Scheidung von einem Partner, der im Koma liegt

vom 25.01.2011, 14:58 Uhr

Die Geliebte hat sich aus dem Staub gemacht. Frau A kennt sie nur vom einmaligen Sehen und weiß nicht mal wie sie heißt und wer sie ist. Die Telefonnummer auf dem Handy ihren Mannes ist nicht mehr gültig und auch sonst hat Frau A nichts im Haus gefunden, was auf die Affäre hindeutet. Jedenfalls nichts, was einer bestimmten Person zuzuordnen ist.

Frau A hat wohl jetzt beschlossen sich im Krankenhaus rar zu machen und nicht mehr so oft dort hinzugehen. Sie will auch keine pflegerischen Dienste mehr machen, Sie hat in der Reha den Mann auch gewaschen und eingecremt usw. Das will sie alles nicht mehr machen und so wie ich es verstanden habe ist der Mann zur Zeit in der Reha, die an einem Krankenhaus angeschlossen ist.

An wen kann Frau A sich wenden, dass der mann eine Betreuung in finanziellen Dingen bekommt, Kann sie das Haus einfach verkaufen? Die Raten sind nicht gerade wenig und sie würde lieber das Haus verkaufen und dann in eine Mietwohnung ziehen. Der Anteil von Hernn B von dem Haus würde sie ja dann verwalten lassen von diesem Betreuer. Muss Frau A da zum Amtsgericht gehen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Gut, die Geliebte als Zeugin fällt weg. Aber es gibt doch einige aus Familien- oder Bekanntenkreise, die doch über die Trennung und Scheidung informiert wurden? Die Leute dort müssten das doch ebenfalls bezeugen können, sofern sie davon wissen.

Keine Besuche mehr habe ich schon verstanden. Wenn sie es so konequent durchzieht und auch, wenn es ihr schwerfällt, nicht mehr bei Pflege und Hygiene zu helfen, dann kann das mindestens von den Mitarbeitern vor Ort bestätigt werden.

Beim Hausverkauf dürfte es Schwierigkeiten geben, da beide daran zahlen und beide den Vertrag unterzeichnet haben. Näheres müsste im Finanzierungsplan zu finden sein. Wurde das Haus mithilfe einer Bausparkasse oder eines Kredits finanziert, wäre ihre erste Anlaufstelle die Bank, ansonsten die entsprechend geldgebende Stelle.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Die Geliebte als Zeugin wäre auch keine wünschenswerte Zeugin. Sie ist keine Zeugin die dabei war. Sie kann nur das wiedergeben, was der Mann ihr erzählt hat. Das sind dann Zeugen die etwas vom " hören- sagen" wissen. Ähnlich wie bei "Knallzeugen". Ein guter Zeuge wäre jemand der bei der Planung der Trennung dabei war.

Was das gemeinsame Haus betrifft, so kann die Frau bei einem Notar veranlassen, die sie aus dem Grundbuch gelöscht wird. Aber dieser Schritt ist mit Vorsicht zu genießen, denn es kommt einem Verzicht auf das Haus gleich.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Die Geliebte wäre aber eine Option gewesen. Da diese sich jedoch aus dem Staub gemacht hat und nichts weiter als ein einmaliger Blickkontakt geblieben ist, hat es es ja auch erledigt.

Die ganze Situation ist schier verworren, aber dennoch muss es für Frau A eine Lösung geben. Die Punkte einer neuen Wohnung und damit Auszug aus dem gemeinsamen Haus, wenig Besuche bei dem Noch-Ehemann von Frau A und diese noch ohne pflegend einzugreifen und eine geplante Schwangerschaft mit dem neuen Partner Frau A's sind eigentlich Hinweise genug. Dennoch denke ich, dass es wirklich noch eine Weile dauert, bis es geklärt werden kann, wie eine Scheidung von einem im Koma liegenden Partner abläuft.

Im Grunde müsste jemand die "Vormundschaft" oder wie es heißt für Herr A übernehmen, der diese Dinge möglichst in seinem Namen klären kann. Aber wenn kein Schriftstück existiert, wie sich zu verhalten sei, ist es noch komplizierter. Eine "Zwangsscheidung" durch eine 3. Person oder verlängerte Trennungszeit halte ich für unmöglich, da er doch darüber informiert werden müsste und eine Beratung in Anspruch nehmen sollte.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Handelt es sich bei dem Ehemann um einen Wachkomapatienten ? Ich frage nur, weil mir aufgefallen ist, das er scheinbar in einer Rehaklinik ist oder war. Wenn ein Komapatient in eine Pflegschaft kommt, dann können die Pflegekräfte eine Vormundschaft empfehlen. Das ist meistens der Fall, wenn der Patient in ein Pflegeheim kommt. Über kurz oder lang können auch die Angehörigen den Patienten entmündigen lassen. Ich glaube, das dafür aber auch ein Rechtssprecher aktiv werden muss.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^