Sonderkündigung Krankenkasse - Beiträge zahlen?

vom 25.01.2011, 12:56 Uhr

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht oder einen Zusatzbeitrag einführt hat man ein Sonderkündigungsrecht. Dies sagt aus das man mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen kann. Das einzige besondere daran ist, das man die Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten nicht erfüllen muss.

Da meine Krankenkasse gerade zum Anfang des Jahres die Zusatzbeiträge erhöht, habe ich vor zu kündigen. Von einer Freundin habe ich nun zu diesem Thema gehört das ich die Zusatzbeiträge nun für diese Jahr dann nicht zahlen muss da ich ja kündige. Aufgrund der Frist kann ich allerdings erst zu Ende März kündigen.

Muss ich jetzt noch bis Ende März den Zusatzbeitrag (10,00 € pro Monat) zahlen oder nicht?

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich gehe mal davon aus, dass du den Zusatzbeitrag bis zum Ablauf des Vertrages zahlen musst. Das wäre dann Ende März. Warum solltest du davon befreit werden? Du hast zwar gekündigt, aber bis zum Kündigungsdatum bist du dort regulär versichert und musst auch den Zusatzbeitrag zahlen. Mir wäre nichts anderes bekannt.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich hoffe ich habe deine Frage jetzt richtig verstanden ? Du bist in einer gesetzlichen Krankenkasse ? Wenn du Sonderkündigungsrecht hast dann gilt die Frist von 3 Monaten zum Monatsende. Also nach meiner Rechnung haben wir jetzt Januar und du könntest, wenn ich es richtig verstanden habe, zu Ende April kündigen,sofern die Kündigung noch in diesem Monat bei der Krankenkasse eingeht. Für die Zeit der Kündigungsfrist hast du noch Versicherungsschutz und musst meiner Ansicht nach den Zusatztbeitrag bezahlen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nachdem was ich gerade unter www.spiegel.de gelesen habe, musst Du den Zusatzbeitrag nicht zahlen bei der Krankenkasse bei der Du jetzt bist. Verlangt deine neue Krankenkasse allerdings auch schon einen Zusatzbeitrag, wirst Du den sicherlich zahlen müssen.

Das Kündigungsdatum Ende März ist korrekt, früher gab es mal eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Jahres hin, dies ist aber schon lange veraltet.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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