejahen können.

Punktedieb hat geschrieben: Und so naiv, wie du es gern hättest, scheint ja A nun auch nicht zu sein. Oder wie sonst erklärst du dir die Vorgehensweise, das A erstmal um eine ausführlichere Beschreibung des Problems seitens B gebeten hat?
Du wirst schon wieder emotional. Wenn dich dieses "naiv" stört, dann können wir uns ja auf "arglos" einigen. Dass A um Klärung bittet, ist ja nun eigentlich zu erwarten. Was soll er auch sonst machen? So wie ich das verstanden habe, steht ja bisher nichts als eine nicht belegte Behauptung von B im Raum. Von einer Forderung des B war bisher keine Rede.

Punktedieb hat geschrieben:Da aber von B keinerlei Antwort mehr dazu kam, wird man wohl eher davon ausgehen können, das nichts mehr nachkommt.
Es ist dem A zu raten, sich mal das Profil des B bei Ebay anzuschauen. Eventuell finden sich dort Hinweise auf das Verhalten des B.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Betrachten wir mal diesen fiktiven Fall. So wie ich es verstehe, droht die Gegenseite mit einer Abmahnung. D. h. es existiert bisher keine Abmahnung. Zudem sind die Vorwürfe nicht näher belegt. Der Hinweis auf Zeugen ist hier eher belustigend, aber nichts wert.

Man sollte im Vorfeld einer möglichen Abmahnung versuchen, vernünftig miteinander zu reden. Unbelegte Vorwürfe sind natürlich überhaupt nicht zu gebrauchen. Das sollte auch B verstehen können. A sollte also den Kontakt suchen. Wie ich es verstehe, ist das bereits in die Wege geleitet. Freundlicher telefonischer Kontakt könnte vielleicht auch hilfreich sein. Dabei sollte man sachlich bleiben.

Kommt die Abmahnung - wir haben das ja in diesem Fall mal fiktiv angenommen - gibt es diverse Strategien:

  • A könnte die Sache z. B. völlig ignorieren (evtl. droht dann eine Klage oder eine einstweilige Verfügung). Wenn A sich nämlich vorschnell unterwirft, könnte es sein, dass B mit ständigen Vertragsstrafeklagen versucht, den A zu schröpfen. Ist also absehbar, dass es möglicherweise zu neuen Verstößen kommt (das ist ein wenig vom Produkt abhängig), kann man auch ein Urteil gegen sich ergehen lassen. Dann muss B bei neuen Verstößen aus dem Urteil zwangsvollstrecken, wovon B nicht viel hat. Auch ein Anwalt hat da keine große Lust drauf, denn daran gibt es nichts zu verdienen. Was man dann zahlen muss, ist ein Ordnungsgeld an die Staatskasse. Das kann natürlich auch von Verstoß zu Verstoß steigen.
  • Wenn A meint, zu Unrecht abgemahnt worden zu sein, kann A beim zuständigen Gericht des B eine Schutzschrift hinterlegen. Dann wird nicht einfach eine einstweilige Verfügung gegen ihn erlassen, es kommt zu einer mündlichen Anhörung.
  • Dann kann A noch selber in den Krieg ziehen und gerichtlich (an dem Gericht, wo B klagen wird) feststellen lassen, dass B keine Ansprüche hat (negative Feststellungsklage). Dafür muss man nicht erst gegenmahnen, man kann sofort klagen.
  • Dann könnte man noch eine Gegenabmahnung abschießen, in der man die Gegenseite erklären lässt, dass kein Anspruch besteht. Auf den Kosten wird man aber meist sitzen bleiben.

Lassen sich die Vorwürfe nicht im Vorfeld ausräumen, empfehle ich, hier nicht alleine tätig zu werden. Dafür gibt es zuviele versteckte Fallen. Also: Kontakt aufnehmen, Verhandlungsbereitschaft zeigen, freundlich bleiben.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@Meerbuscher es brauch keinen fiktiven Fall, da es hier klare Fakten gibt. Diese sehen wie folgt aus:

    * A hat einen Link zum eigenen Autorenprofil auf der eigenen Webseite
    * A hat auf dieser Autorenseite diverse Anleitungen zum Stricken veröffentlicht
    * B hat eine Mail an A geschickt mit der Behauptung, das A auf der eigenen Webseite umgeschriebene Anleitungen veröffentlicht, A dabei auffordert diese zu entfernen, gleichzeitig ankündigt einen Anwalt wegen einer Abmahnung zu beauftragen und mitgeteilt, das B selbst ähnliche Anleitungen bei Ebay verkauft.
    * A hat B daraufhin mitgeteilt, das auf der eigenen Webseite keine Anleitungen sind und B doch bitte detailierter Beschreiben möchte um was denn genau geht.
    * Andere Wege gibt es nicht, um B zu kontaktieren, da keine weiteren Daten von B bekannt sind.
    * Die Mail von A blieb bis dato unbeantwortet.

Zu deinen bisherigen Ausführungen. Ja, es gibt sogar Zeugen, welche dabei A schon direkt beim schreiben von Texten gesehen haben. Sie saßen sogar direkt daneben und haben mitgelesen. Weiterhin kann nachweislich behauptet werden, das nur A diverse Texte für Tageszeitungen verfasst hat, da nur A die jeweiligen Termine bekam und eben auch wahrgenommen hat bzw. es nachgewiesen werden kann, das nur A einen entsprechenden Text geliefert hat.

Weiterhin kann ich behaupten, das ich auch hier viele User am Schreibstil erkenne ohne vorher zu wissen, das ihr Name unter einem Beitrag steht. Dazu muss ich kein Gutachter sein. Ein gewisser Stil entwickelt sich, vor allem bei Leuten, welche häufig entsprechende Texte verfassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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