Führt jeder Hundebiss zu einer Anzeige? Konsequenzen?
In diesem Beitrag hier Wie bei/nach Hundebiss verhalten? wurde von einem Mann berichtet, der beim Joggen scheinbar grundlos von einem Hund gebissen wurde. Eine Userin meinte auch, dass der Mann zu einem Arzt gehen soll und die würden dann automatisch eine Anzeige machen.
Nun habe ich vor ein paar Tagen auch berichtet, dass eine Freundin von mir einen eigentlich sehr gut erzogenen Hund hat. Es ist ein Schlittenhund falls das ausschlaggebend sein sollte. Allerdings ist dieser Hund eben auch nur ein Hund mit Reflexen und deswegen war ich auch nie besonders davon begeistert, dass er dabei ist, wenn vier zweijährige Kinder um ihn herum toben.
Viele werden das wohl als übervorsichtig oder wie auch immer sehen, aber vorgestern war es dann tatsächlich so, dass sich zwei Kinder getroffen haben, der eine hat beim Fangerlspielen einen Sessel umgeworfen und die Lehne ist genau auf den Hund gefallen. Obwohl der Hund eigentlich wirklich total gutmütig ist, hat er diesmal eben wohl aus Reflex ein wenig zugebissen. Er hat dabei die Hand von einem Kind erwischt. Es war nicht besonders schlimm, aber die Hand musste doch von einem Arzt versorgt werden weil es doch ziemlich geblutet hat.
Meine Freundin erzählte mir auch, dass der Arzt eben eine Anzeige gemacht hat. Sie selber wollte das auch gar nicht zur Anzeige bringen, weil sie ja auch nichts gegen den Hund hat und weil die Hundebesitzerin ihre Freundin ist. Der Arzt meinte aber, dass er dazu eben verpflichtet sei so einen Vorfall zu melden. Ist demnach jeder Hundebiss meldepflichtig? Auch wenn der Verletzte oder eben der Erziehungsberechtigte vom Verletzten keine Anzeige möchte?
Was sind nun die Konsequenzen für die Hundebesitzer? Was wird da auf sie zukommen? Müssen sie eine Strafe zahlen? An wen? Müssen sie zu einer Hundeschulung oder wie auch immer? Obwohl der Hund ja an sich gut erzogen ist? Der Hund hat wirklich schon viele Situationen sehr gutmütig ertragen. Ich hoffe dass der Hund nun nicht wegkommen muss.
Ich selber habe den Hund ja auch sehr gerne nur mag ich ihn eben nicht bei einem Babytreffen haben. Wenn mehrere Kinder herumtoben noch dazu in einem geschlossenen Raum, dann ist ein Hund einfach fehl am Platz. Da beißt er eben einmal aus Reflex zu und dann heißt es wieder, dass der Hund so böse ist. Dabei sollten einfach einmal die Besitzer überlegen was sinnvoller ist.
In einigen Bundesländern wird das strenger gehandhabt als in anderen. Bei dem "Hundegesetz" gibt es leider noch keine bundeseinheitliche Regelung, die aber im Laufe des Jahres angeblich kommen soll. Es ist richtig, dass der Arzt den Vorfall melden muss. Denn ein Hund gilt mittlerweile manchmal schon als Waffe und eine Schußwunde muss ein Arzt auch melden. Auch wenn die Geschädigte keine Anzeige will muss der Arzt diese machen. Die Staatsanwaltschaft wird dann Anzeige erstellen, weil es ein öffentliches Interesse ist, wenn ein Hund beißt.
Der Hund muss mit den Besitzern dann zu einem Wesenstest. Wenn er diesen nicht bestehen sollte, kann es möglich sein, dass er ins Tierheim muss. Aber oftmals hat man noch die Möglichkeit eine Hundeschule zu besuchen und den Hund dann nur mit Maulkorb zu führen und ihn nicht von der Leine zu lassen. Wenn fremde Leute mit im Haus sind, muss der Hund dann auch einen Maulkorb tragen. Aber das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Eine eventuelle Strafe wird an die Staatskasse gezahlt. Schmerzensgeld kann dann in einem Zivilprozess auch noch eingeklagt werden. Das muss die geschädigte aber selber beantragen bzw. einklagen. Wenn ein Hund aber einmal die Hemmschwelle überwunden hat und hat zugebissen, kann es leicht sein, dass er bei jeder gleichen Situation wieder zubeißen würde. Deswegen der Wesenstest.
Ich würde es sehr traurig und schade finden, wenn der Hund nun in ein Tierheim müsste. Den Wesenstest wird er aber denke ich schon gut bestehen, eben weil ich ihn prinzipiell schon für sehr gutmütig und nett halte. Ich finde es schade, dass im Endeffekt die Hunde einen auf den Deckel bekommen.
Ich finde nicht, dass in dieser Situation der Hund oder das Kind schuldig sind. Der Hund hat eben auch nur Reflexe und zweijährige Kinder toben eben einfach einmal herum. Ich habe es kommen gesehen, dass es eines Tages wohl soweit kommt, aber es hat ja immer geheißen, dass er so ein lieber Hund ist, was er auch ohne Zweifel ist. Ich nehme einmal an, dass die Sessellehne ihn irgendwo getroffen hat, wo es ihm wirklich weh getan hat. Hätte ihn die Besitzerin bei solchen turbulenten Szenen einfach ins Vorzimmer geschickt wäre es eben nicht soweit gekommen. Das wäre auch für den Hund besser gewesen.
Egal, nun ist es eben passiert und ich hoffe, dass es zu keinen heftigen Konsequenzen kommen wird. Wenn er offiziell in Anwesenheit von Fremden einen Beißkorb tragen muss, ist das ja auch nur sehr theoretisch, weil wer will das in einem Wohnzimmer kontrollieren? Ich bin aber schon gespannt, ob beim nächsten Babytreffen bei ihr der Hund weiterhin im Wohnzimmer sein darf. Falls ja, werde ich diese Treffen bei ihr wohl leider ausfallen lassen.
tournesol hat geschrieben: Wenn er offiziell in Anwesenheit von Fremden einen Beißkorb tragen muss, ist das ja auch nur sehr theoretisch, weil wer will das in einem Wohnzimmer kontrollieren? Ich bin aber schon gespannt, ob beim nächsten Babytreffen bei ihr der Hund weiterhin im Wohnzimmer sein darf. Falls ja, werde ich diese Treffen bei ihr wohl leider ausfallen lassen.
Passiert dann noch etwas, wird nicht mehr lange nach Wesenstest gefragt. Dann wird der Hund auf jeden Fall den Besitzern abgenommen, weil sie sich nicht an die Auflagen gehalten haben und nicht fähig sind diesen Hund zu halten.
Sicher ist es schade, wenn der Hund weg muss. aber er hätte das Kind auch im Gesicht treffen können. Die Konsequenzen für den Besitzer wird auch eine saftige Geldstrafe sein. Ich finde es richtig, wenn die Staatsanwaltschaft sich da einmischt. Der Hund kann zwar nichts dafür bzw. kann nur bedingt was dafür. Aber die Besitzer müssen die Konsequenz spüren. Wie kann man denn den Hund bei den Kindern lassen, wenn diese rumtoben. Hunde sind unberechenbar und wenn sie noch so lieb sind.
Hallo, ich hatte in dem anderen Thread auch geantwortet. Ich bin selbst mal von einem Hund gebissen wurden. Wenn das Bissopfer zum Arzt geht, dann muss der Arzt keine Anzeige machen. Aber er kann. Er wird die Schwere der Verletzung einschätzen und dann selbst reagieren. Aber er muss nicht. Allerdings sind Hundbisse meldepflichtig. Deshalb muss der Arzt den Vorfall eines Hundebisses melden.
Dass der Arzt den Biss unbedingt melden muss, stimmt aber nicht (zumindest nicht für alle (Bundes-)Länder). Meine Mutter wurde beim Arzt nach ihrem Hundebiss gefragt, ob sie eine Anzeige machen will und als sie dies verneint hat, war alles okay. Auch der Hundebesitzer wurde nicht genannt. Bei uns ist ein Biss also nicht meldepflichtig.
Selbst wenn der Biss gemeldet wird, kommt es nicht unbedingt zu einer Anzeige sondern geht bei uns erst mal an das Ordnungsamt. Da kommen auch nicht gleich beim ersten Biss irgendwelche Auflagen auf Hund und Halter zu. Problematisch wird es nur, wenn der Hund Kinder gebissen hat oder es bereits mehrfach zu Vorfällen kam. Dann bekommt man Auflagen vom Ordnungsamt oder der Hund muss ins Tierheim.
Ob eine Strafe gezahlt werden muss, kann man nie so genau sagen. Es kann ja sowohl eine normale Strafe gezahlt werden müssen als auch Schadensersatz an die Mutter. Letzteres fällt allerdings weg, da ja die Mutter wohl kaum auf Schmerzensgeld klagen wird.
Eine Bekannte wurde letztes Jahr auch von einem Hund gebissen und sie musste damit zu einem Arzt. Dieser hat den Biss versorgt, aber ihn nicht zur Anzeige gebracht. Daher nehme ich an, dass bei uns die Gesetze wohl anders sind. Meine Bekannte hatte lange Probleme mit dem Biss, da dieser nicht richtig verheilen wollte. Dennoch hat sie den Besitzer des Hundes deswegen nicht angezeigt.
Ich nehme daher auch an, dass es vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Wenn es sich um einen kleinen Biss handelt und die Situation erklärt wird, gibt es vielleicht nur eine Abmahnung oder ein Schmerzensgeld. Aber es kann natürlich auch zu einem Wesenstest kommen und der Hund kann deiner Freundin dann im schlimmsten Fall auch weggenommen werden. Am besten erkundigt sich deine Freundin mal bei einem Anwalt, was da genau auf sie zukommen kann.
Mir ist vor Jahren folgendes passiert. Ich war bei bei Bekannten oder Freunden ( die Beziehung zu den Leuten ist nicht klar, ich ging da an sich schon ein und aus) um nett um einen Job zu betteln. Die hatten immer Hunde und ich schon immer Angst vor Hunden. Aber bisher war nie was passiert. Ich stand mit dem Chef zusammen und habe mich mit ihm unterhalten. Die Hunde kamen dazu. So weit kein Problem. Der Sohn vom Chef, damals schon um die 40 Jahre alt, kam auch dazu. Ich betrachtete die Hunde schon ein wenig argwöhnisch, aber ließ sie halt machen. Der kleinste Hund, der in die Kategorie eine handvoll Hund passt, flitzte dort rum.
Der Sohn vom Chef dann im spöttischen Ton: Beiß die oder Fass die. Der kleine Hund wuselte weiter um, laut bellend. Ich stand da und grinste noch und wollte gerade dazu ansetzen zu sagen, dass Hunde die bellen nicht beißen. In dem Moment sprang er hoch und biss mir in die Wade. Wie gesagt ein kleiner Hund, die Wunde tat im ersten Moment nicht wirklich weh und so. Und an sich waren wir alle eher erschrocken.
Es war nicht geklärt, ob ich nun einen Job bekommen und ich war damals darauf angewiesen. Mit der Wunde bin ich dann auch zu meiner Hausärztin. Der habe ich auch erzählt, was passiert ist. Von Anzeige haben wir an sich nie gesprochen. Also der Vorschlag kam an sich nie. Ich bin als Entschuldigung zum Essen eingeladen worden, dass war es aber auch. Und den Job habe ich leider auch nicht bekommen. Allerdings dann später und ich war froh das ich da keinen Terror gemacht hatte.
In der von tournesol beschriebenen Situation würde ich mit Kindern auch nicht mehr hingehen wollen. Wobei ich da halt eh ein wenig vorsichtiger bin. Der genannte Vorfall war nicht der Erste, bei dem ich von einem Hund, wenn auch nur leicht, gebissen wurde. Und ich kann Hunde generell nicht abschätzen und würde das Risiko mit Kindern nicht eingehen wollen.
Meines Wissens gibt es keine Meldepflicht für Hundebisse in Deutschland, in der Schweiz gibt es eine entsprechende Pflicht schon seit einigen Jahren. Und selbst aus dem Hundegesetz Nordrhein-Westfalens geht keine solche Pflicht hervor. Allerdings melden viele Ärzte Bisse schon nach eigenem Ermessen weiter.
Ich weiß von einer bekannten Person, dass da der Hund von einer weiteren Person schwer traktiert wurde und dann leicht kniepte; die Wunde blutete nur leicht und es war auch gerade die obere Hautschicht verletzt - dieser Biss wurde weder gemeldet noch angezeigt, weil eben das Opfer schon vor dem Arzt ganz zerknirscht meinte, dass es da eindeutig selbst schuld sei.
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