Recht auf Tageslicht am Arbeitsplatz
Bisher hatte ich mein Büro im Parterre und da hatte ich gutes und helles Tageslicht an meinem Arbeitsplatz. Aber nun soll umgebaut werden und ich müsste dann in ein neues Büro im Keller umziehen. Da habe ich dann natürlich kein Tageslicht mehr am Arbeitsplatz.
Nun würde mich mal interessieren ob mich mein Arbeitgeber praktisch vom Tageslicht abschneiden darf, denn schließlich trägt es nicht unerheblich zum Wohlbefinden bei wenn ich Tageslicht habe, wo kann ich im Arbeitsrecht mehr dazu finden?
Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsplätze ausreichend Tageslicht und Beleuchtung haben, so dass keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind. Ich kenne allerdings nicht den genauen Wortlaut und kann dir nur empfehlen, dich mal über die Arbeitsstättenverordnung zu informieren. Darüber müsstest du im Netz einige Seiten finden, die dir dazu Auskunft geben können.
Soweit ich weiß, muss dein Arbeitgeber sicherstellen, dass du Tageslicht am Arbeisplatz hast. Dies ist ergonomisch wichtig, da die Sehkraft auch darunter leiden kann, wenn du nicht ausreichend Tageslicht beim Arbeiten hast.
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