Schwangerschaft in der Probezeit - Kündigungsgrund?

vom 31.03.2010, 22:13 Uhr

Seit 2 Monaten arbeitet A in einer Firma, in der A soweit auch sehr zufrieden ist und gerne bleiben möchte. Allerdings hat A noch immer Probezeit und nun erfahren, dass A schwanger ist.

Wie ist das denn, wenn A die Schwangerschaft in der Probezeit bekannt gibt, wird A dann entlassen? Oder darf das nicht sein? A hat einmal gelesen, dass man es seinem Chef nicht sagen muss, bis die Probezeit beendet ist, stimmt das oder ist das eher riskant? A möchte nichts falsch machen, aber A will auch den Job behalten, wenn es geht.

» FinnCo » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Vorausgesetzt, dass A in Deutschland arbeitet, gilt für A das Mutterschutzgesetz. In Paragraph 9 des Mutterschutzgesetzes steht drin, dass eine Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden darf, während sie schwanger ist und nicht innerhalb der ersten vier Monate nach der Entbindung. Dies gilt aber nur, wenn der Arbeitgeber weiß, dass die Frau schwanger ist, oder aber die Frau es ihm innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitteilt.

Es gibt aber auch da Sonderregelungen. Das hängt immer davon ab, wo A arbeitet. In Umgebungen, wo die schwangere A gefährdet ist, wird sie vermutlich auch gekündigt werden können. Zumindest verstehe ich den Absatz drei des Gesetzes so.

P.S. das ist meine persönliche Meinung zum Fallbeispiel, ich bin nämlich juristischer Laie.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ist es nicht eher so, dass ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter in der Probezeit immer ohne Gründe zu nennen kündigen darf? Damit wäre das Mutterschutzgesetz in diesem Fall außen vor. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das Mutterschutzgesetz dem Probezeitgesetz höher gestellt ist. Nur könnte der Arbeitgeber auch einen anderen Grund vorschützen und damit eine Kündigung erwirken.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Also ich denke auch das in der Probezeit das Mutterschutzgesetz keinen Einsatz findet. Im Arbeitsvertrag ist ja meist geregelt das man in der Probezeit gekündigt werden kann ohne Angabe von Gründen. Selbst wenn der Arbeitgeber sie deswegen kündigt ist er ja nicht so dumm und würde es sagen. Daher kann es schon passieren das A gekündigt wird und da hat man dann auch keine Chance.

Soweit ich weiß ist man dazu verpflichtet den Arbeitgeber sofort über die Schwangerschaft zu informieren Ausnahme ist nur wenn aus medizinischen Gründen die Schwangerschaft noch "unklar" ist.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



nadpat hat geschrieben:Also ich denke auch das in der Probezeit das Mutterschutzgesetz keinen Einsatz findet.


Natürlich gilt das da genauso. Auch in der Probezeit darfst du niemanden auf Grund einer Schwangerschaft kündigen. Es kommt aber darauf an, um was für eine Probezeit es sich handelt. Ist es eine Probezeit innerhalb eines unbefristeten Arbeitsvertrages, dann gilt de facto eine Kündigungsschutz und auch während der Probezeit kann hier nicht gekündigt werden. Das gilt aber nur sofern dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist bzw. spätestens bis 2 Wochen nach Aussprechen der Kündigung bescheinigt wird. Dann ist man fein raus.

Im Prinzip gilt das gleiche auch für die Probearbeitsverhältnisse die von Anfang an zunächst auf eine bestimmte Zeit befristet sind, also zum Beispiel eine Dauer von 3 oder 6 Monaten haben und für eine Weiterbeschäftigung extra verlängert werden müssen. Hier genießen Schwangere ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz und können in dem Zeitraum nicht einfach so gekündigt werden. Aber da der Arbeitsvertrag ja nur befristet ist, muss man da als Arbeitgeber ja auch nicht unbedingt kündigen, sondern kann den Arbeitsvertrag einfach auslaufen lassen, da es sich ja maximal um wenige Monate handelt auf Grund der kurzen Befristung.

Soweit ich weiß ist man dazu verpflichtet den Arbeitgeber sofort über die Schwangerschaft zu informieren Ausnahme ist nur wenn aus medizinischen Gründen die Schwangerschaft noch "unklar" ist.


Nein musst du nicht. Man kann es machen und sollte es machen. Etwas anders ist gesetzlich nicht vorgesehen. Nur wenn der Arbeitgeber eine besondere Sorgfaltspflicht für die Schwangere hätte, ist man angehalten, dass so schnell wie möglich mitzuteilen, damit der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nachgehen kann, damit zum Beispiel Schwangere aus dem Schichtbetrieb genommen werden oder in bestimmte Betrieben aus Strahlenschutzbereichen ferngehalten werden. Zu guter letzt sollte man aber eben auch bedenken, dass man mit der Geheimhaltung der Schwangerschaft natürlich auch auf gewisse Vorzüge verzichtet. Also belastungsärmere Arbeitsplätze, Beschäftigungsverbote, weil das Arbeiten sonst Probleme machen würde und solche Sachen. Ist dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt, kann man darauf ja bestehen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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