Räumpflicht auf Mieter umlegen?
Herr A. hat ein Mehrfamilienhaus, in dem er auch mehrere Wohnung vermietet hat. Eine Wohnung bewohnt er selbst, weitere Wohnungen werden von Familienmitgliedern und Hausangestellten bewohnt. In den Mietverträgen mit den Fremdmietern hat er keinerlei Vereinbarungen getroffen, die das Räumen bei Schneefall betreffen.
Nun fällt in diesem Winter ja sehr viel Schnee. Herr A. wohnt zwar mit seinem Hauptwohnsitz in dem Mehrfamilienhaus. Allerdings ist er beruflich oft mehrere Tage nicht am Erstwohnsitz. Deshalb würde er die Räumpflicht gerne auf die Mieter übertragen. Die Mietverträge laufen allerdings alle schon ziemlich lange und sind auch unbefristet. In manchen Fällen liegt Herr A. auch leider kein Mietvertrag mehr vor.
Wie kann Herr A. vorgehen um die Räumpflicht auf die Mieter abzuwälzen? Darf er das überhaupt? Was muss er beachten?
Gibt es so etwas wie eine Kehrwoche bei Herrn A.? Dann hätte sich das Problem im Prinzip von selber gelöst, da dann jeder Mitbewohner des Hauses auch eine Schneeräumpflicht in dieser Woche, wo er oder sie Kehrwoche hat, hätte.
Ansonsten kann Herr A. vermutlich nur auf das Verständnis der Mitbewohner hoffen und sie fragen, ob sie einen Teil seiner Räumpflicht übernehmen könnten.
Kehrwoche kennt man in der Stadt in der Herr A. wohnt an sich nicht mehr. Zumindest in der Innenstadt nicht, in den Vororten sieht das meist ein wenig anders aus.
Herr A. hat in den Mietverträgen an sich auch nur die Treppenreinigung festgelegt. Dort sollte laut Mietvertrag im wöchentlichen Wechsel jeweils ein Stockwerk geputzt werden. Also auf einem Stockwerk gibt es zwei Parteien. So zum Beispiel im zweiten Stockwerk. Die eine Partei putzt die Treppe bis zum ersten Stockwerk jede gerade Woche und die andere Partei jede ungerade Woche. Das bezieht sich aber halt nur auf das eine Stockwerk und nicht auf die Straße vorm Haus.
Könnte er aus dieser Putzwoche dann Kehrwoche machen? Und wie könnte er das dann gerecht verteilen?
Herr A. hat die Möglichkeit, einer Firma die Räumpflicht zu übertragen. Das kostet zwar Geld, aber das gute Verhältnis zu seinen Mietern würde nicht darunter leiden. Möglicherweise geht es, die Kosten dafür auf die Mieter abzuwälzen. Ob das geht, weiß ich nicht.
Eventuell besteht ja zu seinen Verwandten, die dort eine Wohnung haben, auch ein gutes Verhältnis und die Verwandtschaft ist bereit, den Dienst zu übertnehmen, wenn Herr A. nicht da ist. Herr A. müßte eben mal ein Gespräch riskieren, das kann nie schaden.
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