Sonderurlaub bei Geburt des 2. Kindes?

vom 30.01.2011, 14:58 Uhr

Frau A ist gerade schwanger und entbindet in ein paar Wochen. Sie ist verheiratet mit einem Lehrer und hat noch ein zweites Kind, das normalerweise bei ihr ist, wenn ihr Mann bei der Arbeit ist. Da sie nicht aus der Gegend ist, ebensowenig wie ihr Mann, hat sie weder Freunde in nächster Nähe noch ihre Eltern oder Schwiegereltern und ist somit auf sich alleine gestellt.

Nun fragt sie sich, wie es sich rechtlich verhält, wenn sie zur Entbindung ins Krankenhaus fährt. Klar ist, dass ihr Mann dann einen Tag, nämlich am Tag der Geburt des zweiten Kindes, frei bekommt. Das hat er auch schon mit seinem Chef abgeklärt. Auch wenn die Geburt sich verzögern sollte und das Kind einen Tag später auf die Welt kommen würde, wäre das kein Problem für ihn oder für seinen Arbeitgeber. Was passiert aber nach der Geburt?

Frau A muss nach der Geburt vermutlich noch etwa 3 bis 7 Tage im Krankenhaus bleiben, was nach einer Geburt der normalen Klinikaufenthaltsdauer entsprechen würde, wo auch noch Untersuchungen am Neugeborenen und an ihr selber stattfinden. Herr A müsste in dieser Zeit zuhause bleiben und könnte nicht zur Arbeit gehen, um sein erstes Kind betreuen zu können. Er hat keine Möglichkeit sein erstes Kind irgendwo bei Verwandten, Bekannten oder Freunden während seiner Arbeitszeit unterzubringen.

Was kann Herr A machen? Gibt es bei Geburt eines zweiten Kindes so etwas wie Sonderurlaub, den man als Arbeitnehmer nehmen darf? Wie schaut das speziell im Falle von Herrn A aus, der als Lehrer ja eigentlich keinen Urlaub bekommt und sonst normalerweise immer auf die Ferien angewiesen ist? Wie würde die rechtliche Lage für Herrn und Frau A aussehen?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich würde die Sache von einer anderen Richtung aus angehen. Fakt ist, ihr habt ein Kind das betreut werden muss. Ihr habt keine Verwandten vor Ort, die sich um das Kind kümmern könnten. Und es muss ja nicht gerade eine Entbindung sein, aber was würdest du zum Beispiel machen, wenn du einen Unfall hast und längere Zeit ins Krankenhaus müsstest? Da würdest du vor dem gleichen Problem stehen, nämlich der Versorgung der Kinder.

Mir fallen nun zwei Möglichkeiten ein. Einmal stehen doch jedem Arbeitnehmer mit Kind auch Kind- Krank- Tage zu. Eventuell könnte so dein Mann daheim bleiben, da müsste man sich mal kundig machen.

Was aber auf alle Fälle, zumindest bei Eltern in Deutschland und Eltern die gesetzlich versichert sind geht, eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung auf Krankenschein. Da du ja an sich die Kinderbetreuung übernimmst und du nun ausfällst, müsste euch eine solche Kraft zustehen. Da solltest du dich auf alle Fälle mal kundig machen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich denke auch das hier die Kinder-Krank-Tage angerechnet werden könnten, schließlich braucht das erste Kind Betreuung. Ansonsten ist es aber bestimmt auch für einen Lehrer möglich Sonderurlaub zu beantragen, da würde ich sonst einfach noch mal mit dem Arbeitgeber sprechen.

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» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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