Urlaub mit Austauschschülerin aus Amerika

vom 28.01.2011, 08:12 Uhr

Familie A bekommt in den Sommerferien, für ein Jahr, eine Austauschschülerin aus Amerika. Familie A möchte diese Austauschschülerin gerne mit in Urlaub nehmen. Sie wollten noch in den Sommerferien zum besseren Kennenlernen 3 Wochen nach Griechenland fliegen. Die Reise soll jetzt gebucht werden.

Wie ist das eigentlich? Kann die amerikanische Ausstauschschülerin aus Texas so einfach nach Griechenland fliegen oider braucht diese Austauschschülerin irgendwelche Papiere, wie ein Visum? Oder darf die Amerikanerin nur in Deutschland bleiben dieses eine Jahr?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Seit dem 05.04.2010 gilt die "VERORDNUNG (EU) No 265/2010". Demnach soll Personen aus Drittstaaten, die im Besitz eines Langzeitvisums (alles über 3 Monate) sind, auch rechtzeitig ein Aufenthaltstitel für das Schengen-Gebiet zugängig gemacht werden. So soll z. B. im Hinblick auf Studenten verhindert werden, dass jemand zwar nach Deutschland einreisen darf, dann aber nicht in einer Brüsseler Bibliothek forschen darf. Nun ist das zwar eine Verordnung, die Frage ist aber, in welcher Geschwindigkeit die in Deutschland umgesetzt wird. Mitunter ist man da sehr langsam, bis hin zur Verweigerung. Ich vermute, dass zur Umsetzung bis April 2012 Zeit ist.

Ein weiteres Problem könnte das Alter der Schülerin sein, darüber ist aber nichts bekannt. Erster Ansprechpartner wäre für mich mein Bürgerbüro. Die werden dich nach einem ersten Schock dann hoffentlich weitervermitteln. Grundsätzlich dürfte es so sein, dass im Rahmen des freien Personenverkehrs, auch ein Drittstaatler in Europa frei reisen darf. Nur muss er dafür eben ein Papier/Visum haben. Das wird er auch bekommen, aber dieses Prozess dauert und ist dann wohl häufig für Fälle, wie von dir geschildert, zu spät. Deswegen ja auch diese VO.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Da ich jetzt einfach mal vermute, dass Familie A ihre Austauschschülerin über eine Austauschorganisation vermittelt bekommen hat würde ich diese als ersten Ansprechpartner wählen. Dadurch, dass die täglich mit solchen Dingen konfrontiert werden gehe ich davon aus, dass sie bereits Erfahrung mit Fällen wie diesen haben.

An sich müsste es aber möglich sein, da es ja andersherum auch in gewisser Weise funktioniert. Wenn ein deutscher Austauschschüler nach Amerika fliegt und dort ein Jahr verbringt ist es prinzipiell ja auch so, dass er unter bestimmten Umständen mit seiner Gastfamilie in den Urlaub fliegen darf.

Ich würde mich dabei allerdings wie bereits erwähnt an die Austauschorganisation wenden, da man diese wenn dann sowieso um Erlaubnis bitten muss. Schließlich geht es für die Austauschschülerin vor Allem darum, ein Jahr in euerem Alltag zu erleben. Ich denke das allein ist schon ziemlich aufregend.

» Tauglanz » Beiträge: 340 » Talkpoints: 8,65 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^