Balkondach kaputt - Wer trägt die Kosten?

vom 07.01.2011, 21:58 Uhr

A wohnt zur Miete und durch den Winter hat das Balkondach Schaden genommen. Durch den jetzigen Regen ist der Schnee schwerer geworden und auch teilweise vereist, was das Gewicht natürlich erhöht hat. Nun besteht die Dachkonstruktion des Balkons aus einem Stahlgerüst und die Dachflächen selbst sind aus Plastik.

Eine dieser Plastikflächen hat nun heute etwas nachgegeben, so das sie nicht mehr in der Schiene des Stahlgerüsts ist. A hat schon von unten her gestützt und von oben versucht Gewicht vom Dach zu bekommen. Vom Hausflurfenster aus kommt man ran. A hat also versucht den Schaden zumindest auf dem Stand zu halten wo er jetzt ist bzw. grösseren Schaden zu vermeiden.

Wenn diese Plastikfläche nun nicht mehr in die Schiene zurückgebracht werden kann, sondern ausgetauscht werden muss, entstehen ja Kosten. Ist A als Mieter dafür verantwortlich oder muss der Vermieter die Reparatur übernehmen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



A, als Mieter ist erst mal verpflichtet dem Vermieter so schnell es geht zu informieren und den Schaden zu melden. Denn wenn der Schaden ohne Meldung dann größer wird muss A für einen Teil mitaufkommen, wenn A Pech hat. A sollte also den Vermieter informieren und dann ist der Vermieter dafür verantwortlich und muss den Schaden auch beheben. Oftmals sind die Vermieter auch dagegen versichert.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn Person A in einem Mietshaus wohnt muss er den Balkon nicht selber reparieren bzw. die Kosten tragen. Normalerweise sind das alles Aufgaben des Vermieters, schließlich muss er sich um die Instandhaltung seines Gebäudes/Hauses kümmern. Die anfallenden Kosten dürfte dann auch keinesfalls in der Nebenkostenabrechnung anfallen.

Kosten für die Reparatur und Instandhaltung des Miethauses sind nämlich wie auch Kontoführungsgebühren, Verwaltungskosten und sämtliche Versicherungen keine Nebenkosten.

» Nena-Alina » Beiträge: 72 » Talkpoints: 32,31 »



Da A hier Mieter ist, muss er die Kosten nicht tragen. Der Vermieter ist für solche Sachen zuständig und muss diese auch beheben und die Kosten tragen. Da die Schäden durch das Wetter verursacht wurden, ist der Fall noch klarer. A muss aber dafür bald den Vermieter benachrichtigen, da dieser ihm sonst vorwerfen könnte, durch die verspätete Information den Schaden verschlimmert zu haben.

Benutzeravatar

» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich würde eigentlich auch sagen, dass der Vermieter für die Kosten verantwortlich ist und diese tragen muss. Allerdings sollte man hierfür auch genau in den Mietvertrag schauen. Hätte der Mieter vielleicht schon viel früher prüfen müssen, ob Schnee und Eis auf dem Dach liegt? Hätte er es schon direkt beseitigen müssen um einen solchen Schaden zu vermeiden? Ich weiß nicht, inwiefern der Mieter dann hier fahrlässig gehandelt hätte und daher einen Schadenersatz für die Reparatur zahlen muss.

Benutzeravatar

» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das was den Schaden nun verursacht hat, kam vom Hausdach runter. Da hat A keine Möglichkeit was im Vorfeld zu beseitigen. Der Vermieter ist per Email und per Telefon informiert worden und gibt das an die Hausverwaltung weiter. A hat die Sicherung unter dem Dach belassen und stellt, weil das Gewicht ja durch die Plusgrade weniger wird, immer mal wieder nach. Das ganze hat A auch mit Fotos dokumentiert.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Das was den Schaden nun verursacht hat, kam vom Hausdach runter. Da hat A keine Möglichkeit was im Vorfeld zu beseitigen. Der Vermieter ist per Email und per Telefon informiert worden und gibt das an die Hausverwaltung weiter. A hat die Sicherung unter dem Dach belassen und stellt, weil das Gewicht ja durch die Plusgrade weniger wird, immer mal wieder nach. Das ganze hat A auch mit Fotos dokumentiert.


Dann sollte A auf der sicheren Seite sein, weil er alles richtig gemacht hat. Der Vermieter muss in diesem Fall ganz klar die Kosten tragen und die Fotodokumentation ist ebenfalls nicht schlecht, falls anschließend Diskussionen aufkommen sollten.

Benutzeravatar

» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^