Webseite mit Inhalten ab 18 Jahren
A überlegt eine Webseite mit erotischen Geschichten aufzubauen. Dabei hat A auch schon im Internet recherchiert und selbst Texte aus dem BDSM-Bereich sind dabei frei zugänglich. Einzig, das es manchmal eine neutrale Startseite gibt, welche den Hinweis besitzen, das die weiteren Inhalte eben erst für Leute ab 18 geeignet sind.
Nun ist sich A unsicher, ob dies ausreicht. Denn es handelt sich fast ausschliesslich um Seiten, welche auf net, org oder andere Kürzel enden und selten ein Impressum besitzen. Bei einer de-Domain muss ein Impressum vorhanden sein, vor allem, weil die Seite mit Werbung finanziert werden soll.
Reicht also der Hinweis mit dem Alter oder sollte A nur Anfänge der Geschichten für alle einsehbar machen, aber die kompletten Geschichten nur per Login lesen lassen?
Für A würde es weder ausreichen, nur die Anfänge einsehbar zu machen, noch den Zugang lediglich per Login zu ermöglichen.
Auch bei erotischen Geschichten kann es sich um pornographische Schriften im Sinne des JMStV handeln. Hier ist es nach einem BGH-Urteil vom 18. Oktober 2007 (Az. I ZR 102/05) auch nicht ausreichend, lediglich nach der Personalausweisnummer, der Postleitzahl und ähnlichen Daten zu fragen. Nach Ansicht der Richter könnten all diese Angaben mittlerweile leicht gefälscht werden, insbesondere gäbe es auch Generatoren für eine passende Personalausweisnummer.
Lediglich das Postidentverfahren der Deutschen Post scheint den Betreiber einer solchen Seite höchstmögliche Rechtssicherheit zu geben. Allerdings ist dieses Verfahren mit höheren Kosten verbunden. Doch nur dann ist sichergestellt, dass der Besucher über 18 Jahre alt ist und definitiv die korrekte Anschrift angegeben hat, da dies von der Post überprüft wird.
Es ist empfehlenswert, sich über Altersverifikationssysteme genau zu informieren. Wer hier nicht richtig vorsorgt, riskiert Abmahnungen und Probleme mit dem Jugendschutz.
Also kann man das gleich als nicht durchführbares Projekt bewerten. Denn wer wird sich über ein Postidentverfahren überprüfen lassen, wenn er auf vielen anderen Seiten im Netz diese Dinge ohne Anmeldung bekommen kann?
Wobei A auch schon aufgefallen ist, das es Seiten gibt, die eine Altersverifizierung durchführen. Diese kostet den Antragssteller natürlich Geld. Es gibt da Angebote von einmaliger Zahlung, wenn man dies nur für eine Seite will, aber auch Abos, wenn man es öfter und für verschiedene Seiten nutzen möchte.
Wäre das auch eine Alternative, welche A nutzen könnte? Immerhin haben Leute unter 18 nicht so die Möglichkeiten solche Dienste zu nutzen, weil ihnen die Bezahlmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.
Es gibt natürlich diverse Altersverifikationsdienste, die man für solche Projekte nutzen könnte. Aber auch dort ist Vorsicht geboten! Es gab bereits Urteile, dass bestimmte AVS in Deutschland nicht ausreichen, um den Jugendschutz zu gewährleisten. Bei Interesse dürfte folgendes Urteil vom BGH vom 17.10.2007 (Az.: I ZR 102/05) zum Fall von über18 (ein AVS) Klarheit bringen.
Es ist also auch bei den bekannten AVS unbedingt darauf zu achten, dass diese das Postident- oder ein vergleichbares Verfahren nutzen. Grundsätzlich wäre das aber wahrscheinlich die einzige Möglichkeit für A, um ein derartiges Projekt in Deutschland zu realisieren.
Ausweichen auf einen ausländischen Server würde A auch nichts bringen, denn juristisch ist eher die Zielgruppe und nicht der Serverstandort maßgeblich, und die wäre wohl auch Deutschland, soweit das dem Fall entnehmbar ist.
A hat nun bei einigen Webseiten, welche deutschsprachige Inhalte bieten und alles frei zugänglich ist, die Domaininhaber abgefragt. Denn ein Impressum haben diese Seiten leider nicht. Man hat dort nur ein Kontaktformular um den Betreiber zu erreichen.
Auf jeden Fall laufen fast alle dieser Seiten über eine Firma mit Sitz in Panama. Da die Mailadresse angegeben ist, hat A den Teil hinter dem @ mal versucht als Webseite einzugeben. Ergebnis war, das es eine Seite gibt, welche Domains ganz normal zur Verfügung stellt, ähnlich wie Strato oder 1&1, aber der eigentliche Domaininhaber nicht bekannt wird, sondern da immer diese Firma steht.
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