Zwei Jobs - welche Beschäftigungsverhältnisse sind möglich?

vom 21.01.2011, 16:29 Uhr

Seit einiger Zeit bin ich ja auf der Suche nach einem Zweitjob. Ich habe genügend Freizeit am Tage, da ich ja nur recht früh arbeite und unter uns gesagt auch nicht so viel Geld verdiene. Aber auch, um meine Ausbildung nicht verkümmern zu lassen, suche ich eine zusätzliche Arbeitsstelle im ausgebildeten Beruf.

Bislang hatte ich schon einige Vorstellungsgespräche gehabt, auch wenn noch nichts weiter passiert ist. Es handelte sich aber um keine Vollzeitstellen, sondern nur um Stellen, die mit 15 bis 25 Stunden für Kinderbetreuungen stattfinden.

Bei dem Hauptjob bin ich ja sozial versichert, was mir ziemlich wichtig war. Nun dachte ich, die einfachste Methode für den Zweitjob wäre nun eine Stelle auf 400 Euro-Basis. Beim letzten Vorstellungsgespräch war man darüber ganz erstaunt, trotz des derzeitigen Erstjobs. Ist es wirklich so abwegig, bei einem zweiten Job auf dieser Basis zu arbeiten? Bei einem höheren Verdienst kämen doch dann weitere Abgaben auf mich zu, mit denen ich unter Umständen netto unter diese Grenze komme, oder nicht? Sicherlich wäre es abhängig von dem Verdient, den man letztendlich hätte. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mit einem Gehalt, was zwischen 400 und 800 Euro liegen würde, besser liege als mit dem jetzigen Gehalt und den 400 Euro aus dem potentiellen Zweitjob.

Der Erstjob ist mir in sofern wichtig, dass er schwer zu besetzen ist, ich mich damit auch wohlfühle und diesen so lang wie möglich ausüben möchte. Eine Kinderbetreuung kann immer wieder unerwartet enden und dann würde ich wieder ohne Nichts darstehen. Eine Aufgabe des Erstjobs käme für mich also nur im absoluten Notfall und mit Absicherung und festen Verträgen in Frage.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Interessant wäre zu wissen, was Du in deinem jetzigen Job denn verdienst. Denn liegt dieser auch im Bereich von 400-800 Euro, kann es sein, dass es sich rechnen würde, wenn Du den anderen ebenso ausübst. Ist das Arbeitsentgelt aus einer deiner Tätigkeiten allerdings höher als 800 Euro wird es meiner Meinung nach wieder anders beurteilt.

Nenne doch vielleicht einfach mal einigermaßen realistische Fakten, dann kann man das mal durchrechnen.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Über Geld spricht man ja eigentlich nicht, aber hierbei handelt es sich bei dem Erstjob um einen Lohn im sogenannten Midi-Job-Bereich, also auch zwischen 400 und 800 Euro.

Kurzfristig hatte ich auch gedacht, den zweiten Job, sollte ich einen im Bereich der Kinderbetreuung bekommen, als selbständige Tätigkeit auszuüben. Allerdings fühlte ich mich damals damit nicht ganz so wohl und würde lieber angestellt arbeiten.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wovon bezahlst Du dann deinen Lebensunterhalt? Bekommst Du noch irgend woher Geld oder Unterstützung? Generell ist es so, dass Du ja mit deinem ersten Job in der Gleitzone bist, wie Du schon sagst.

Du hast jetzt das Entgelt nicht genau angegeben. Schwankt das Arbeitsentgelt bei Dir? Hast Du in deiner Hauptbeschäftigung einen Arbeitsvertrag, in dem drin steht, wie viel Du denn nun wirklich erhältst? Auch Einmalzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden hier mit berücksichtigt. Ebenso können andere Einnahmen ebenso der Beitragspflicht unterliegen. Also bitte, wenn es geht, gib so genau wie möglich an, was Du hast.

Bei der neu dazu kommenden Beschäftigung ist es da anders? Oder handelt es sich dabei dann um ein schwankendes Arbeitsentgelt? Hast Du da irgendwelche festen Einnahmen?

Wenn Du lieber alleine schauen möchtest und nicht deine Finanzen hier ausbreiten magst, kannst Du Dir das Rundschreiben vom 02.11.2006 einmal ansehen (das müsste noch aktuell sein) auf der Seite 19, da steht erst einmal, wie man die Beschäftigungsverhältnisse beurteilt. Wenn Du dann weitere Fragen dazu hast, frag einfach noch einmal nach.

Wenn Du Probleme hast mit der Ermittlung deines Arbeitsentgeltes, kannst Du mich auch per PN anschreiben,

Eine (!) geringfügig entlohnte Beschäftigung (unter 400 Euro) wäre hier zumindest in der Sozialversicherung beitragsfrei, neben der Hauptbeschäftigung. Du hättest aber nicht in beiden Beschäftigungen denselben Arbeitgeber, oder?[/url]

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Als Hilfestellung zum Ermitteln der zu zahlenden Beiträge kannst Du auch ein Programm nutzen, welches die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website anbietet. Schau mal hier, da kannst Du es Dir direkt von der Rentenversicherung downloaden. Es handelt sich dabei um eine einfache Excel Tabelle, sodass Du keine Probleme mit dem öffnen haben solltest,

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Danke ygil, lieb, dass Du Dich dadrum kümmerst. Bis jetzt ist es ja alles sehr theoretisch bei mir, aber ich mache mir schon Hoffnungen, dass es bald mit einer zweiten Stelle klappt.

Da ich nicht allein lebe und einen Partner habe, unterstützt mich dieser und wir bestreiten gemeinam unseren Lebensunterhalt. Ohne ihn sähe es ganz anders aus und ich würde wohl diesen Beruf auch nicht ausüben. Eine Aufstockung durch Leistungen wie ALGII oder Wohngeld gibt es nicht.

Mein eigentliches Entgelt schwankt lediglich um 10 bis 20 Euro, also ist es relativ stabil. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt es leider keines. Lediglich werden Resturlaubstage ausgezahlt, wenn die bis zum 31.12. nicht genommen werden konnten. Für Extra-Arbeit gibt es manchmal eine kleine Extra-Bezahlung, aber diese macht sich auf dem Lohnzettel nicht wirklich bemerkbar. Im Arbeitsvertrag ist der Grundlohn festgehalten. Schwankende Zahlungen durch die Postzustellung wird von Monat zu Monat neu berechnet, da nach Stückzahl und manchmal nach Aufwand geschaut wird.

Bei einer weiteren Beschäftigungsaufnahme würde es sich wahrscheinlich um den erwähnten Kinderbetreuungsjob auf 400 Euro-Basis handeln. Sollte es eines Tages einen anderen Job geben, wäre dieser vorerst wohl auch auf Stunden- oder 400 Euro-Basis. Ob dann nochmal Extragelder durch Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließen, müsste man mit dem Arbeitgeber abklären.

Nein, ich hätte zwei verschiedene Arbeitgeber: der Verlag, für den ich tätig bin und was der sogenannte Hauptjob ist und dann eben die Familie, in der ich die Kinderbetreuung übernehme. Ich würde mich aber bei Bedarf dann nochmal an Dich wenden, wenn ich konkret weiß, dass es eine weitere Verdienstmöglichkeit für mich gibt.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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