Umweltplakette: Geldbuße auch für das Parken?
Gehen wir mal davon aus, das A nur ein Fahrzeug mit roter Umweltplakette hat und er damit zum Beispiel nicht in die Innenstadt von Frankfurt fahren darf. Nun aber ist er doch damit hineingefahren, hat das Auto abgestellt und gehofft, dass er kein Knöllchen und den obligatorischen Punkt in Flensburg bekommt.
Für ihn ist alles gut gegangen und hinterher überlegte sich A, ob er überhaupt die Strafe zahlen muss, wenn sein Auto dort parkt. Eigentlich heißt es doch, dass man mit roter Plakette nicht in die Stadt fahren darf, vom Parken steht da nichts oder? Theoretisch hätte er ja das Auto auch dorthin schleppen lassen können? Wer kann in dieser Angelegenheit weiterhelfen?
Eine solche Frage stellt sich mir auch. Schon aus dem Gesichtspunkt heraus, dass der obligatorische Punkt in dem Fall ja eigentlich an den Verursacher der mutmaßliche Falschfahrt gehen sollte. Wenn z.B. A ein Auto mit einer roten Plakette auf sich zugelassen hat, aber seine Frau nach Frankfurt in die Innenstadt fährt und dort parkt: wer bekommt den Punkt, wenn das Auto eben wirklich nur an der Straße abgestellt wurde?
Bei der Einführung der Plaketten hat es auch geheißen, dass das Personal und das Geld fehlen, hier die Plaketten des fließenden Verkehrs zu kontrollieren. So bleiben also nur die parkenden Autos. Vermutlich werden die Richter hier als Regelfall eine Ausrede mit dem Hineinschleppen nur glauben, wenn es wirklich stichhaltig Nachgewiesen werden kann (z.B. wenn eine Werkstatt in so einer Zone liegt, die das Fahrzeug nach einer Panne abgeschleppt haben oder ähnliches.
Warum sollte man ein Auto, was dort gar nicht fahren darf denn in diese Zone schleppen? Selbst, wenn es eine Werkstatt wäre, wo man das Auto hingeschleppt hätte, so müsste das auto ja irgendwann auch wieder rausfahren und so fährt es ja auch durch die Stadt, wo man mit diesem Auto eigentlich nciht fahren darf. Ich finde es Haarspalterei, wenn man meint, dass man das auto ja hingeschoben hat und auch wieder aus der Stadt rausschiebt. Wer macht sowas schon?
Wer in der Stadt mit einem Fahrzeug parkt, wo er eigentlich nicht mit hineinfahren darf, muss erst mal irgendwie hingekommen sein und muss auch irgendwie wieder rausfahren. Das zeigt schon, dass man widerrechtlich in die Stadt reingekommen ist oder rausfahren wird und schon ist das Knöllchen gerechtfertigt.
Selbst, wenn die Ausrede stichhaltig ist und bewiesen wird, so darf man ja ein intaktes und fahrbereites Fahrzeug nicht abschleppen. Also muss der Wagen dann in eine Werkstatt gebracht werden und wenn der Wagen wieder läuft, dann muss er ja auch wieder aus der Stadt raus.
Wenn z.B. A ein Auto mit einer roten Plakette auf sich zugelassen hat, aber seine Frau nach Frankfurt in die Innenstadt fährt und dort parkt: wer bekommt den Punkt, wenn das Auto eben wirklich nur an der Straße abgestellt wurde?
Der Halter des Fahrzeuges, also A ist natürlich dafür verantwortlich. Das ist er ja auch, wenn die Frau irgendwo falsch parkt und ein Knöllchen bekommt. Da bekommt auch A das Bußgeld. Und wenn A´s Frau geblitzt wird, bekommt A auch erst mal die Post und kann sich dann noch rechtfertigen, weil ja ein Foto dabei ist, was seine Frau zeigt.
Im Gesetz steht zwar nichts vom Parken, aber das Auto muss ja irgendwie in die Zone gekommen sein. Das wurde schon richtig festgestellt. Demnach würden die Politessen das entsprechende Knöllchen schreiben. Bevor es aber Bußgeld und Punkt gibt, bekommt der Fahrzeughalter ja Post. Wenn man selber nicht gefahren ist, kann man den Fahrer bei der Behörde angeben. Daraufhin ist für den Fahrzeughalter das Thema erledigt. Die Behörde wird dann ein Schreiben an den Fahrer schicken. Bußgeld und Punkt gehen damit an den Fahrer und nicht an den Fahrzeughalter.
Diamante hat geschrieben:Warum sollte man ein Auto, was dort gar nicht fahren darf denn in diese Zone schleppen?
Um ein gar nicht sonderlich abenteuerlich konstruiertes Beispiel zu bemühen: Ich fahre auf der Berliner Stadtautobahn und plötzlich bricht die Getriebestange. Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit und ich bin nicht ortskundig. Daher lasse ich einen beliebigen Pannendienst kommen, der mich zur nächsten (!) Werksatt bringen soll. Und wenn die dann innerhalb vom Ring liegt, dann bin ich drin! Ich denke übrigens nicht, dass man als in so einer Situation an die Umweltzonen denkt! Ebenso nach einem Unfall mit "nur" Blechschäden - wenn eine Werkstatt eben innerhalb der Umweltzone liegt.
Diamante hat geschrieben:Das zeigt schon, dass man widerrechtlich in die Stadt reingekommen ist oder rausfahren wird und schon ist das Knöllchen gerechtfertigt.
Das will ich auch gar nicht bestreiten. Und es geht auch nicht um die 40 Euro, sondern um die Punkte. Und eigentlich ist es eben nicht möglich oder vorgesehen, Punkte auf Verdacht zu vergeben. Und es ist ja nicht verboten, eine rote Plakette (oder auch gar keine) an seinem Auto kleben zu haben. Bepunktet wird nicht die Plakette, sondern die Fahrt in die Zone. Und da sollte es zwingend den Fahrer oder die Fahrerin treffen, nicht den Halter (der noch nicht einmal einen Führerschein haben muss!).
Diamante hat geschrieben:so darf man ja ein intaktes und fahrbereites Fahrzeug nicht abschleppen.
Meine Werkstatt darf aber auch mein intaktes und fahrbereites Fahrzeug auf deren Schlepper laden und überall hinfahren! Und bestraft werden kann ja nicht die Absicht (irgendwann mal verbotener Weise fahren zu wollen), sondern nur die Tat!
Arcon hat geschrieben:Bußgeld und Punkt gehen damit an den Fahrer und nicht an den Fahrzeughalter.
Die Sache ist aber die, dass ich mich als Halter nicht dazu äußern muss, wer den Wagen vermutlich gefahren ist. Schließlich kann es der Bruder, die Schwester, eines der vier Kinder oder die eigenen Eltern bzw. die Ehefrau oder der Ehemann bzw. die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte gewesen sein, die man nicht anzugeben braucht. Dann hängt der Punkt weiter in der Luft. Und Punkte sind eigentlich immer personenbezogen. Für einen Verstoß den A nicht begangen hat, kann A auch keine Punkte bekommen.
derpunkt hat geschrieben:Die Sache ist aber die, dass ich mich als Halter nicht dazu äußern muss, wer den Wagen vermutlich gefahren ist. Schließlich kann es der Bruder, die Schwester, eines der vier Kinder oder die eigenen Eltern bzw. die Ehefrau oder der Ehemann bzw. die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte gewesen sein, die man nicht anzugeben braucht. Dann hängt der Punkt weiter in der Luft. Und Punkte sind eigentlich immer Personenbezogen. Für einen Verstoß den A nicht begangen hat, kann A auch keine Punkte bekommen.
Natürlich muss sich der Halter nicht dazu äußern. Das ist dem Halter freigestellt. Allerdings wird davon ausgegangen, dass derjenige schuld ist, der das Bußgeld zahlt. Denn wer zahlt schon ein Bußgeld, ohne schuld zu sein?
derpunkt hat geschrieben:Die Sache ist aber die, dass ich mich als Halter nicht dazu äußern muss, wer den Wagen vermutlich gefahren ist. Schließlich kann es der Bruder, die Schwester, eines der vier Kinder oder die eigenen Eltern bzw. die Ehefrau oder der Ehemann bzw. die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte gewesen sein, die man nicht anzugeben braucht. Dann hängt der Punkt weiter in der Luft. Und Punkte sind eigentlich immer personenbezogen. Für einen Verstoß den A nicht begangen hat, kann A auch keine Punkte bekommen.
Stimmt. Er kann sagen, dass er nicht gefahren ist und nicht weiß, wer den Wagen gefahren ist. Dann muss er alle Personen aufführen, die Zugang zum Auto und zu den Papieren und zum Schlüssel haben. Diese werden dann überprüft. Und der Halter wird verdonnert ein Fahrtenbuch zu schreiben, wo er zukünftig genau aufschreiben muss, wer wann das Auto gefahren hat.
Um den Punkt mit dem Getriebeschaden noch mal aufzunehmen. Wenn mein Auto abgeschleppt wird, dann steht es anschließend nicht auf öffentlichem Grund, ich benötige also keine Plakette.
Erst wenn ich von dort wegfahren will und dafür gibt es Sondergenehmigungen. Zu mindestens weiß ich von Hotels in Berlin, dass man da eine Sondergenehmigung beantragen kann, damit man mit seinem Auto, auch wenn es nicht die nötige Plakette hat, fahren kann, das währe also keine Ausrede.
Ich denke mal, es ist wie bei einem abgemeldeten Auto, oder einem Auto ohne gültiger TÜV-Plakette, solange das Auto auf privatem Grund steht, ist es auch nicht strafbar, aber sobald das Auto auf öffentlichem Grund ist, benötigt es die entsprechenden Zulassungen. Sprich Plaketten oder Sondergenehmigung.
bijin hat geschrieben:Um den Punkt mit dem Getriebeschaden noch mal aufzunehmen. Wenn mein Auto abgeschleppt wird, dann steht es anschließend nicht auf öffentlichem Grund, ich benötige also keine Plakette.
Das mag der Regelfall sein. Und auch der legale Weg! Aber das Leben spielt eben manchmal anders. Nachdem ich schon einmal die Dienste eines Abschleppwagens in Anspruch nehmen musste, brachte der mich genau zu so einer "Innenstadt-Werkstatt" (zu der das Abschleppunternehmen gehörte). Das aber zur "Unzeit" (Samstagabend und auf dem Hof war kein Platz bzw. der Abschleppwagen hatte nicht mal versucht, mein Fahrzeug dort abzustellen.
Er hat dann das Auto doch auf der Straße abgestellt, obgleich in der Straßenverkehrsordnung steht, dass da nur fahrtüchtige Fahrtzeuge abgestellt werden dürfen. Mein Wagen war zwar zugelassen und versichert aber definitiv nicht mehr fahrtüchtig. Zusätzlich hat er dem Meister einen Zettel (inkl. meines Autoschlüssels) hinterlegt - mit der Zusage, dass das Auto gleich am Montag in die Werkstatt kommt (was dann aber doch real bis zum Mittwoch gedauert hat).
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