Unterhalt für 16 jähriges Kind
A hat einen sohn aus einer führeren Beziehung. Er zahlt auch immer Unterhalt für diesen Sohn. Leider kann er ihn nicht regelmäßig sehen, weil sie Mutter 500 km weit weg gezogen ist. Der Sohn ist nun 16 Jahre alt und kommt im Sommer aus der Schule. Er ist nicht besonders gut in der Schule und wird wohl nur mit Ach und Krach den Hauptschulabschluss bekommen (wenn überhaupt). Und weiter Schule machen will er nicht. Wenn er aus der Schule kommt ist er fast 17.
Die Mutter des Jungen meinte, dass er eventuell eine Lehrstelle bekommt. Aber das steht noch nicht fest. Früher war es ja so, wenn ein Kind keine Schule mehr macht und auch nicht arbeiten geht, dass man keinen Unterhalt mehr zahlen muss, weil das Kind selber die Initiative ergreifen muss und was machen muss. Was ist, wenn der Junge heutzutage, also nach den neuen Gesetzen im Sommer aus der Schule kommt und auch nicht arbeiten will oder arbeiten geht? Wenn er also den ganzen Tag zuhause hockt und nichts tut. Muss der Vater dann immer noch Unterhalt zahlen?
Sollte der Junge nun die Ausbildungsstelle bekommen, wird dann die Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt angerechnet? Kann es dann sein, dass A weniger Unterhalt zahlen muss? Oder muss A dann immer noch den vollen Unterhalt zahlen? Was ist, wenn der Junge in der Ausbildung dann 18 wird. Ist A dann immer noch unterhaltspflichtig?
Also Unterhalt muss man bis zum Ende der Erstausbildung zahlen bzw. eben bis zum 25. Lebensjahr. Wenn ein Kind nun länger studiert und das auch nicht anders machbar war, dann kann unter Umständen auch länger Unterhalt gezahlt werden.
Also nur weil der Junge nach der Schule weder Ausbildungsplatz, noch Job hat, ist A nicht automatisch von der Unterhaltspflicht befreit. Auch dann nicht, wenn das Kind zwischenzeitlich volljährig wird.
In wie weit, das nun mit einer Ausbildungsvergütung verrechnet wird, kann ich dir nicht sagen. Das kann aber jedes Jugendamt durchrechnen, sobald der Sohn ein eigenes Einkommen hat. Genauso wie das Jugendamt darüber Auskunft geben kann, ob die Unterhaltspflicht spätestens zur Volljährigkeit endet, wenn der Sohn sich nicht bemüht eine Ausbildung zu bekommen.
Punktedieb hat geschrieben:Also nur weil der Junge nach der Schule weder Ausbildungsplatz, noch Job hat, ist A nicht automatisch von der Unterhaltspflicht befreit. Auch dann nicht, wenn das Kind zwischenzeitlich volljährig wird.
Muss A dann also die Faulheit des Jungen unterstützen, indem er Unterhalt zahlt? Kann der Junge unter Umständen dann bis zum 25 Lebensjahr auf der faulen Haut liegen und bekommt immer noch Unterhalt von seinem Vater? Ich weiß, dass früher der Unterhalt verspielt war, wenn man nichts gemacht hat. Dann wurde das Kind zumindest angehalten Bewerbungen zu schreiben oder übergangsmäßig die Schule besuchen oder einen Job anzunehmen, der mit Ausbildung erst mal nichts zu tun hat, wenn er weiter Unterhalt beziehen wollte.
A befürchtet nämlich, dass sein Sohn dann nur noch rumhängt und nichts tut, weil ja trotzdem Geld reinkommt. Die Mutter des Kindes ist wohl nicht anders und der neue Lebensgefährte ist auch nicht anders. Wird so nicht die neue Hartz 4 Generation herangezogen, wenn die Kinder schon da lernen, dass man Geld bekommt, auch wenn man nichts macht?
Wie gesagt, ist die Unterhaltspflicht erstmal nicht vom Job oder Ausbildung abhängig. In wie weit der Sohn sie verwirken kann, weil er nichts unternimmt, um ins Arbeitsleben einzusteigen, das müsste A beim Jugendamt oder einem Anwalt klären.
Denn es ist ja ein Unterschied, ob man alles versucht und trotzdem abgelehnt wird oder ob halt wirklich keinerlei Anstalten gemacht werden, um die Situation zu ändern. Definitiv verwirkt ist der Unterhalt, sobald der Sohn eine Ausbildung beginnt, aber diese abbricht ohne das wirklich ernste Gründe dafür vorliegen.
Da habe ich selbst einen Fall in der Familie gehabt, wo jemand meinte, man ist so schlau und bricht ab, um weiterhin den Unterhalt zu kassieren. Dem war aber nicht so. Also wäre es eine Möglichkeit, wenn A dem Jungen eine Ausbildung verschafft.
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