Dürfen Wolfskrallen nicht mehr wegoperiert werden?

vom 14.12.2010, 22:05 Uhr

Ich weiß, dass mein Hund damals an beiden Hinterpfoten hatte. Eine hat er sich halb abgerissen und da ist der Tierarzt hingegangen und hat gleich beide Wolfskrallen weggemacht. Es war ein kleiner Eingriff. Der Hund musste nicht mal lange in Narkose liegen. Er hat nur eine Gasnarkose bekommen und es ging sehr schnell.

Eine Bekannte hat eine deutsche Dogge, die auch diese Wolfkrallen hat. Eine hat sie sich halb abgerissen und hat fürchterlich geblutet. Die andere Wolfskralle sitzt noch blöder, dass auch die irgendwann garantiert halb abgerissen wird. Der Tierarzt hat aber nur die eine Wolfskralle ganz entfernt. Er wollte das erst nicht machen. Er meinte, dass man sie fixieren kann und sie wieder anwächst. Meine Bekannte hat dann darauf bestanden und der Tierarzt hat die Kralle dann mit Murren abgemacht.

Die andere Wolfskralle hat er drangelassen. Er meinte, dass man das nicht machen darf. Das wäre ein gesundes Körperteil, was nicht wegoperiert werden darf. Er würde sich sonst strafbar machen und könnte seine Praxis schließen, wenn das rauskommen würde. Er kastriert auch keine Katzen oder Hunde, wenn es medizinisch nicht notwendig ist.

Dürfen Wolfskrallen allgemein nicht mehr entfernt werden oder ist das ein supergenauer Tierarzt, der seinen Job zu ernst nimmt? So eine Wolfskralle ist doch eine unnütze Kralle, die zurückentwickelt ist und keine Funktion hat und ehe sich ein Hund verletzt kann man das doch fachgerecht entfernen. Was spricht dagegen? Macht euer Tierarzt diese Wolfskralle auch nicht weg? Muss man wirklich warten, bis sie abgerissen wird, damit ein Tierarzt das macht?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo!

Also dass er die Wolfskralle bei Verletzung nicht entfernen darf, seh ich meiner Meinung nach als Schwachsinn an. Was ist das denn bitte für ein Tierarzt? Alleine schon die Aussage, dass er Katzen und Hunde nicht mal kastriert wenn kein medizinischer Grund vorliegt finde ich schon so albern, dass ich den TA wechseln würde.

Wenn eine Verletzung vorliegt, darf er diese Kralle so weit ich weiß entfernen. Ob es ihm erlaubt ist auch gleich die intakte Wolfskralle weg zu operieren kann ich dir leider nicht sagen. Mein damaliger Hund hatte keine Probleme damit, somit kann ich dir das nicht beantworten. Aber die Hündin einer Freundin hat sich ihre auch einmal fast ausgerissen und diese wurde dann unter Betäubung weggeschnitten.

» Alice1986 » Beiträge: 65 » Talkpoints: 31,94 »


Der Tierarzt verhält sich korrekt und er hat ja auch erklärt, warum er den Eingriff nicht vornehmen wollte. Wir hatten das Thema Wolfskralle schon mal hier. Wolfskralle beim Hund - Entfernen immer notwendig? Da hast du selber geschrieben:

Diamante hat geschrieben:Ich meine auch mal gehört zu haben, dass kein Tierarzt ohne gesundheitlich bedenklichen Befund einem Tier irgendein Körperteil entfernen darf. Darunter zählt doch auch die Wolfskralle.

Die eine Kralle war nicht betroffen und so hätte er sie nicht entfernen dürfen. Dass es Tierärzte gibt, die das direkt mitmachen, wenn das Tier in Narkose liegt, hatte ich ja schon mal erwähnt. Es kommt dabei aber auch auf die Wolfskralle selber an. Einige hängen wirklich nur wie ein Fremdkörper an den Hinterbeinen. Da sind die Krallen nicht angewachsen und können so verschoben und eben auch in einem kleinen Eingriff weggeschnitten werden. Bei andere wiederum sind sie richtig mit dem Knochen und somit auch Nervensystem verbunden. Die Wolfskralle zu entfernen wäre dann vergleichbar mit dem Kupieren der Rute. Beides darf ein Tierarzt nur durchführen, wenn es wirklich einen guten Grund dafür gibt.

Das Thema Kastration ist auch nicht so harmlos wie oft dargestellt. Ich finde es gut, dass er nicht jedes Tier auf Wunsch der Besitzer kastriert. Es gibt klare Regeln, die eingehalten werden müssen und diese sind schon recht locker. Wenn jemand zu einem Tierarzt geht und ihm sagt, dass er zu blöd ist einige Tage im Jahr auf seine Hündin aufzupassen, wird er den Eingriff durchführen. Genauso ist es wenn man ein Paar hält aber keinen Nachwuchs möchte. Das ist alles im Tierschutzgesetz unter §6 festgehalten. Siehe Punkt 5:

zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


Hier zum Nachlesen. Er hält sich also wirklich nur penibel an die Regeln. Wer das nicht möchte (beim Gespräch war ja seine Haltung schon klar) muss halt zu einem Tierarzt, der beide Seiten entfernt.

Benutzeravatar

» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Hund meiner Eltern hat auch sehr lose sitzende Wolfskrallen. Diese sollten dann entfernt werden, als die Hündin kastriert wurde. Allerdings ist dem Tierarzt dann das Missgeschick passiert, dass er vergessen hat die Krallen abzunehmen. Meine Eltern haben dann aber entschieden, die Wolfskrallen erstmal zu lassen, damit der Hund nicht wieder die Strapazen einer Vollnarkose mitmachen muss. Bisher lebt der Hund ganz gut damit, aber es besteht natürlich auch immer die Gefahr, dass sie sich mal eine der Krallen abreißt. Sie hängen wirklich sehr locker an den Füßen.

Der Tierarzt meiner Eltern sagte damals aber nichts davon, dass er die Wolfskrallen nicht entfernen darf. Ich denke, dass es sicher auch etwas anderes ist, wenn die Krallen so lose sitzen, dass sie abgerissen werden könnten.

Benutzeravatar

» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^