Herrenloses Warndreieck - was tun

vom 31.05.2010, 22:10 Uhr

Vor kurzem fuhr ich auf einer relativ belebten Bundesstraße, auf der kurz zuvor ein Fahrzeug liegen geblieben sein muss. Rund um die (sehr gut) einsehbare Kreuzung war aber kein Fahrzeug mehr zu sehen. Trotzdem fuhren die Fahrzeuge natürlich recht vorsichtig von der Seite an die Kreuzung heran, an der das Warndreieck stand. Auch wenn die Kreuzung gut einzusehen war, so bleibt ja auch an anderen Stellen ein Warndreieck stehen und das kann ja mal gefährlich sein.

Was ist denn in so einem Fall das richtige Verhalten? Darf man das Warndreieck als normaler Verkehrsteilnehmer entfernen oder könnte das unangenehme Folgen haben; sollte man Polizei oder Ordnungsamt rufen und die darum bitten das Warndreieck zu entfernen?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Solche Situationen habe ich auch schon erlebt. Ehrlich gesagt bin ich bislang auch immer weitergefahren und habe das Warndreieck nicht eingesammelt, auch wenn offensichtlich war, dass weit und breit kein Unfallort mehr ist, vor dem das Warndreieck warnen könnte. Ich habe auch noch nie die Polizei angerufen und auf das überschüssige Warndreieck hingewiesen. Da ich kein Handy besitze, müsste ich dazu auch erst eine Telefonzelle suchen und das wäre mir für so etwas eigentlich auch zu viel Aufwand.

Ich habe mir bislang auch keine Gedanken darum gemacht, ob ein Warndreieck nun für den Verkehr gefährlich werden könnte. Meistens ist es ja so, dass die Autos an den betreffenden Stellen langsamer fahren. Solange sich dadurch niemand zu spontanen Vollbremsungen genötigt sieht, sollte es aber keine Gefährdungen für den Straßenverkehr geben.

Wenn ich häufiger (täglich) an einer bestimmten Stelle vorbeikommen würde und dort nach zwei oder drei Tagen immer noch dasselbe Warndreieck vorfinden würde, würde ich das Teil vermutlich doch mal einpacken. Auf Straßen, die ich nur selten oder nur ein einziges Mal befahre, würde ich das Dreieck allerdings stehen lassen oder maximal ein wenig zur Seite räumen, sofern es wirklich im Weg steht.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich habe das auch schon erlebt und habe die Polizei gerufen. Ich habe dort angerufen und die Stelle gesagt, wo das Warndreieck steht. Ich habe gefragt, ob ich das entfernen soll. Mir wurde gesagt, dass ich es stehenlassen soll. Eine Entfernung besteht auf eigene Gefahr. Sollte in der Zeit was passieren, bin ich dafür verantwortlich. Selbst nur das Warndreieck in den Straßengraben legen ist eine Gefahr für mich. Denn es könnte ja ein Auto kommen und mich nicht sehen oder ich rutsche aus, stolper und fall hin.

Es sollte auf jeden Fall die Polizei gerufen werden, die jemanden rausschickt und das Warndreieck entfernt. Die Polizei sagte mir außerdem, wenn ich das Warndreieck auf eigene Gefahr entferne muss ich es zur nöchsten Dienststelle bringen, da es nicht mein Eigentum ist. Oder ich muss es zu einem Fundbüro bringen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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