Vermieter müssen nicht jede Weihnachtsdeko hinnehmen
Der erste Advent wurde schon gefeiert, die Zeit der Weihnachtsdeko hat Hochkonjunktur. Auch hier im Forum wurde ja schon darüber diskutiert, welche Dekoration ist schön, welche einfach nur eine Zumutung.
Wer ein eigenes Haus hat, der kann seine Mitmenschen ungestraft mit so mancher Geschmacksverirrung beeindrucken. Schon ein wenig anders sieht es bei Eigentumswohnungen aus: hier sollten Besitzer einen Blick in die Teilungserklärung werfen. Gemeinschaftseigentum darf nur mit Zustimmung der anderen Eigentümer dekoriert werden. Ansonsten darf der Eigentümer (fast) nach Gutdünken dekorieren. Fast, weil sich gestört fühlende Miteigentümer Unterlassung verlangen können.
Was aber, wenn man Mieter ist? Hier gilt, dass der Mieter in seiner Wohnung dekorieren was und wie er es möchte, das gilt auch für den allein gemieteten Balkon und/oder den Garten. Im Außenbereich dagegen hat der Vermieter das Sagen - das heißt an der Außenfassade ist Schluss. Auch bei gemeinschaftlich genutzten Balkonen und Gärten. Allerdings ist ein kleiner Adventskranz an der Haustür auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Egal, ob Eigentümer oder Mieter, für Alle im Dekorationsrausch gilt: Verkehrssicherungspflicht beachten. Rutscht Rudi das Rentier vom Dach oder stürzt der Weihnachtsmann von der Fassade so haftet der Dekorierende für entstehende Schäden.
Eigentlich ist das ja nichts Neues, denn es ist wie mit allem anderen auch: was mir nicht gehört oder was ich nicht gemietet habe, das darf ich nicht benutzen. So liegt es dann auch mit der Weihnachtsdeko. Meine Fenster und meinen Balkon darf ich dekorieren, aber wenn ich einen Garten habe, der für alle benutzbar ist, dann sieht es wieder anders aus.
Mich würde nur mal interessieren, wie ein Richter entscheiden will, dass eine Dekoration zumutbar oder unzumutbar ist? Woran wird das denn fest gemacht? Mancher empfindet ja schon jegliche Dekoration als unzumutbar, weil er ein Weihnachtsmuffel ist und andere sehen es erst als unzumutbar an, wenn das ganze Haus blinkt und leuchtet.
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