Miete erhöht trotz Kündigung

vom 07.11.2010, 22:12 Uhr

Familie A wohnt in einem 2 Familienhaus. Der Vermieter wohnt mit im Haus. Familie A ist also die einzige Familie, die neben dem Vermieter noch mit in dem Haus wohnt. Weil Familie A sich ein Haus gekauft haben, haben sie fristgerecht bis Ende Januar gekündigt. Sie müssen also zum 31. Januar die Wohnung verlassen haben.

Letzten Monat schon bekam Familie A einen Brief vom Vermieter. Demnach muss Familie A nun ab dem 1. Dezember eine höhere Miete zahlen. Der Vermieter hat für die letzten 2 Monate die Miete erhöht. Familie A möchte nun nicht für die 2 Monate in den Mieterschutzbund eintreten, weil sie ja ab Februar im eigenen Haus wohnt.

Ist es rechtens, dass der Vermieter nach einer Kündigung noch richtig hoch geht mit der Miete? Familie A hat ausgerechnet, dass sie mit der Mieterhöhrung nun ganz genau dem Mietspiegel in der Umgebung entsprechen. Allerdings hatten sie vorher eine ziemlich günstige Miete.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Warum sollte das nicht zulässig sein, wenn der Vermieter sich dabei an die Gesetze hält? Es ist doch sein recht die Mietpreise anzupassen. Sicherlich mag es auffällig sein, das dies nun geschieht, nachdem Familie A ihr Mietverhältnis gekündigt hat.

Aber insgesamt werden sie das wohl hinnehmen müssen, wenn sonst dabei alles Rechtens ist. Und da spielt halt nicht nur die ortübliche Miete eine Rolle, sondern auch um wieviel Prozent die Miete angehoben wird und wann vorher die letzte Mieterhöhung war. Kannst unter anderem hier nachlesen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ob nun die Familie A die einzige Mietpartei ist oder ob der Vermieter im gleichen Haus wohnt oder nicht hat mit der Mieterhöhung rein gar nichts zu tun. Dies spielt hier letztlich keine Rolle.

Natürlich darf der Vermieter auch dann die Miete erhöhen, wenn der Mieter die Wohnung kündigt. Das sieht sicher komisch aus, aber rechtlich spielt es ja keine Rolle, ob Familie A nun die Wohnung bereits gekündigt hat oder nicht. Allerdings setzt das nicht die anderen Regeln für solche Mieterhöhungen außer Kraft!

Wenn für Familie A das zukünftige Verhältnis zum Vermieter keine Rolle spielt, dann gibt es ja durchaus die Möglichkeit, dieser Mieterhöhung eben nicht zuzustimmen! Denn Mieterhöhungen bedürfen der Zustimmung des Mieters. Und es ist stark anzuzweifeln, dass der Vermieter es in laufe der kurzen Zeit noch schafft, diese Erhöhung durchzubringen. Wobei man sich berechtigt auch fragen muss, um welchen Satz es sich hier handelt. Denn oftmals ist ein Streit den Betrag schlicht nicht Wert, um den es dann ursprünglich gegangen ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es ist sicher recht auffällig, dass der Vermieter nun ausgerechnet nach der Kündigung des Mieters die Miete noch schnell für die verbleibende Zeit anhebt. Dennoch kann ich hierbei nichts Unrechtes finden. Ein Vermieter hat den Mietpreis für eine Wohnung angehoben - na und? Das passiert doch häufiger. Wenn Wohnungen den Mieter wechseln, wird die Miete für den neuen Mieter oft direkt angehoben. In anderen Fällen findet die Anhebung eben statt, während die Leute noch in der Wohnung wohnen.

Ich denke auch nicht, dass es nun besonders intelligent wäre, wenn A nun noch in den Mieterschutzbund eintreten würde. A sollte sich vielleicht einfach von der Idee verabschieden, dass der Vermieter der Böse ist, der einfach Dinge durchsetzen will, die nicht zumutbar sind. Denn das ist einfach nicht der Fall. Wegen was möchte A dem Vermieter denn ankreiden? Das Gefühl, dass man ungerecht behandelt worden ist, reicht wohl kaum aus.

Wenn die Miete nun dem allgemein üblichen Durchschnitt in der Gegend entspricht und die Miete nicht übermäßig stark angehoben wurde (ob es hierbei Grenzen gibt und falls ja, wie hoch diese angesetzt sind, weiß ich leider nicht), gibt es doch kein Problem. Es ist ärgerlich für A, dass er nun noch ein bisschen mehr Geld bezahlen muss. Das ist aber doch kein Dauerzustand und ich wage zu bezweifeln, dass die Summe so hoch ist, dass es sich lohnt, dass A nun aktiv wird. A wird nichts anderes übrig bleiben, als diese Erhöhung, sofern sie eben nicht unverhältnismäßig hoch ist, zu schlucken und sich dann darauf zu freuen, dass er in den nächsten Jahren (oder auch für immer) keine Probleme mehr mit unangenehmen Vermietern mehr haben wird.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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