Wie beweisen, dass der Vater unbekannt ist?

vom 18.01.2011, 11:43 Uhr

Frau A. hatte eine heiße Jugendzeit. In der Zeit entstand auch ein Kind, welches nun im Haushalt von Frau A. lebt. Leider weiß sie nicht wer der Vater ist oder sein könnte.

Frau A. befindet sich in der Ausbildung und ist auf jeden Cent angewiesen, um sich und das Kind zu ernähren. Deshalb hat sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt. Der Antrag wurde nun sechsmal abgelehnt, weil der Vater unbekannt ist. Das Jugendamt sagt, Frau A. muss beweisen, dass der Vater unbekannt ist. Dem Jugendamt liegen wohl alle Details vor, trotzdem wird Frau A. nicht geglaubt.

Ich möchte nicht darüber diskutieren, warum Frau A. nicht weiß wer der Vater ist. Das wird wahrscheinlich nur sie selbst wissen. Aber ich finde es schon ein wenig komisch, dass das Jugendamt sagt, Frau A. ist in der Beweispflicht.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Das ist mal wieder ein Fall von Behördenwillkür und "wie bescheiße ich die Bürger am einfachsten", pardon, es soll wohl eher heißen "wie spare ich Kosten" - nur, daß es so eben nicht geht.

Frau A muß schlicht und einfach das Amt verklagen, wieso hat sie das nicht schon längst getan? nach Ablehnung erfolgt ein Widersprich, wenn dieser auch abgelehnt wird, klagt man, höchstwahrscheinlich vor dem Sozialgericht. "sechsmalige Ablehnung" - was soll denn das?

Wenn sie wirklich einen entsprechenden Lebenswandel hatte, ist das nun mal so, daß der Vater unbekannt ist. Sie kann im Zweifelsfall dem Gericht ein paar mögliche Kandidaten nennen, damit das gericht dann Vaterschaftstests anordnet - wenn die alle ergebnislos sind, wird das ausreichen, damit das Amt endlich (übrigens rückwirkend, muß in die Klageschrift mit rein!) zahlt.

Ach ja - bei dem derzeitigen Prozeßaufkommen hat das Wörtchen "Eilverfahren" im Betreff noch nie geschadet, mit der Begründung, daß sonst (weitere) Verschuldung droht.

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das gleiche Problem hatte in meinem Bekanntenkreis auch eine Frau. Sie ist auch wie Frau A zum Jugendamt gegangen. einen Unterhaltsvorschuss bekommt man ja nur, wenn das Jugendamt sich das Geld auch vom leiblichen Vater zurückholen kann. Deswegen heißt es ja auch Unterhaltsvorschuss . Ist der Vater unbekannt, dann ist Frau A tatsächlich in der Beweispflicht. Sie müsste dann die potentiellen Väter angeben und das Jugendamt wird sich dann darum kümmern und wenn mögich auch klagen.

Wenn Frau A aber den Vater einfach nciht angeben will, dann könnte sie auch mit dem Jugendamt Schwierigkeiten bekommen, weil jedes Kind ein Recht darauf hat den Vater irgendwann mal kennenzulernen. Und dieses Recht nimmt Frau A dem Kind ja.

Frau A kann versuchen zum Amt zu gehen und Hartz 4 für das Kind zu beantragen. Wenn Frau A da nicht eventuell sogar zurück zum Jugendamt geschickt wird. Das Ablehnen des Unterhaltsvorschusses ist legitim. Denn ein Vorschuss kann man nur bekommen, wenn das Geld dann wieder auf anderer Seite reinkommt oder Frau A sich verpflichtet dieses Geld irgendwann wieder zurückzuzahlen. Das Jugendamt kann kein anderes Geld auszahlen als diesen Unterhaltsvorschuss und dieses kann das Jugendamt auch nur zahlen, wenn sichergestellt wird, dass das Jugendamt das Geld wiederbekommt.

Frau A sollte also, wenn sie wirklich nicht weiß, wer der Vater ist oder auch den Vater nicht angeben will einfach zum Sozialamt gehen. Wenn das Kind allerdings alt genug ist, wird sie wieder vor dieser Wand stehen und wenn das Kind dann zum Jugendamt geht um mehr zu erfahren, kann das Kind die Mutter verklagen, damit der Name genannt wird oder die Namen der potentiellen Väter. Vielleicht ist es für Frau A einfacher, dass sie es macht, wenn das Kind noch klein ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe dir gerade dieses Forum herausgesucht. Dort dürften sich die Leute doch ein wenig auskennen und es ist auch eine Seite aus Deutschland.

Wenn ich das richtig herausgelesen habe, müsste Frau A also Unterhaltszahlungen bekommen. Dort wurde als Beispiel auch eine Gruppensexparty genannt. Wenn Frau A sowas angibt, kann es also sein, dass dort alle auf eine Vaterschaft ausgetestet werden. Weigert sich Frau A, dann bekommt sie keine Unterhaltszahlungen. Ich würde es also eher so sehen, dass das Jugendamt oder auch wer anderer einen Vorschlag für eventuell in Frage kommende Väter machen muss. Da wird sich das Jugendamt aber wohl auch schwer tun, außer eben Frau A hat sowas wie eine Gruppensexparty oder so genannt. Wobei es selbst hier wohl schwer werden wird zu beweisen, dass man die Namen aller Beteiligten kennt.

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Bedenke doch mal folgendes - stell dir mal vor, Frau A hat sich immer wieder auf diversen Parties "abschleppen" lassen, es kam zum Sex, vieleicht weiß sie es nicht mal mehr - und irgendwann ist sie eben schwanger. Je nach Lebenswandel kennt sie nicht mal die Namen der potentiellen Väter, geschweige denn deren Adressen.

Von so einem Fall mußt du mal ausgehen, und da ist dann der Vater doch definitiv "unbekannt". Wenn es mögliche Kandidaten gibt, sollte sie diese nennen, aber wenn sie sie schlicht nicht kennt (ja, sowas kommt vor), kann sie das ja wohl schlecht.

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn der Vater definitiv unbekannt ist, wie es ja eventuell sein kann, dann ist aber nicht das Jugendamt für eine Unterhaltszahlung zuständig. Dann muss Frau A sehen, dass sie Hartz 4 für das Kind beantragt. Das Jugendamt ist für einen Unterhaltsvorschuss nur zuständig, wenn das Geld von einem potentiellen Vater auch wieder zurück in die Kassen kommt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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