Medikamentengabe durch Lehrpersonal möglich?
Eine Bekannte von mir hat ein Kind das regelmäßig lebenswichtige Medikamente nehmen muss. Leider zu unterschiedlichen Tageszeiten. Sie würde es sonst schon einrichten, dass ihr Kind halt die Medikamente nimmt, wenn es daheim ist. Das ist aber leider nicht möglich.
Das Kind wird im Sommer eingeschult werden an einer Regelschule. Bisher war es kein Problem, dass die Medikamentengabe halt durch die Erzieher im Kindergarten erfolgte. Das klappte bisher an sich auch einwandfrei. Die Mutter macht sich aber nun große Sorgen, wie das in der Schule werden soll. Ihr Kind denkt leider noch nicht selbstständig an die Medikamenteneinnahme und muss halt regelmäßig daran erinnert werden.
Habt ihr vielleicht eine Idee, wie man das in der Schule regeln könnte? Denn die Lehrer wechseln ja doch gelegentlich mal oder sind auch mal krank.
Wir hatten in der Grundschule damals auch einen Mitschüler, der auf Medikamente angewiesen war. Eine unserer Lehrerinnen hat ihn dann immer daran erinnert. Ich denke, dass man das sicherlich vorher mit den Lehrern klären kann. Vielleicht wäre ein Besuch beim Direktor angebracht um den Sachverhalt zu klären.
Falls sich das Kind allerdings allein erinnern soll, könnte man schauen, um welche Uhrzeit es genau das Medikament einnehmen soll. Vielleicht fällt die Uhrzeit genau günstig in die Frühstückspause, sodass seine Mutter das Medikament in die Brotdose legen kann. Dann dürfte er es eigentlich nicht vergessen. Oder man klebt ihm ein Zettelchen ins Hausaufgabenheft, welches er ja täglich öffnen muss.
Sind die Zeiten täglich die Selben? Dann würde ich das mit der Uhr und der Weckzeit als gute Möglichkeit ansehen. Damit wäre das Kind nicht vom Lehrer abhängig. Es müsste dann nur eine Information an die Lehrer gegeben werden, warum eben bei diesem einen Kind ab und an was piepst.
Ansonsten sehe ich das je nach Unterrichtsform als ein schwieriges Unterfangen an, das über die Lehrkräfte zu regeln. Normal haben zwar die Grundschüler die meisten Unterrichtsstunden beim Klassenlehrer, aber bei diesen Flexklassen läuft das wieder anders, so das die Kinder doch viele Lehrerwechsel haben.
Sobald die Regelung mit der Schule über die Medikamenteneinnahme geklärt ist, sollte das schnell auch schon während der Kindergartenzeit angefangen werden. Denn da kann das Kind noch von den Erziehern unterstützt werden, so das es mit Schulbeginn entsprechend routiniert damit umgehen kann.
Eine Erinnerung im Handy oder ähnliches ist eine gute Idee. Vielleicht kann man auch eine Notiz bzw. kleine Bilder das Kind selbst an die Einnahme der Medikamente erinnern. Ein Lehrer könnte aber überprüfen, ob die Einnahme wirklich stattfindet. Am besten wäre der Klassenlehrer geeignet, weil Grundschüler ja meistens bei diesem auch den Unterricht haben.
Abhängig von der Krankheit ist es vielleicht auch möglich, falls Lehrer sich sträuben sollten, eine Begleitperson für das Kind zu bekommen. Die Person kann dann ebenfalls, wenn möglich, eine Abgabe des Medikaments selbst vornehmen oder das Kind bei der Einnahme unterstützen. Da aber auch durch die Erzieher im Kindergarten die Versorgung geklappt hat, wäre das wohl eher übertrieben.
Darf ich erfahren, um welches Medikament es sich handelt?
Ich kann nur über die österreichische Situation schreiben, da ich eben aus Österreich und nicht aus Deutschland komme. Aber vielleicht gibt es etwas ähnliches auch in Deutschland.
Wie du weißt, ist mein Sohn auch chronisch krank. Er braucht zwar keine regelmäßigen Medikamente und schon gar keine die lebenswichtig wären, aber er muss zum Beispiel immer wieder eingecremt werden und dergleichen. Mein Sohn geht derzeit noch nicht in den Kindergarten, aber ich hatte schon Gespräche mit der Leiterin, sogar von zwei unterschiedlichen Kindergärten.
Beide haben mir erklärt, dass sie laut Gesetz meinen Sohn nicht einmal eincremen dürfen! Sie dürfen weder Medikamente oder sonstiges in dieser Richtung verabreichen. So eben auch keine normale Creme, die nicht einmal eine spezielle Salbe ist, sondern ein Rezept, welches man auch ohne Rezept in der Apotheke bekommen kann. Trotzdem dürfen sie es nicht machen.
Ich habe diesbezüglich natürlich auch mit der Ärztin meines Sohnes gesprochen und die hat mir dann eben auch von einem Kind mit Diabetes erzählt. Dieses Kind braucht auch regelmäßig Insulinspritzen und konnte das im Kindergarten noch nicht alleine machen. So hat er eine eigene Begleitperson bekommen, die ihn in den Kindergarten begleitet hat. Diese Dame war nur dafür zuständig, dass sie ihm die Spritzen gibt und dass er nur das isst, was er essen darf. Der Bub ist dieses Jahr ebenfalls in die Volksschule / Grundschule gekommen und diese Betreuerin begleitet ihn dieses Jahr auch noch in die Grundschule.
In den nächsten Monaten wird der Bub wahrscheinlich lernen, sich die Spritzen selber zu geben. Falls das gelingt, braucht er die Dame ja nicht mehr, falls nicht, wird sie ihn nächstes Jahr auch noch begleiten. Diese Dame wird danach voraussichtlich auch die Begleitdame für meinen Sohn sein. Die Dame ist bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet und angestellt. Sie braucht keine spezielle pädagogische oder medizinische Ausbildung. Die Eltern können selber bestimmen, wen sie für diese Tätigkeit für geeignet halten.
So gesehen finde ich es sogar mehr als nur verwunderlich, weil ich mich da wirklich frage, warum dann nicht eine Kindergärtnerin so eine Spritze geben kann oder eben meinen Sohn eincremen kann und so weiter. Aber Gesetze sind oft verwirrend und hier liegt wohl auch so ein Fall vor. Mir wurde auch noch gesagt, dass es sein kann, dass diese Dame bei Bedarf eben auch zwei Kinder gleichzeitig, allerdings eben nur in der gleichen Gruppe oder Klasse, hat. Aber das soll mir natürlich auch recht sein.
Ich weiß nicht, ob es sowas in Deutschland auch gibt. Ich muss sagen, dass ich das schon einigen Freunden und Bekannten erzählt habe und es dürfte sogar in Österreich regional unterschiedlich sein. Von anderen Bundesländern habe ich davon nämlich noch nichts gehört. Die Kindergärtner wissen davon oft auch nicht Bescheid. Ich würde da als ersten Ansprechpartner mit dem zuständigen Arzt reden. Zumindest hat mir der in meinem Fall weitergeholfen.
Tournesol hat ganz Recht. Auch in Deutschland ist es einer Lehrkraft nicht gestattet ein Medikament einem Schüler zu verabreichen. Dieser würde sich sonst laut Gesetz dann auch strafbar machen.
Allerdings würde ich mich in einem solch speziellen Fall zunächst einmal dem Rektor in Verbindung setzen und mit ihm die Situation besprechen. Vielleicht fällt ihm noch eine andere Lösung ein. Zusätzlich würde ich mich dann noch mit dem Klassenlehrer in Verbindung setzen, eventuell sogar dann, wenn das Gespräch mit dem Rektor stattfindet. Vielleicht ist es doch irgendwie möglich, dass ein einziger Lehrer die Medikamente verabreichen kann. Vielleicht könnte die Mutter das auch durch eine Einverständniserklärung bekräftigen, dass es sogar ausdrücklich von ihr gewünscht wird, dass dieser eine spezielle Lehrer dann die Medikamente verabreichen darf. Das wäre dann ungefähr mit der Begleitperson zu vergleichen, die tournesol in ihrem Beitrag erwähnt hat.
Wir wissen ja nun nicht, ob die Medikamentengabe wirklich in der Schule von einer weiteren Person, eben einer Lehrkraft, erfolgen soll. Daher denke ich eher, dass lediglich die Erinnerung an die Abgabe fällig ist. Die Lehrkraft kann schauen, ob die Medikamentengabe wirklich erfolgt.
Ich gehe einfach mal von Insulin, welches unter die Haut gespritzt wird, aus. Je nach Dauer der Krankheit ist ein diabetisches Kind meist in der Lage, sich allein darum zu kümmern. Die Betreuungsperson kann hierbei das Kind daran erinnern, zu messen und evtl. zu spritzen und auch nachschauen, ob die Insulineinheiten richtig eingestellt sind. So würde die Betreuungsperson nicht direkt eingreifen, aber wirkt dennoch mit.
Mit Dürfen und Können kenne ich mich so gar nicht aus, aber ich meine, bestimmte Medikamente dürfen verabreicht werden. Auch das Eincremen wurde von Kolleginnen übernommen. Es gibt Maßnahmen bei einem Kind, die erfolgen müssen, trotz Richtlinien. Evtl reicht es dann aus, eine bestimmte Fortbildung o.ä. gemacht zu haben, um diese Maßnahmen dann ergreifen zu können.
Es ist dem Lehrpersonal zwar nicht gestattet, dem Kind Medikamente zu verabreichen, aber wie ich das hier verstanden habe, ist das auch gar nicht notwendig, sondern es geht lediglich darum, das Kind an die Medikamenteneinnahme zu erinnern. Dies sollte kein Problem sein.
Das Kind hat ja noch ein halbes Jahr Zeit, bis es eingeschult wird. In erster Linie würde ich dem Kind in dieser Zeit versuchen beizubringen, dass es die Medikamente selbstständig einnimmt. Mit etwa sechs Jahren kann ein Kind durchaus in der Lage sein, selbstständig an so etwas zu denken. Das funktioniert aber natürlich nur, wenn es ihm auch beigebracht wird, sonst nicht.
Zusätzlich würde ich auch den Klassenlehrer des Kindes informieren. Dieser könnte das Kind dann zur Not daran erinnern. In der Grundschule ist es doch so, dass man die meiste Zeit vom Klassenlehrer unterrichtet wird. Wenn nicht, würde ich noch weitere Lehrer in Kenntnis setzen.
Hier wurde ja schon oft angesprochen, dass Lehrer den Kindern keine Medikamente verabreichen dürfen. Da würde mich erst mal interessieren, ob das überhaupt notwendig ist. Welche Krankheit hat denn das Kind beziehungsweise in welcher Form muss es die Medikamente denn bekommen (Tabletten, Tropfen, Spritze)? Sofern es keine Spritzen sind, wird das Medikament dann ja vom Lehrer nicht mehr "verabreicht", sondern das Kind nimmt es selber und wird vom Lehrer nur darauf hingewiesen und dieser kontrolliert eventuell die Menge oder hält die Medikamente in einem Schrank verschlossen.
Ich wurde auch erst mal versuchen, das Kind bis zum Schuleintritt möglichst selbstständig in Bezug auf die Medikamenteneinnahme zu machen. Das heißt man besorgt dem Kind einen Wecker oder besser eine Armbanduhr (da der Wecker ja in den Pausen nicht mitgeschleppt wird und somit überhört werden könnte), die zu den bestimmten Zeiten piept. Dann sollte auf dem Display vielleicht auch gleich ein Symbol erscheinen, dass an die Einnahme erinnert (bei programmierbaren Uhren wäre das sicher machbar). Das Kind sollte dann möglichst selbstständig das Medikament (die genaue Menge kann ja vorher von den Eltern dosiert werden) nehmen und nur noch etwas überwacht werden.
Bezüglich der Schule dürfte es kein Problem geben. Man könnte die Uhr ja auch auf dem Lehrerpult deponieren und sie möglichst nicht während der Pausen, wo das Kind auf dem Schulhof ist und mit tausend anderen Dingen beschäftigt ist, klingeln lässt und einfach allen Lehrern, die in dieser Klasse unterrichten das erklären, dass das Kind die Medikamente nehmen muss, wenn die Uhr klingelt und der Lehrer dann nur darauf achten soll, dass das Kind das auch nimmt und die richtige Menge.
Nettie hat geschrieben:Tournesol hat ganz Recht. Auch in Deutschland ist es einer Lehrkraft nicht gestattet ein Medikament einem Schüler zu verabreichen. Dieser würde sich sonst laut Gesetz dann auch strafbar machen.
Bei uns ist es durchaus möglich mit einem vom behandelnden Arzt und den Erziehungsberechtigten ausgefüllten und unterschriebenen Formular, die Lehrkräfte und/oder Betreuer zu ermächtigen Medikamente zu verabreichen. Dazu hat aber jeder Träger eigene Vorschriften und auch eigene Formulare.
Deine Freundin, LittleSister, sollte das Problem gemeinsam mit den künftigen Lehrkräften und dem behandelnden Arzt besprechen. Die Kinder werden ja in der Schule angemeldet und dabei werden auch meist Besonderheiten besprochen und da wäre dann der richtige Platz für solche Fragen.
Dass die Lehrkräfte auch mal wechseln sollte kein größeres Problem sein, immerhin gibt es dazu auch ein Klassenbuch und zumindest in den Schulen meiner Kinder ist die Anzahl der unterrichtenden Lehrer pro Klasse sehr überschaubar und Vertretungen werden nur von den Lehrern der Schule gegeben.
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