"Ihr Gebot wurde gestrichen!"

vom 24.01.2011, 19:30 Uhr

Ich habe vor ein paar Tagen bei Ebay auf einen Artikel geboten, es handelte sich dabei um nichts Hochpreisiges und ich denke es wäre letztendlich für unter zehn Euro versteigert worden. Ich war jedenfalls derjenige, der das erste Gebot, also 1 Euro, abgegeben hat. Die Auktion sollte noch 4 Tage laufen und dann eigentlich morgen zu ende sein. Ich wurde dann auch gestern überboten und das höchste Gebot stand nun bei 1,50 Euro. Ich dachte mir, dann, dass ich erst kurz vor ende erneut bieten würde, um den Preis nicht so in die Höhe zu treiben im Vorfeld.

Heute bekam ich dann eine E-Mail von Ebay mit der Mitteilung, dass mein Gebot gestrichen wurde. Weitere Informationen würde ich wohl unter "Mein Ebay" finden in der Artikelbeschreibung. Also habe ich mich bei Ebay eingeloggt und bin auf die Artikelbeschreibung gegangen. Dort stand aber gar nichts dazu, warum mein Gebot gestrichen wurde. Allerdings war auch das Gebot des anderen Ebayers verschwunden. Die Auktion war beendet und es war kein Gebot mehr auf den Artikel zu erkennen.

Habt ihr eine Ahnung was der Verkäufer da gemacht hat? Ich habe immer gedacht, wenn schon jemand auf einen Artikel geboten hat (in dem Fall sogar zwei), dass man dann eine Auktion nicht so einfach beenden kann oder hat sich daran in der letzten Zeit irgend was geändert. Ich finde es auch irgendwie sehr seltsam, dass ich keine Begründung geliefert bekommen habe, warum die Auktion einfach vorzeitig beendet wurde. Dann könnte ja theoretisch jeder Ebay-Verkäufer kommen und nach Lust und Laune (wenn ihm z.B. der Preis zu gering erscheint) die Auktionen beenden. Ich finde jedenfalls keine Erklärung dafür. Hat jemand von euch vielleicht eine Theorie? Ein bisschen ärgerlich fand ich das Ganze nämlich schon.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das kann er auch - er muß es nur entsprechend begründen. Im Zweifelsfall erklärt er dann, der Artikel sei kaputt gegangen, gestohlen worden oder sonstwas, auf jeden Fall, daß er ihn nicht mehr so wie angeboten verkaufen kann. Er zieht also das Angebot zurück - und da kann ihm E-Bay gar nichts, denn das alles nachzuprüfen ist dem Auktionshaus ja viel zu aufwendig, und außerdem schnurz - die Einstellgebühren werden sie trotzdem berechnen.

Da euch ja keine Kosten entstanden sind (als Bieter) guckt ihr zwar ein wenig in die Röhre was den Artikel jetzt angeht, aber ein "Recht" auf das Angebot habt ihr nun mal nicht. Ganz nebenbei darf auch ein Anbieter sich weigern, an bestimmte Kunden zu verkaufen - auch da hat kein Mensch eine rechtliche Handhabe gegen, es muß nur entsprechend formuliert werden (genauso kann dir jeder Verkäufer den Verkauf verweigern, weil ihm deine Nase nicht paßt - es herrscht ja kein "Kaufrecht"). Das scheint aber in diesem Fall weniger der Fall zu sein.

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Kann es vielleicht sein, dass es zusätzlich die "Sofort kaufen" Option gab? Es gibt doch die Möglichkeit, einen Artikel an den Höchstbietenden zu verkaufen oder einen Festpreis festzulegen, für den der Artikel verkauft werden soll. Man kann dann auch glaube ich beides einstellen, das würde also bedeuten, dass normalerweise der Höchstbietende den Artikel ersteigert, es sei denn, jemand anderes will den Artikel sofort kaufen und zahl den festgelegten Festpreis. Dann ist die Auktion natürlich beendet. Das müsste dann aber meines Wissens nach jetzt zu lesen sein, ob der Artikel verkauft wurde. Eine andere Möglichkeit wüsste ich jetzt auch nicht.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



fushicho hat geschrieben:Das kann er auch - er muß es nur entsprechend begründen. Im Zweifelsfall erklärt er dann, der Artikel sei kaputt gegangen, gestohlen worden oder sonstwas, auf jeden Fall, daß er ihn nicht mehr so wie angeboten verkaufen kann. Er zieht also das Angebot zurück - und da kann ihm E-Bay gar nichts, denn das alles nachzuprüfen ist dem Auktionshaus ja viel zu aufwendig, und außerdem schnurz - die Einstellgebühren werden sie trotzdem berechnen.

Ah, ok das habe ich gar nicht gewusst. Ich habe mich halt gewundert, dass in "Mein Ebay" angeblich eine Erklärung zum Abbruch der Auktion stehen sollte und da stand halt nichts. Kann denn eine Verkäufer das so ohne weiteres und öfter machen? Oder guckt dann Ebay doch irgendwann genauer hin? Sicher, ist das jetzt kein Drama für mich, aber ich habe mir das eben nicht erklären können und wusste halt nichts von dieser Regelung, dass eine Auktion bei Verlust etc. dann vorzeitig beendet werden kann. Da bin ich ja froh, dass doch eher wenige Ebayer ihre Artikel vorher kaputt machen oder verlegen ;).

@SuperGrobi, eine Sofort-Kaufen Option gab es in dieser Auktion nicht, die wäre auch hinfällig gewesen sobald das erste Gebot abgegeben worden ist, soweit ich weiß.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es kann auch alles mögliche anderes sein - möglicherweise war es auch ein Betrug und jemand ist dahintergekommen, vielleicht war es Diebesgut, oder irgendwas am Artiel verstieß gegen die Richtlinien der Versteigerungsplattform - Gründe gibt es eine ganze Menge, wieso ein Artikel schlicht und einfach "gelöscht" wird. Sie kommen nur nicht so wahnsinnig häufig vor, daß sie unter diesen Millionen von Artikeln oft auffallen würden. Ein Beispiel, das mal etwas prominenter wurde, waren eine Reihe limitierter "Pre-Release-Items" (aus dem Sammlerbereich), die ein Verkäufer geordert hatte und die Auktion schon vor dem Releasedatum einstellte. Dann bekam er eine Mitteillung, daß er die Ware gar nicht bekäme, und so mußte er - mangels vorhandener Ware - diese durchaus lukrativen Auktionen einfach stornieren.

SuperGrobis Erklärung wäre auch eine Möglichkeit, allerdings wäre dann idR eine "Verkauft an" Verknüpfung auf der Seite des Artikels, und der scheint ja doch komplett gelöscht worden zu sein, oder?

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich vermute einmal das es sich hier um einen illegalen "Sofort-Kauf" handelte, das ist aber absolut nicht nachzuweisen und deshalb kann ich auch nur spekulieren. Wer nicht weiß wie das funktioniert, so könnte das abgelaufen sein:

Yazz bietet auf einen Artikel von Verkäufer A, Interessent B will aber diesen Artikel unbedingt haben und mailt A an ob er den Artikel sofort Kaufen kann. A ist interessiert weil ihm Kunde B ein gutes Preisangebot macht mit dem er zufrieden ist oder wo er denkt dass die Gebote nach Auktionsende nicht höher liegen werden, außerdem spart er die Ebay-Gebühren wenn er den Artikel unter der Hand verkauft. Damit Interessent Yazz nicht auf dumme Gedanken kommt, bekommt der Interessent B den Auftrag das Gebot von Yazz zu überbieten so dass nur er als Höchstbietender eventuelle Ansprüche geltend machen könnte. Wenn das geschehen ist dann beendet Verkäufer A die Auktion aus fadenscheinigen Gründen und verkauft den Artikel an B.

Ungefähr so könnte es abgelaufen sein. Als Verkäufer habe ich auch schon öfters solche Angebote erhalten. Das ist wirklich nicht selten.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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