Nerviges Thema Garten

vom 13.12.2010, 21:02 Uhr

Familie A wohnt seit fast 2 Jahren im Haus und hat eine EG Wohnung mit Gartenbenutzung. Seit 1 Jahr wohnt nun Familie B mit im Haus in einer OG Wohnung mit Balkon. Als Familie B im Sommer sah, das Familie A den Garten benutzt wollte Familie B auch den Garten benutzen obwohl nichts dergleichen in Familie Bs Mietvertrag steht. Familie A hat eine kleine Klausel das sie das Gartenstück benutzen dürfen solange sie es in Schuss halten und weil sie keinen Balkon Zugang haben.

Nun stänkert Familie B immer rum und versucht irgendwie trotzdem in den Garten von A zu kommen. Gutes zureden hat nichts gebracht und macht Familie B immer noch mehr aggressiver in dem sie versuchen Mitbewohner gegen Familie A aufzuhetzen. Was kann denn Familie A tun um das alleine zu Regeln ohne den Vermieter?

» Kathie1401 » Beiträge: 593 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Familie A kann doch mal alle Hausbewohner zu sich zum Kaffee einladen udn den Hausbewohnern den Mietvertrag zeigen, der zeigt, dass der Garten zur Erdgeschoßwohnung gehört. Ich würde aber an A´s Stelle auch mal den Vermieter anrufen und fragen, ob er Famile A noch im Mietvertrag dieses klarer ausdrücken kann, dass nur Familie A den Garten nutzen darf und es kein Gemeinschaftsgarten ist.

Wie sieht es denn aus mit der Erreichung des Gartens. Kann man von Außen auch den Garten erreichen oder nur durch A´s Wohnung? Wenn man den Garten durch A´s Wohnung erreichen kann, sollte es doch einfacher sein dass zu beweisen. Sollte der Garten aber auch durch den Keller oder von Außen zu erreichen sein, könnte es ja ein Gemeinschaftsgarten sein. Wenn die anderen aber nichts im Mietvertrag stehen haben, dann haben sie wohl auch schlechte Karten und das sollte A den Mitbewohnern sagen. Bei einem Keksessen mit Kaffee oder Weihnachtstee ist das doch eine Gelegenheit es zu besprechen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich würde mich an As Stelle gar nicht auf das Gemecker von B einlassen. Hier ist es auch so, dass die Erdgeschosswohnungen einen Garten hinter und eine kleine Rasenfläche vor dem Haus haben und diese auch pflegen müssen (mindestens die Fläche vor dem Haus). Im Erdgeschoss gibt es Balkone und die beiden Wohnungen im Dachgeschoss haben je eine große Dachloggia. Ich wohne in einer der beiden Wohnungen in der ersten Etage und käme nicht auf die Idee, gegen die Nachbarn aus dem Erdgeschoss zu stänkern, nur weil die eben einen Garten haben und ich nicht. Ich habe meinen (mittelgroßen) Balkon. Im Fall von A und B ist es ja auch so, dass B als „Ersatz“ einen Balkon hat.

Vielleicht könnte A den Bewohner B ja mal fragen, was dieser davon halten würde, wenn A nun auch Anspruch auf Bs Balkon erheben wollte. Das wäre doch auch fernab von jeder Vernunft. Es ist nun einmal so, dass nicht immer alle Bewohner eines Hauses auch den Garten mitbenutzen dürfen. Das ist ja auch akzeptabel und offensichtlich auch im Mietvertrag festgehalten. Wenn Bs Mietvertrag keine Gartenmitbenutzung vorsieht, kann sich B auf den Kopf stellen. Falls B einfach unbefugt in den Garten kommt, würde ich an As Stelle B darauf hinweisen und ihm auch mitteilen, dass der Vermieter von dieser Sache erfährt, sollte B sich nicht ändern. Solange A im Recht ist, würde ich mir an seiner/ihrer Stelle keine Sorgen machen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Familie B macht sich einfach mit allem das Leben schwer. Sie wissen zwar das A der Garten gehört, dennoch würden sich natürlich gerne daran teilhaben, das hatte sich im Sommer dann so geäußert das B immer und immer wieder raus kam und versucht hatte mit A eine Gespräch anzufangen in der Hoffnung A würde irgendwann mal sagen "setzt euch doch". Familie A ist so eine Familie die immer versucht Konflikten aus dem Weg zu gehen und daher sagt Familie A kaum was.

Der Vermieter hatte Familie B schon mehrmals darauf hingewiesen das es eben für sie nur einen Balkon gibt, bisher ist er auf taube Ohren gestoßen. Der Garten ist nicht durch die Wohnung zugänglich sondern liegt neben dem Haus und vor den Garagen, wo der Garagen Hof sich anschließt. Auf diesem schlug Familie B dann weiterhin im Sommer seine "Zelte" auf indem sie sich vor ihre Garage gesetzt hatten und Familie A immer und immer wieder versuchten in ein Gespräch zu verwickeln.

» Kathie1401 » Beiträge: 593 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Uh solche Leute finde ich schrecklich, die einen immer in Gespräche verwickeln wollen, obwohl man keine Lust auf ihre Nichtigkeiten hat (denn meistens läuft es doch auf belanglosen Smalltalk hinaus, der kein echtes Ziel verfolgt und daher ziemlich überflüssig ist). An Stelle von A würde ich mit Familie B wie mit einem aufdringlichen Hund umgehen - einfach ignorieren. Das funktioniert auch bei Menschen. Wenn Familie B sich dann wieder irgendwo breit macht, wo sie nichts zu suchen hat, sollte A die Nachbarn knapp, aber sehr deutlich zum gehen auffordern.

Wenn sie dann so dreist sind und weiterhin sitzen bleiben, würde ich noch einmal zum Vermieter gehen und von ihm verlangen, dass er hier eingreift. Man muss nicht wegen jedem kleinen Problem zum Vermieter rennen, allerdings scheint Familie B ja sehr hartnäckig und resistent gegen Belehrungen zu sein, so dass sie vielleicht mal eine schriftliche Ermahnung vom Vermieter benötigen. Ich finde es schon frech, dass Familie B sich so verhält, obwohl Nachbarn und der Vermieter sie schon auf ihr unerwünschtes Verhalten aufmerksam gemacht haben. Das ist ziemlich dreist.

Es mag sein, dass Familie B zu A einen Kontakt aufbauen möchte und sich gerne bei anderen einlädt. Allerdings müssen auch solche sehr geselligen bis penetranten Leute verstehen, dass sich nicht jeder mit ihnen abgeben will. Wenn das auf dem freundlichen Wege nicht funktioniert, brauchen sie wohl einen deutlicheren Hinweis.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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