Mietvertrag: Sind solche Klauseln normal?

vom 13.01.2011, 15:17 Uhr

Ich wohne noch in meiner alten Wohnung und jetzt soll ich einen neuen Mietvertrag bekommen und unterschreiben. Der erste Mietvertrag, den ich vor über 20 Jahren abgeschlossen hatte, war recht übersichtlich, der neue Mietvertrag besteht aus sehr vielen Seiten und in dem ist alles, wirklich alles geregelt worden. Mich interessiert, ob ihr auch solche kleinlichen Mietverträge habt oder mein Vermieter einfach nur kleinlich ist.

So gibt es Abschnitte über das Grillen auf der Terrasse, über das Öffnen und Schließen der Jalousien bei Regen oder Wind, über das Benutzen der Waschküche, obwohl wir gar keine haben, über das Duschen, Waschen und selbst über das Musikhören, obwohl wir keine Nachbarn haben. Ich frage mich, ob ihr auch solche Klauseln im Mietvertrag habt, die eigentlich in der Wohnsituation gar keine Verwendung finden können. Warum also bekomme ich gesagt, wann ich in die Waschküche hineindarf, obwohl ich keine habe und dass ich ab 22.00 Uhr keine laute Musik mehr hören darf, obwohl die nächsten Nachbarn 200 Meter weiter weg in einem eigenen Haus wohnen?

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Also ich würde jetzt mal aus deiner Ausführung schließen, dass deine Vermieter gemerkt hat, dass sein alter Vertrag viel zu ungenau ist und jetzt alles aber auch wirklich alles absichern will. ;-) Das ist prinzipiell auch erst mal gar nicht schlecht, gerade wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt (ich weiß jetzt nicht, wie das bei dir ist). Dann macht es durchaus Sinn soetwas schriftlich fest zu machen, damit sich keine der Parteien über etwas beschweren kann. Alles ist ja aufgeschrieben und es gibt nachher keine Diskussionen, weil der eine meint, die Musik müsste schon um 21:00 Zimmerlautstärke haben, der andere aber bis 22:00 die Musik luter hat. Da ist so ein Vertrag dann schon eine gute Grundlage, wobei ich das mehr in eine Hausordnung schreiben würde.

Wenn allerdings Sachen im Vertrag stehen, die auf dich absolut nicht zutreffen (beispielsweise das mit der Waschküche) würde ich den Vermieter mal darauf ansprechen, das klingt nämlich sehr danach als hätte den Vertrag a) jemand gemacht, der die zu vermietende Wohnung nicht kennt oder b) der Vermieter den Vertrag von person oder Stelle X einfach kopiert. Da wäre ich gerade bei Verträgen richtig vorsichtig. Nicht dass er dann beim nächsten Mal Geld für die Nutzung der Waschküche will, die es nicht gibt und am Ende muss du dann noch zahlen, weil du in diesem Vertrag nicht widersprochen hast, dass es keine Waschküche gibt. Ich weiß nicht, ob das so laufen kann, ich denke nur, da sollte man wirklich vorsichtig sein, da gibt es ja haufenweise kuriose Gesetzte, bei denen man kaum durchblickt.

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» dassi87 » Beiträge: 279 » Talkpoints: -1,74 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Das ist sicher vom jeweiligen Vermieter abhängig. Wenn dein Vermieter einen so aufwendigen Mietvertrag erstellt, hat er ggf. schon in der Vergangenheit mit Mietern Probleme wegen diverser Unstimmigkeiten gehabt, und will diese nun von Anfang an vermeiden - was man unterschreibt, damit ist man einverstanden und muß sich daran halten. Was nicht im Vertrag steht - nun, das ist dann eben immer eine wackelige Angelegenheit.

In meinem Mietvertrag sind übrigens nur kleinere Details geregelt (zB in welchem Zeitraum Renovierungen zu erwarten sind oder daß und welche Haustiere man halten darf). Mit der letzten Mieterin unter meiner Wohnung gab es ab und an mal Ärger, weil ich mitten in der Nacht mal baden wollte - aber wenn ich von ner mehrtägigen Event komme und dort nicht mal ne Dusche hatte, ist mir die Uhrzeit wenn ich nach Hause komme erst macl schnurz - und das auch zurecht, denn es gibt zB auch Schichtarbeiter usw, so etwas ist sogar gesetzlich geregelt.

Generell kannst du davon ausgehen, daß ein Vermieter Klauseln hauptsächlich deshalb in Verträge hineinsetzt, um Rechtsstreitigkeiten vor Gericht direkt zu vermeiden, denn wenn das alles irgendwo schriftlich steht, braucht man das Gesetz gar nicht erst zu bemühen.

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Frage stellt sichmir erst mal, ob es überhaupt rechtlich in Ordnung ist, wenn man einfach nach 20 Jahren einen neuen Mietvertrag bekommt. Aber das wäre eine Rechtsfrage und kann man dann wohl so einfach nicht beantworten.

Ist der neue Mietvertrag ein vorgedruckter Mietvertrag oder sind diese Klauseln alle mit der Hand reingeschrieben? Wenn das ein vorgedruckter Mietvertrag ist, dann hat er einfach einen Mietvertrag aus dem Bürohandel genommen und den auf seine Wohung bezogen. Da streichen die meisten Vermieter nicht erst Dinge durch und lassen den Vordruck so wie er ist. Aber ich würde mich mal beim Mieterschutzbund erkundigen, ob ein neuer Mietvertrag rechtens ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wir haben auch einen normalen Mietvertrag und dort sind keinerlei solcher Klauseln zu finden. Ich habe allerdings auch schon einmal einen solchen ausführlichen Mietvertrag gesehen. Hierbei handelte es sich um einen Vertrag einer großen Wohnungsbaugesellschaft. Diese hat wohl ihre gesamten Verträge vereinheitlicht und daher einfach alle Klauseln mit hinein genommen, die in irgendeinem ihrer Objekte wichtig oder interessant sein könnten. So muss die Wohnungsbaugesellschaft dann nicht mehr danach schauen, ob sie den richtigen Vertrag nimmt und kann keine Fehler machen. Für die Mieter wirkt dies zunächst verwirrend aber bei genauerer Betrachtung ist es doch gar nicht mal so merkwürdig.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Naja, ein Vermieter wird in den meisten Fällen versuchen Verträge abzuschließen, die für sie günstig sind. Solche alten Mietverträge sind oft für den Mieter günstiger, als wenn man heute einen neuen abschließen würde. In DDR Mietverträgen hat der Mieter z.B. meist nur 14 Tage Kündigungsfrist. Das ist natürlich für den Vermieter nicht so toll. Bei einem neuen Vertrag wären es drei Monate.

Ich würde keine Notwendigkeit darin sehen, einen neuen Vertrag abzuschließen, wenn mir der alte mehr zusagt. Warum auch? Mir fiele kein Fall ein, der einem neuen Vertrag zwingend notwendig macht. Welchen Grund führt dein Vermieter denn dafür an, dass er einen neuen Vertrag will?

Meine Cousine sollte einen neuen Vertrag unterschreiben, als das Haus in dem sie wohnte verkauft wurde. Der neue Eigentümer wollte auch einen neuen Vertrag. Dieser wäre für meine Cousine aber schlechter gewesen als ihr alter Vertrag. Im Endeffekt war sie die einzige von 6 Mietparteien, die den neuen Vertrag nicht unterschrieben hat. Der neue Vermieter musste eher natürlich akzeptieren. Aber man kann es ja auch als Vermieter mal probieren, gibt sicher immer genug Leute, die sich doch auf einen neuen Vertrag einlassen.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe zwar keinen Mietvertrag, da ich nicht in einer Mietwohnung wohne, allerdings habe ich zuletzt vor etwas mehr als einem Jahr den Mietvertrag meines damaligen Freundes durchgelesen. In dem Vertrag, der durch eine große Wohnungsgesellschaft ausgestellt wurde, fanden sich auch Vorschriften, die das Grillen und sogar das Wäschetrocknen in der Wohnung regelten. Solche Regelungen werden normalerweise nicht zum Spaß in die Verträge gedruckt, sondern haben einen Grund.

Gerade wenn es noch mehr Wohnungen in dem Haus oder direkt daneben gibt, kann es für die Nachbarn extrem störend sein, wenn einer ständig grillt. Durch das Wäschetrocknen in der Wohnung kann Schimmel begünstigt werden. Dass man nicht mitten in der Nacht Wäsche wäscht (auch nicht in einer Waschküche), versteht sich in einem Mehrfamilienhaus von selbst, ebenso wie das (laute) Musikhören. Solche Regelungen sind nicht kleinlich, sondern einfach notwendig, vor allem auch, da es sehr viele Mieter gibt, die zwar in ein Mehrfamilienhaus ziehen, sich dort aber so rücksichtslos aufführen, als wären sie die einzigen Bewohner.

In deinem Fall liegt die Sache nun etwas anders. Viele Dinge betreffen dich ja gar nicht, da du keine direkten Nachbarn hast, die du stören könntest, wenn du nachts um drei zwei Stunden duschst. Wäre es möglich, dass dein Vermieter noch weitere Objekte (Mehrfamilienhäuser) vermietet und es sich einfach gemacht hat, indem er einen einheitlichen Mietvertrag für alle Objekte aufgesetzt hat?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



So wie sich deine Schilderungen anhören, würde ich sagen dein Vermieter hat einen allgemeinen Vordruck eines Mietvertrages genommen. Denn wenn ihr keine Waschküche habt, aber etwas darüber darin steht, wird es ein allgemeiner Vertrag sein. Dann kannst du davon ausgehen, dass der Vertrag keine rechtswidrigen Klauseln enthält. Ob es allerdings rechtens ist, dir einfach einen neuen Vertrag zum Unterschreiben zu geben, kann ich leider nicht beurteilen.

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» aranka05 » Beiträge: 366 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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