Arbeitgeber muss Mitarbeiter vor Mobbing schützen
Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht vor intensivem Mobbing schützen kann dem gemobbten Arbeitnehmern hieraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen. Dies entscheid das BAG in Erfurt (Az 8 AZR 593/06).
Ggf. müsste der Arbeitgeber auch unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers begleichen, falls er seine Pflicht verletzt, einen Arbeitnehmer vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen die infolge des Mobbings am Arbeitsplatz entstehen könnten zu schützen. Jedoch kann der Arbeitnehmer nicht verlangen, dass ein mobbender Chef entlassen wird oder dass der Arbeitgeber ihm eine andere Stelle mit anderen Vorgesetzen anbietet – dies sei nur dann erforderlich wenn eine solche Stelle tatsächlich frei sei.
Geklagt hatte ein Arzt eines Krankenhauses in Westfalen, welcher Oberarzt in einer neurochirurgischen Abteilung war die er ein Jahr lang kommissarisch leitete. Er bewarb sich dadurch motiviert auf die inzwischen freigewordene Chefarztstelle der Abteilung wurde jedoch nicht berücksichtigt, sondern ein Arzt außerhalb des Krankenhauses. Dieser würdigte den Kläger mehrfach fachlich und menschlich herab und setzte ihn intensivem Mobbings aus welche zu einer psychischen Erkrankung des Klägers führten. Da der Mobbende nicht zu Schlichtungsgesprächen und- versuchen bereit war scheiterten diese.
Da der Mobbende die Erkrankung des Klägers schuldhaft herbeiführte müsse das Krankenhaus als verantwortlicher Arbeitgeber nun dessen Schmerzensgeldansprüche begleichen, auch wenn das LAG nicht so entschied. Das LAG hat nun über die Höhe des Schmerzensgeldes zu entscheiden.
So begrüßenswert die Entscheidungauch ist. Wer entscheidet was intensives Mobbing ist? Was ist beispielsweise mit Mitarbeitern, die sich partout nicht ins Team einfügen? Und wer entscheidet ab wann Vorgesetzte einschreiten müssen? Viel wichtiger ist aber noch die Frage, welche Maßnahmen als Schutz gelten und wer beweisen muss, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichend waren?
JotJot hat geschrieben:Wer entscheidet was intensives Mobbing ist?
Das Arbeitsgericht bzw. der Richter an diesem - daher brauch man auch aussagekräftige Beweise (Mobbingtagebuch) oder Zeugen, die das bestätigen können - oder eben nicht, weil sich der Mitarbeiter eben unsozial verhalten hat und nicht teamfähig war.
JotJot hat geschrieben:Und wer entscheidet ab wann Vorgesetzte einschreiten müssen?
Wenn sie zu spät eingeschritten haben, wird dies durch das Arbeitsgericht festgestellt, ansonsten hat der Vorgesetzte ab dem Zeitpunkt einzuschreiten, wenn sich andeutet dass der Mitarbeiter geschädigt werden kann oder er das Verhalten erkennt aber stillschweigend ignoriert.
Man muss auch dann einschreiten, wenn der Arbeitnehmer sich an eine entsprechende Stelle im Betrieb oder an den Vorgesetzten (wenn dieser nicht selbst mobbt) wendet. Dann sind verschiedene Stufen denkbar, die zu einer Klärung der Situation führen können oder zum Rauswurf des Mobbenden, u. U..
JotJot hat geschrieben:Viel wichtiger ist aber noch die Frage, welche Maßnahmen als Schutz gelten und wer beweisen muss, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichend waren?
Verschiedene, der Mobbingfahrplan ist da lang, fängt bei Mitarbeitergesprächen, Gespräch mit dem Vorgesetzten an, geht über Schiedstellen, Anrufung höhrere Stellen, Einschalten des Personalrats / Betriebsrats / Psychologen bus hin zur Kündigung.
Der Nachweis, dass die Maßnahmen zum Schutz des Mitarbeiters ausreichend waren, hat der Betrieb zu erbringen.
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