Onlinestreams von Kinofilmen illegal?
Hallo, ich habe gesehen das auf verschiedenen Seiten aktuelle Kinofilme und auch andere Filme zum angucken als Stream angeboten werden. Jetzt stelt sich mir doch die Frage, mache ich mach Strafbar wenn ich einen solchen Film gucke?Ich gesehn das so manch ein Film mindestens so oft zuhause anschaut wurde, wie er im Kino geguckt wurde. Ich lade den Film ja nicht herunter oder? Und mir stellt sich natürlich die Frage wie können solche Seiten betrieben werden? Müssen solch Illegale Domains nicht aus dem Netz genommen werden? Beim Googlen stieß ich darauf, dass die Betreiber dieser Seiten oft im Ausland sitzen und von dort aus ihre Website verwalten, wieso aber unternehmen die Ausländischen Behörden nichts dagegen? Das waren jetzt eine Menge fragen aber der Sachverhalt sollte klar sein, ich freue mich über aufschlussreiche Antworten
Erst zur Hauptfrage: Ja, das schauen solcher Filme ist illegal, denn auch ein Stream ist ein Download, der einzige Unterschied ist, dass du den Film schon schauen kannst, während er noch nicht ganz geladen ist, beim direkten Download musst du erst die Stunde warten, bis du den Film ganz auf dem Computer hast und kannst ihn erst dann anschauen.
Zu Frage 2: Die Betreiber sitzen tatsächlich fast immer im Ausland, oft in sehr kleinen Staaten. Dies hat mehrere Gründe: Zum einen kann niemand den Anbieter zwingen, irgendwelche IP-Adressen herauszugeben. Außerdem sind URLs dort oft günstiger und Gründstücke kosten vermutlich auch weniger.
Das sehe ich anders. Soweit mir bekannt, ist es immer noch nicht strafbar (oder rechtswidrig) sich z. B. einen Film anzuschauen oder ein Musikstück anzuhören, auch wenn derjenige, der das Zeug wiedergibt oder sendet, sich strafbar oder rechtswidrig verhält.
Mit anderen Worten: kino.to anschauen halte ich für weder strafbar noch rechtswidrig. Anders sieht es natürlich aus, wenn man diese "Sendung" auf dem Computer speichert.
Das ist mein letzter Kenntnisstand, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Natürlich sehe ich auch das Problem des "temporären Downloads", halte das aber trotzdem nicht für relevant. Lies dir mal den §44a UrhG durch. Genau diese Vorschrift sollte hier Anwendung finden. Ich weiß auch, dass hier noch der §5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG (auf dieser beruht der §44a UrhG) zu berücksichtigen ist, der für die Anwendung des § 44a UrhG einen Drei-Stufen-Test vorsieht. Aber das ändert die Lage nicht großartig. Und wen es so richtig interessiert, der kann auch noch rauskriegen, dass der Gesetzgeber ein Caching auch gar nicht verbieten wollte (BT-Drs. 15/38 S. 18 zu Nr. 8). Bei aller Unsicherheit, bis das alles irgendwann einmal gerichtlich geklärt wird, es spricht viel dafür, dass der 44a UrhG Anwendung findet, womit das Streamen weder rechtswidrig noch strafbar wäre.
Wie Meerbuscher geschrieben hat, ist es soweit ich weiß auch. Problem ist ausschließlich das Speichern dieser Videos. Standardmäßig ist, glaub ich, ein speichern ohne löschen eingestellt. Der Film wird dann in den Cache geladen und bleibt dort auch für einige Zeit.
Problematischer sind die Fälle in denen man diese dann wieder anbietet. Hier ist es dann unerheblich ob als DVD, Stream oder Peer-to-Peer. Hier ist der Gesetzgeber definitiv hinterher. Dies kann dann auch sehr teuer werden.
m86_8474825 hat geschrieben:Wie Meerbuscher geschrieben hat, ist es soweit ich weiß auch. Problem ist ausschließlich das Speichern dieser Videos. Standardmäßig ist, glaub ich, ein speichern ohne löschen eingestellt. Der Film wird dann in den Cache geladen und bleibt dort auch für einige Zeit.
Problematischer sind die Fälle in denen man diese dann wieder anbietet. Hier ist es dann unerheblich ob als DVD, Stream oder Peer-to-Peer. Hier ist der Gesetzgeber definitiv hinterher. Dies kann dann auch sehr teuer werden.
Also aus meiner Sicht ist ein Laden in den Cache auch ein Speichern, denn es wird ja eigentlich im Cache gespeichert, oder irre ich mich in diesem Punkt?
Ich meine, alles, was geladen wird, muss ja auch irgendwo gespeichert werden, oder nicht?
philipp017 hat geschrieben:Aber angeblich sollen solche Seiten von den Internetanbietern gesperrt werden.
Deshalb ist es für mich eher naheliegend, dass solche Seiten illegal sind.
Ob die Seite illegale Inhalte verbreitet, darum geht es hier nur am Rande. Das betrifft zwar auch das Handeln des Users, trotzdem ändert das nichts an den oben dargestellten Zusammenhängen. Ich bin sogar davon ausgegangen, dass das Handeln von kino.to nicht legal ist (ohne das zu behaupten - eine rein theoretische Erörterung und offensichtlich hat es auch noch keiner geschafft, die Seite abzuschalten). Aber selbst das ist stark anzuzweifeln, denn kino.to hostet ja nicht selbst, die verlinken nur.
delpiero224 hat geschrieben:[...]
Also aus meiner Sicht ist ein Laden in den Cache auch ein Speichern, denn es wird ja eigentlich im Cache gespeichert, oder irre ich mich in diesem Punkt?
Ich meine, alles, was geladen wird, muss ja auch irgendwo gespeichert werden, oder nicht?
Du hast nicht wirklich die von mir angebotenen Links durchgelesen? Kannst du bei Interesse ja kurz nachholen (siehe die Links oben in meinem Beitrag), wenigstens überfliegen.
§44a sagt u. a. "Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen." Damit wäre der von dir genannte Fall abgedeckt - soweit die Ansicht vieler. Natürlich ist es nicht ganz so einfach, ich habe das Vorgehen und die Prüfung aber weiter oben beschrieben.
Ich vermag also kein stichhaltiges Argument für eine Strafbar- oder Rechtswidrigkeit in deiner Argumentation zu erkennen.
@Meerbuscher
Ich habe nicht behauptet, dass das etwas an den Gesetzen ändert, das war bezogen auf
. Mag sein, dass es gesetzlich nicht illegal ist, aber der Post war eine Antwort darauf.Problem ist ausschließlich das Speichern dieser Videos.
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