"Erlaubnis" zum Führen einer Berufsbezeichnung

vom 19.01.2011, 19:44 Uhr

Zugegebenermaßen bin ich etwas verwirrt. Da ich mitte diesen Jahres mit meiner Ausbildung fertig bin, mich aber immernoch weiterbilden möchte, bzw. evtl. noch eine Ausbildung anhängen möchte, habe ich mich informiert, was man für Voraussetzungen erfüllen muss. Bei einem dieser Berufe stand nun als Voraussetzung die "Erlaubnis zum Führen" ebendieser Berufsbereichnung. Ganz ehrlich? Mein einziger Gedanke: Hä?

Beim Googlen bin ich zwar dann auf Pflegewiki gestoßen, schlauer bin ich allerdings nicht. Zuerst hatte ich vermutet, das hätte einfach was mit einer bestandenen Abschlussprüfung zu tun, ist ja aber scheinbar nicht der Fall. Kann mich jemand aufklären, bitte?

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Also ich kenne das so, dass es bestimmte Berufe gibt für die du eine Erlaubnis brauchst, um diesen ausführen zu können. Dazu musst du einen Antrag stellen, wenn du die Ausbildung oder Prüfung beendet hast. Du musst dann nachweisen können, dass du gesundheitlich im Stande bist den Beruf ausüben zu können.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Okay, verstehe. Im folgenden Fall sieht es nun aber so aus: Die Voraussetzung, eine Ausbildung als OTA (Operationstechnische-Assistentin) beginnen zu können, ist "die Erlaubnis zum Krankenpflegehelfer" Voraussetzung. Das versteh ich nicht, denn OTA ist ein eigenständiger Beruf und eigentlich muss man dafür nicht "Krankenpflegehelfer" sein, soweit ich weiß. :?:

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Gibt man Deine Überschrift eins zu eins in Google ein, wird man von der Fülle der Antworten förmlich erschlagen. Klickt man das erste Ergebnis an, so erfährt man dass man tatsächlich in vielen Gesundheitsfachberufen nach Abschluss der Berufsausbildung zunächst einen „Antrag auf Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung“ stellen muss. Die Erlaubnis erhält, wer seine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes nachweisen kann.

Die Details kannst Du ja in der Fülle der Suchergebnisse nachlesen.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Punklady1989 hat geschrieben:Okay, verstehe. Im folgenden Fall sieht es nun aber so aus: Die Voraussetzung, eine Ausbildung als OTA (Operationstechnische-Assistentin) beginnen zu können, ist "die Erlaubnis zum Krankenpflegehelfer" Voraussetzung. Das versteh ich nicht, denn OTA ist ein eigenständiger Beruf und eigentlich muss man dafür nicht "Krankenpflegehelfer" sein, soweit ich weiß. :?:


Bei Wikipedia z.B. steht dass eine der Vorraussetzungen für die Ausbildung zum OTA eine Erlaubnis als Krankenpflegehelfer sein kann (!) wenn die anderen Vorraussetzungen nicht gegeben sind.

Ich selber kenne mich jetzt auch nicht so gut in dem Berufsfeld aus, daher würde ich mich ichwars anschliessen und dir raten nochmal genauer zu googlen und dir die Vorraussetzungen genau anzusehen die du erfüllen musst.

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» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Vielen Dank für die ausufernend Antworten, so schlau war ich allerdings auch schon. :roll: Für dumm verkaufen muss man mich ja auch nicht. Zugegeben, die erste Antwort hatte ich bei google auch gefunden, wollte aber den Bezug zur OTA wissen, am besten von jemandem der weiß wovon er redet, spekulieren kann ich auch selbst. Leider finde ich jedoch generell was OTA angeht nicht die Informationen bei Google, die ich mir wünschen würde (vorallem was eben diese "Erlaubnis" angeht), daher die Frage. Es erschließt sich mir einfach nicht, wieso man eine Erlaubnis zum Krankenpflegehelfer braucht, wenn man doch einen ganz anderen Beruf erlernen will. Zudem bin ich Arzthelferin, soll aber trotzdem vorher noch Krankenpflegehelfer lernen, um die Erlaubnis zu erlangen (die ich vielleicht brauch?).

Sorry, das ich mich traue dumm zu fragen. Ich bin einer der Menschen die Google nutzen um weiterzukommen. Aber da ich nach längerer, erfolgloser Suche nicht zu einer befriedigenden Antwort kam, fragte ich nach. Sowas macht mich einfach sauer hier. :twisted:

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» Punklady1989 » Beiträge: 867 » Talkpoints: 2,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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