Wer kommt für Diebstahl im Waschkeller auf?
Familie A wohnt mit 2 Kindern in einem größeren Mietshaus, in dem 15 Parteien wohnen. Im Keller gibt es einen Waschkeller, wo die Waschmaschinen stehen. Familie A wäscht in dem Keller 2-3 mal die Woche und als Frau A heute mit einem Korb Wäsche in den Keller gegangen ist um zu waschen traute sie ihren Augen nicht. Man hat ihr die Schublade aus der Waschmaschine geklaut, wo das Waschpulver reinkommt. Und ohne diese Schublade kann sie die Waschmaschine nicht laufen lassen, weil das Wasser dort raussprüht.
Familie A hat sofort den Vermieter angerufen und hat gefragt, wer dafür aufkommt. Denn schließlich ist der Familie verboten worden (per Mietvertrag) die Waschmaschine in der Wohnung aufzustellen. Familie A wohnt noch nicht lange in dem Haus. Sie hat zwar eine Haftpflichtversicherung, aber (noch) keine Hausratversicherung. Die Waschmaschine ist unbrauchbar ohne dieses Einschubfach. Was kann Familie A machen?
Wenn die Waschmaschine in der Versicherung inbegriffen ist, dann kann Familie A dies über ihre Versicherung abrechnen. Der Vermieter ist dafür keinesfalls verantwortlich, denn er stellt zwar die Wohnung zur Verfügung, aber der Waschraum gehört ja der Wohngemeinschaft. Wenn die Waschmaschine im Keller stehen muss, dann muss die Familie diese mitversichern. Nur so können entstandene Schäden zurück geholt werden. Andernfalls mus die Familie die Kosten selbst tragen.
Ich denke, dass Familie A nichts machen kann. Wenn sie keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist auch die Waschmaschine nicht versichert. Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für Hausrat auf. Sie ist für Schäden gedacht, die anderen Personen zugefügt werden, sei es im Sach- oder Personenbereich. Die Hausratversicherung beinhaltet auch Diebstahl, um den es hier geht.
Hat Frau A schon mal Ärger mit anderen Mietern gehabt, wenn sie so oft wäscht? Möglich ist ja, dass das irgendjemand nicht passt und derjenige ihr die Waschpulverschublade versteckt hat.
Was Famlie A machen kann ist folgendes: Die Polizei informieren. Die kann auf jeden Fall wegen Diebstahls oder Sachbeschädigung ermitteln. Ob dabei aber was "herauskommt", ist fraglich, insbesondere wenn der Waschkeller frei zugänglich ist.
"Haftbar machen" kann man auf jeden Fall nur den Täter; Kann dieser nicht ermittelt werden, ist das ein Fall von PP (Persönliches Pech).
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