Wann ist eine Versicherungsrechnung fällig?

vom 18.10.2010, 21:48 Uhr

Hallo zusammen,

ich hatte vorhin eine Diskussion mit einer Arbeitskollegin über die Fälligkeit der Beiträge von Versicherungen. Ausschlaggebend war, dass wir die Rechnung für den Versicherungsbeitrag unserer Hausratversicherung erhielten. Diese Versicherung läuft bei uns immer vom 1.12. bis zum 30.11. des Folgejahres. Auf der Rechnung ist kein genauer Fälligkeitstermin genannt.

Meine Kollegin ist nun der Meinung, dass ich diese Rechnung sofort bezahlen müsste, da ich sonst keinen Versicherungsschutz hätte. Ich bin allerdings der festen Überzeugung, dass ich den Versicherungsbeitrag erst zum 1.12. zahlen muss. Ich würde ihn also 3 Tage vorher überweisen, so dass er auf jeden Fall zu diesem Zeitpunkt bei der Versicherung eingegangen ist.

Was ist nun richtig? Stimmt die Aussage meiner Kollegin, dass ich die Rechnung sofort bezahlen muss? Oder stimmt meine Auffassung, dass ich die Rechnung erst kurz vor Beginn des neuen Versicherungszeitraumes überweisen muss? Weiß da jemand genauer drüber bescheid und kann mir helfen?

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Im Normalfall sollte die Überweisung drei Tage vor Fälligkeit ausreichend sein. Wichtig ist nur, dass die Prämie zur Fälligkeit auch beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist. Wenn es dann zu einem Schadenfall kommt, kann es zwar einige Zeit dauern, bis Deine Zahlung Deinem Kundenkonto zugeordnet ist, der Deckungsschutz ist dann aber gegeben.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Versicherung läuft vom 01.12. - 30.11. des Folgejahres. Das bedeutet, du hast bis zum 30.11.2010 auf jeden Fall Versicherungsschutz, da du hierfür bereits im vergangenen Jahr die Beiträge beglichen hast. Die neue Rechnung gilt für den Zeitraum bis zum 30.11. im kommenden Jahr und dies bedeutet, dass die fälligen Beiträge zum 01.12. diesen Jahres dort sein müssen, damit der Versicherungsschutz weiterhin besteht.

Selbstverständlich hast du jetzt Versicherungsschutz, da die neue Beitragsrechnung nicht für diesen Zeitraum gilt. Es geht doch um den kommenden Zeitraum und dieser Beitrag ist fällig mit Beginn des Versicherungsschutzes.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Prinzessin_Erika hat geschrieben:Meine Kollegin ist nun der Meinung, dass ich diese Rechnung sofort bezahlen müsste, da ich sonst keinen Versicherungsschutz hätte.

Es wäre quatsch, wenn es für den Kunden verpflichtend wäre, Geld zu bezahlen für Leistungen, die gar nicht in Anspruch genommen werden können. Hieraus könnte ein Unternehmen ja sogar einen Unternehmenszweig aufbauen, wenn dies rechtens wäre! Denn wenn Versicherungen dann einfach die Rechnungen sechs Monate vor Versicherungsbeginn verschicken, hätten sie das Geld der Kunden für sechs Monate als zinsloses Darlehen, mit dem sie arbeiten könnte.

Um als Kunde die Sicherheit zu haben, den Schutz auch ab dem ersten Tag zu haben, genügt wirklich die Überweisung vorher! Den Nachweis kann man jederzeit durch die Bankauszüge bringen. Wann dann letztlich das Geld (über welches man dann keine Verfügungsgewalt mehr hat, weil es der Versicherung überwiesen wurde) letztlich real bei der Versicherung (durch die Bank) gutgeschrieben wurde, sollte keine Rolle spielen. Jedenfalls wäre ich vor Gericht sehr gespannt, wie der Richter im Sinne des Verbraucherschutzes sicherstellen bzw. verlangen kann, dass der Kunde bei seiner Bank sicherstellen muss, dass diese für Transaktionen nicht länger als die Tage brauchen darf, die man dann angeblich vorher überweisen muss.

Übrigens steht letztlich auch in den Versicherungsverträgen, bis wann das Geld da sein muss, damit der Versicherungsschutz gegeben ist. Und auch hier würde ich dann das Datum meiner Überweisung gegen den Stichtag setzen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also ich bin der Meinung, dass es ganz unterschiedlich ist, zu wann der Betrag fällig wird. Schau einfach mal in deinen Versicherungsunterlagen nach, was da für Bedingungen drin stehen. Ansonsten kannst Du ja mal auf der Homepage des Versicherungsunternehmens nachschauen, was da zu deiner Hausratversicherung steht. Sicherer wäre dann aber vermutlich noch einmal deine Versicherung ansonsten anzuschreiben und nachzufragen, sodass Du es wirklich schriftlich vorliegen hast. Ein Anruf tut es zur Not auch, allerdings hast Du dann nichts Schriftliches in der Hand.

Wie es dann mit dem Versicherungsschutz geregelt ist bei verspäteter oder Nichtzahlung wird ebenso höchstwahrscheinlich in deinen Vertragsunterlagen stehen. Ich denke schon, dass es durchaus bei manchen Versicherungen der Fall sein mag, dass man dann erst einmal keinen Versicherungsschutz mehr hat. Letztlich zahlst Du ja gerade dafür die Beiträge, um den Versicherungsschutz zu genießen.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Aussage Deiner Kollegin stimmt nicht. Wenn Du den Vertrag abgeschlossen hast vom 1.12. bis 30.11., wird der nächste Versicherungsbeitrag am 1.12. fällig. Du brauchst also auch erst am 1.12.das Geld überweisen, nicht schon 3 Tage früher. Das reicht auf jeden Fall.

Keinesfalls mußt Du den fälligen Beitrag schon sofort nach Erhalt der Rechnung bezahlen. Die Versicherungen schicken die Rechnungen stets 4 bis 6 Wochen früher raus. Aber warum läßt Du den Beitrag nicht einfach abbuchen? Das ist doch viel einfacher.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Also die Regelung ist ganz klar und auch völlig logisch, wenn man das einmal an einem einfachen Beispiel aufführt:

Meinetwegen hast du die Versicherung am 01.12.2008 abgeschlossen und dann für 1 Jahr, also bis einschließlich 30.11.2009 bezahlt. Diese Tage, also dieses ganze Jahr ist bezahlt und da muss auch im Versicherungsfall geleistet werden, ganz egal, ob der Beitrag für die Zeit danach bezahlt wurde. Im Endeffekt muss nachweisbar sein, dass spätestens am 30.11. die Überweisung veranlasst wurde, dann besteht auch Versicherungsschutz.

Fälligkeitsdatum ist also der 01.12. eines jeden Jahres.

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» Tidus9 » Beiträge: 275 » Talkpoints: 2,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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