Fragen zur Krankenkassen - Zuzahlungsbefreiung für 2010

vom 24.01.2011, 18:41 Uhr

Rückwirkend für das Vorjahr beantrage ich immer am Anfang des neues Jahres meine Zuzahlungsbefreiung bzw. auf Erstattung der Zuzahlungsbeiträge. Da ich aber nun jetzt erst wieder seit März letzten Jahres angestellt bin, habe ich beim Ausfüllen des Formulars ein paar Probleme. Vielleicht könnt Ihr mir da helfen. Es geht darum, dass ich meine monatlichen Einnahmen angeben muss.

Bis Ende März war ich als Tagesmutter sozusagen selbständig. Klar, dass ich die Einkünfte auch erwähne. Der Fakt, dass die Stelle nur bis Ende März ging, ist der Krankenkasse zwar bekannt, dennoch ist es sicherer, die Einkünfte noch einmal zu erwähnen. Ist es dann besser, einen Durchschnitt für 12 Monate zu errechnen oder lieber vermerken, dass von 01/2010 bis einschl. 03/2010 diese Tätigkeit stattfand?

Darauf folgt dann das Entgelt durch meinen jetztigen Arbeitgeber, welches seit Ende 03/2010 bezahlt wird, jedoch immer mal wieder schwankt. Ist es hier dann besser, einen ungefähren Betrag zu benennen oder den Durchschnitt für die Arbeitsmonate zu berechnen? Genügt hierbei eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung als Nachweis oder ist es besser, jede Abrechnung einzeln zu kopieren?

Ich hatte während meiner anderen Angestellten-Arbeitsverhältnisse keinerlei Zuzahlungsbefreiungen beantragen müssen, so dass ich auch keine Erfahrung darin habe, es richtig zu machen.

Im Feststellungsbogen wird auch nach weiteren im Haushalt lebenden Personen gefragt. Da wir nicht verheiratet sind und mein Freund bei einer anderen GKV versichert ist, muss ich ihn dennoch mitangeben? Sie möchten auch den Namen der GKV und die Versicherten-Nummer wissen. Ich meine nicht, dass dies in den letzten Jahren der Fall war. Ich war etwas erstaunt, als das Schreiben eingetroffen ist. Normalerweise habe ich so ein Formular schnell ausgefüllt, aber dieses Mal stehe ich wie ein Ochs vor'm Berg davor.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ganz generell müsste es reichen, wenn du dein durchschnittliches Monatseinkommen angibst. Ich persönlich wäre aber lieber auf der sicheren Seite und würde alles einzeln angeben. Also vom 1.1. 2010 bis 31.3. 2010 jeweils das Monatseinkommen und da du die folgenden Monate ja schwankende Einkünfte hattest, würde ich jeden Monat einzeln auflisten.

Zu den Nachweisen. Ich persönlich beantrage ja immer für das laufende Jahr eine Zuzahlungsbefreiung. Sprich halt Ende Dezember 2010 schon für das Jahr 2011. Da wurde ich an einer Stelle auch stutzig. Da ging es auch um die Nachweise. Ich hatte die Hoffnung, es reicht eine Kopie meiner Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass ich halt Rente und Wohngeld als Einnahmen habe. Ich rief dann aber bei der Krankenkasse einfach mal an und die sagten mir, sie brauchen die kompletten Bescheide. Am besten fragst du also bei deiner Krankenkasse mal nach.

Da du dir eh unschlüssig beim Ausfüllen bist, würde ich wahrscheinlich, wenn die Krankenkasse nicht zu weit entfernt ist, einfach mal mit den Unterlagen dort vorbei gehen. Das geht in der Regel am schnellsten und die Sachbearbeiter machen dann an sich auch Kopien von den Unterlagen die sie benötigen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Danke LittleSister. Leider sitzt meine Krankenkasse in einem anderen Bundesland. Ich hatte mich noch nicht umgemeldet, weil ich mit der Krankenkasse immer sehr zufrieden war und weil ich dann wahrscheinlich meine Insulinpumpe neu beantragen müsste. Ich denke, ich werde mich da einfach nochmal telefonisch schlau machen und alles erfragen. Hatte erhofft, noch heute Abend alles zu erledigen, aber das lasse ich nun lieber sein.

Darf ich fragen, bei welcher Krankenkasse Du versichert bist? Dass man bei so etwas Nachweise einschicken muss, kenne ich. Die Einnahmen durch die Selbständigkeit wurden bei mir ja von einer Behörde übernommen. Die konnte ich von dort ja dann mitschicken und es gab auch keine Probleme.

Die Schwankungen beim Gehalt liegen immer mal im zweistelligem Bereich, viel mehr oder weniger gibt es dann nur in absoluten Ausnahmefällen. Aber ich werde das morgen dann auch telefonisch erfragen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich bin bei der Innungskrankenkasse und würde wie du auch nie wechseln, weil ich zufrieden bin.

Wenn du Insulin bekommst, bist du doch an sich chronisch krank. Würde sich da eine Zuzahlungsbefreiung im Vorfeld nicht bei dir auch lohnen? Und dann halt am Jahresende oder halt am Anfang nächstes Jahres noch mal die Belege einreichen, um eventuell nach zu zahlen oder halt doch noch was zurück zu bekommen?

Ich denke halt, du bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite, wenn du noch mal detailliert nachfragst. Bei meinem Antrag liegt auch immer eine Bescheinigung dabei, die mein behandelnder Arzt ausfüllen muss. Allerdings halt wegen einer chronischen Erkrankungen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Mir ist es lieber, ich zahle im Jahr etwas mehr und bekomme die Beiträge dann zurück. Es lohnt sich so für mich eher, da der Aufwand nur einmal betrieben werden muss und etwaige Änderungen, die die Zuzahlungen betreffen, nicht zwischendurch melden muss. Ich hatte Zuzahlungsbefreiungen auch schon während des Jahres mal beantragt, aber das war bei mir immer ein Chaos. Nun sammle ich die Belege und meine Apotheke druckt mir am Anfang des neuen Jahres die Belege auf einen Blick aus. So verliere ich keine Nachweise, was mir ansonsten immer passiert.

Diese Bescheinigung von meinem behandelnden Arzt muss ich nicht mehr mit beilegen, sie liegt der GKV bereits vor. So steht es auch im Schreiben.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Hallo,

ja, Du solltest vereinfacht gesagt, genau dass angeben, was auch wirklich zutrifft. Das heißt, Du gibst an, wieviel Du innerhalb der drei Monate als Selbständige verdient hast, am besten auch den Zeitraum, damit die Krankenkasse sich nicht wundert, woher das Geld kommt und um zu zeigen, dass Du nicht mehr selbstständig bist, was die aber auch generell schon wissen müssten, da man ja verpflichtet ist, jede Änderung anzugeben.

Dann solltest Du wenn sich dein Entgelt immer ändert, auch wirklich jede Gehaltsbescheinigung beifügen, die Du bekommen hast. Hat sich dein Gehalt einmal nicht verändert, sodass Du eventuell für den Monat keine neue Gehaltsbescheinigung erhalten hast, vermerke das einfach auf dem Zettel.

Es werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze grundsätzlich alle heran gezogen, die mit in deinem Haushalt leben. Dies hat sich aber in den letzten Jahren nicht geändert. Wird derjenige dann mit berücksichtigt, wird auch entsprechend ein Betrag in Abzug gebracht bei der Ermittlung, ob man unter die Belastungsgrenze fällt, soweit ich weiß.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


ygil, letztes Jahr wurden nach Familienangehörige, aber nicht nach Lebenspartnern, die im gleichen Haushalt leben, gefragt. Denn das wäre mir definitiv mit aufgefallen. Ich rufe gleich an und kläre das mal ab.

Über die Beendigung der Selbständigkeit habe ich die Krankenkasse gleich informiert, da dies zum Einen meine Pflicht ist und zum Anderen die Beiträge bzw. die Bezahlung dieser sich ändern. Aber die Selbständigkeit und deren Einkünfte werde ich selbstredend erwähnen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Endlich habe ich es auch geschafft, mit der Krankenkasse zu telefonieren. Bei mir ist es so, dass ich den Lebenspartner nicht angeben oder erwähnen muss. Dies würde erst dann zutreffen, wenn wir selbst eigene Kinder hätten und weiterhin unverheiratet blieben. Die nette Frau vom Call-Center musste zwar auch erst mit dem Fachbereich Rücksprache halten und hat es mir dann so erklärt. Also im Zweifelsfalle ist es wirklich immer besser, nachzufragen und dann entsprechend den Angaben einzutragen.

Zum Lohn und deren Nachweise sagte sie mir, dass die Lohnsteuerbescheinigung als Einkommensnachweis reicht und diese soll ich mitbeilegen. Es genügt auch, dass ich einfach einen Durchschnitt anhand der Bescheinigung errechne. Den überprüfen sie dann auch selbst noch einmal nach.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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