Wie oft kann Vermieter Mietinteressent in Wohnung führen?
A hat zum 1.2.2011 ihre Wohnung gekündigt. Der Vermieter will natürlich auch die Wohnung pünktlich wieder vermieten. Er sagt auch immer brav mindestens einer Woche vorher bei A Bescheid, wann er in die Wohnung muss um Mietinteressenten die Wohnung zu zeigen.
Angefangen hat es in der ersten Dezemberwoche. Er hat sich in der letzten Novemberwoche bei A gemeldet, dass er eine Woche später die Wohnung besichtigen kommt und Mietinteressenten mitbringt. Die Zeit war um 15 Uhr ausgemacht. Um 15 Uhr kam der Vermieter mit einem Interessenten und noch während der Vermieter bei A war klingelte es bei A und der nächste Interessent kam. So hat A den Nachmittag bis um 18 Uhr mit Mietinteressenten verbracht.
Noch im November machte er dann den nächsten Termin aus. Dieser war 2 Tage nach dem ersten Termin zur Besichtigung und wieder kamen mehrere Interessenten. Seit Anfang Dezember kommt fast jeden 2. Tag mindestens ein Interessent aber oftmals 3-4 Interessenten. A ist zwar zuhause, aber irgendwie nervt es sie, dass so oft die Interessenten kommen und keiner sich wirklich für die Wohnung zu interessieren scheint. Denn bisher war entweder kein Nachmieter gut genug oder die Interessenten verloren das Interesse.
Muss A wirklich dulden, dass mehrmals die Woche ein Besichtigungstermin ist? A hat schon mit dem Vermieter gesprochen und der ist uneinsichtig. Er meint, dass er das Recht hat mit Anmeldung, die eine Woche vorher geschieht auch zu kommen. Dass aber jeden 2. Tag das Telefon bei A klingelt und eine Woche später ein Termin klar gemacht wird ist doch bald nicht normal, oder? Wenn A mal sagt, dass sie nciht kann, dann kommt der Vermieter einen Tag später und bringt wieder mehrere Interessenten mit.
Es kommt darauf an, ob hier etwas im Mietvertrag vereinbart ist. Manche Vermieter haben in ihren Mietverträgen etwas vereinbart, für den Fall, dass Mietinteressenten durch die Wohnung geführt werden müssen. Dann gilt zunächst diese vereinbarte Regelung des Mietvertrages, sofern sie nicht gesetzeswidrig ist.
Ist allerdings nichts vereinbart, kann sich der Mieter auf ein Urteil des Landesgerichtes Kiel berufen. Dieses Gericht hat entschieden, dass der Mieter durchaus Besichtigungen durch mögliche Nachmieter dulden muss, allerdings nur maximal 1x pro Woche. Dabei muss der Besichtigungstermin auch mindestens 24 Stunden vorher vereinbart werden, was ja bei A auch der Fall zu sein scheint. Und natürlich muss der Vermieter auf den Mieter Rücksicht nehmen, wenn dieser beispielsweise berufstätig ist.
Ich sehe es nun nicht als problematisch an, dass der Vermieter hier mehrere Interessenten durch die Wohnung führt. So findet sich schneller ein Nachmieter, wenn wirklich nur 1x pro Woche eine Besichtigung stattfindet.
Ich bin bald in der gleichen Situation und habe mich auch schon damit beschäftigt, da ich nun wirklich nicht mehr Besichtigungen als unbedingt nötig über mich ergehen lassen will. Interessant wäre für A sicherlich auch, dass sie das Recht auf die Personalien der Interessenten hat. Sie kann also verlangen, dass diese sich ausweisen.
Ich persönlich würde auch nicht mehrere Interessenten gleichzeitig in meine Wohnung lassen. Immerhin ist zu bedenken, dass es bei solchen Dingen schon öfter zu Diebstählen gekommen ist. Fakt ist aber, dass es keine genaue Gesetzeslage dazu gibt. Daher würde ich mich auch auf das genannte Urteil verlassen und keinesfalls mehr als eine Besichtigung pro Woche dulden.
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