Eigentum wird nicht zurückgegeben - Was tun?
Frau A. und ihr Freund haben sich vor einigen Monaten getrennt. Vorher haben beide einige Zeit in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Nachdem die beiden sich getrennt hatten, bot Frau A. ihrem ehemaligem Freund an, dass er noch einige Dinge behalten könnte, die er für das alltägliche Leben benötigt. Darunter fallen beispielsweise eine Mikrowelle, ein Schreibtisch und andere Kleinigkeiten. Eine Nintendo Wii wurde bei der ersten Übergabe vergessen, diese hätte Frau A. auch gerne zurück.
Nun hat Frau A. allerdings das Problem, dass seit der ersten Abholung des Besitzes schon ein Monat vergangen ist und sich ihr Freund seit zwei Wochen nicht mehr meldet. Vorher hatten beide versucht einen neuen Termin auszumachen, da Frau A. aber nur am Wochenende Zeit hätte um die Sachen zu holen und ihr Freund zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause sein möchte, bot sie ihm, dass er die Sachen einfach vorbei bringen kann. Dies lehnte er ab und nun meldet er sich gar nicht mehr. Langsam hat Frau A. aber auch keine Lust mehr ihrem Eigentum hinterher zu laufen und möchte die Sachen nun wieder haben.
Wie würdet ihr an der Stelle von Frau A. handeln? Welche Möglichkeiten gibt es für sie, um möglichst zeitnah an ihr Eigentum zu gelangen?
Wenn Frau A nicht nachweisen kann, das es tatsächlich ihr Eigentum ist, kann sie erstmal gar nichts machen. Denn dann steht Aussage gegen Aussage. Damit wird dann wohl Frau A ihr Eigentum abschreiben können.
Kann sie es allerdings per Kaufbelege oder gar Zeugen nachweisen, das Microwelle, Schreibtisch und was halt noch alles beim ehemaligen Freund ist, ihr Eigentum ist, dann kann sie ihn schriftlich zur Herausgabe auffordern. Am besten mit Nachweis, das er dieses Schreiben auch bekommen hat. Eine Frist sollte sie auch setzen.
Ist diese verstrichen kann Frau A natürlich den rechtlichen Weg einschlagen. Nur sollte man dabei auch Kosten und Nutzen bedenken. Von daher sollte man sich das schon überlegen, ob diese Dinge einen Rechtsstreit wert sind.
Da ist guter Rat teuer. An As Stelle würde ich vermutlich zunächst weiterhin versuchen, den Ex-Freund zu sprechen. Mein Mittel der Wahl wäre wohl die direkte Konfrontation. Wenn man mal zusammen gelebt hat, kennt man ja auch die Gewohnheiten und Tagesabläufe des Anderen. Da dürfte es nicht allzu schwierig sein den Ex-Partner nach der Arbeit mal zu Hause anzutreffen. Bestenfalls ist man bei der Gelegenheit mit ein paar Umzugskisten zwecks Vereinfachung des Transports der Habseligkeiten ausgerüstet.
Bei größeren Sachen wie dem Schreibtisch wird es natürlich schwieriger mit dem Abtransport – zumindest wenn man des Überraschungsmoments wegen nicht wirklich planen und Freunde inklusive Umzugswagen mobilisieren kann. Wenn man den Ex aber erst mal vor der Nase hat, lässt sich vielleicht auch wieder vernünftig reden und ein Termin für die Abholung vereinbaren.
Spielt er nicht mit, verweigert die Herausgabe oder ähnliches, bleibt wirklich nur noch der Rechtsweg. Und da wäre A besser dran, wenn sie beweisen könnte das sie die Herausgabe ihres Eigentums verlangt. Sicherheitshalber würde ich an As Stelle also schon mal Quittungen und Kaufverträge heraussuchen und für den Ernstfall bereit legen. Schließlich weiß ihr Ex ja dass sie ihre Sachen wieder haben will und ist – wie es scheint – aus purer Absicht heraus nicht erreichbar.
Mesmerizing hat geschrieben:Wie würdet ihr an der Stelle von Frau A. handeln? Welche Möglichkeiten gibt es für sie, um möglichst zeitnah an ihr Eigentum zu gelangen?
Wenn A ihr Eigentum möglichst zeitnah wieder haben möchte, kann sie nur versuchen, B doch noch zu überzeugen bzw. zu überreden, dass er die Sachen rausrückt. Macht er das nicht freiwillig, gibt es natürlich andere Möglichkeiten, von zeitnah kann dann jedoch keine Rede sein.
Die nächstbeste Möglichkeit wäre dann, den B schriftlich zur Herausgabe der Gegenstände aufzufordern. Dieses Schreiben sollte eine Frist enthalten, in der die Sachen zurückgegeben werden müssen. Dem B sollte die Möglichkeit gegeben werden, einen Termin zur Übergabe zu nennen. A sollte die Sachen dann abholen. Diese schriftliche Aufforderung sollte am Besten per Einschreiben versandt werden, auch wenn B vielleicht gleich um die Ecke wohnt und A dort vorbeifahren könnte, um den Brief einzuwerfen. Sollte innerhalb der Frist keine Reaktion kommen, sollte ein erneutes Schreiben mit einer weiteren Frist aufgesetzt werden. In diesem sollte dann stehen, dass die Forderungen notfalls auch rechtlich durchgesetzt werden. Heißt also, A geht zum Anwalt und bestreitet den Zivilrechtsweg. Auch dort ist es erforderlich, dass A Kaufbelege oder ähnliches vorweisen kann und/oder Zeugen hat. Denn wenn dies nicht so ist, steht Aussage gegen Aussage. Und wem soll der Richter glauben, wenn beide behaupten, dass es jeweils ihr Eigentum ist? Wenn auf beide Schreiben keine Reaktion kommt, bleibt A also nichts übrig, als sich einen Anwalt zu nehmen, wenn sie ihr Eigentum wieder haben möchte.
Strafrechtlich gesehen stellt dieser Fall natürlich eine Unterschlagung dar. A könnte B nun also bei der Polizei anzeigen. Das allein wird aber nicht viel bringen. Selbst wenn B deshalb verurteilt werden sollte, hat A trotzdem ihr Eigentum noch nicht wieder. Wenn B nun auch noch behauptet, dass die Sachen ihm gehören oder er die Sachen schon zurückgegeben hat, wird das Verfahren sowieso eingestellt. Außer es gibt Zeugen bzw. Kaufbelege und so weiter. Eine Anzeige bei der Polizei ist natürlich möglich, aber nicht besonders erfolgsversprechend. Und erst recht nicht das geeignete Mittel, um den Besitz an den Sachen wieder zu erlangen.
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