Autokauf in anderer Region - Anmeldung durch Händler möglich
Ich sehe mir am Samstag ein Auto an, welches ich dann vielleicht auch kaufen möchte. Nun ist es ja oft so, dass der Händler das Auto dann für den Kunden anmeldet und die Nummernschilder montiert. Allerdings ist es nun so, dass das Auto ca. 70 km von uns, in einer anderen Region steht.
Kann der Händler das Auto für mich dann trotzdem anmelden? Ich brauche dann ja ein Nummernschild, dass für unseren Kreis zulässig ist. Kostet es mich dann extra etwas, wenn ich die Anmeldung über den Händler machen lasse? Aber ich muss das Auto dann ja auch zu mir nach Hause bekommen und dafür brauche ich dann ja Kennzeichen. Es wäre toll, wenn mir jemand erklären könnte, wie das dann abläuft.
Grundsätzlich kann der Händler natürlich auch einen Wagen für die anmelden, wenn dieser weiter entfernt wohnt beziehungsweise steht. Der Standort des Autos oder des Händler spielt hier keine Rolle. Allerdings wirst du dir die Frage stellen müssen, ob der Händler dann wirklich die Strecke auf sich nimmt um zu der für deinen Kennzeichenbereich zuständigen Zulassungsstelle zu fahren und dort die Kennzeichen für dich zu besorgen und den Wagen auf dich dann zuzulassen.
Der zweite Teil deiner Frage habe ich noch nicht ganz verstanden. Möchtest du das Auto dann direkt mitnehmen? In diesem Fall kann dir der Händler das Auto wohl nicht so schnell zulassen als dass du dann mit "richtigen" Kennzeichen nach Hause fahren kannst. Allerdings sollte der Händler dafür bestimmt ein rotes Kennzeichen für dich haben, mit denen du dann, soweit ich weiß, nach Hause fahren könntest. Jedoch musst du dann natürlich noch das Auto anschließend richtig anmelden und dir ein richtiges Kennzeichen besorgen.
Möchtest du dem Verkäufer wirklich Papiere und eine Vollmacht geben? Einen Wagen anmelden kannst du selber schneller. Du musst doch eh noch den anderen Wagen abmelden. Und ich denke, dass der Händler nicht nur Geld für die Gebühren haben möchte. Schließlich hat er zusätzliche Arbeit und dann auch noch in einem anderen Bezirk. So einfach ist das alles nicht.
Um den Wagen anzumelden brauchst du (oder eben der Händler) eine eVB. Diese Nummer bekommt man nun statt Doppelkarte von der Versicherung. Sag deiner jetzigen Versicherung, dass du einen neuen Wagen anmelden möchtest und die geben dir eine vorläufige eVB. Bis dahin hast du noch nichts abgeschlossen. Ich habe bei der Anmeldung die eVB einer anderen Versicherung benutzt. Die Nummer wurde dann nachträglich von meiner Versicherung beim Amt ausgetauscht. Das ist kein Problem gewesen, weil man bis zum wirklichen Versicherungsabschluss nichts unterschreibt.
Schau dir den Wagen aber erstmal an. Wenn er dir gefällt, kannst du ihn anzahlen oder direkt komplett kaufen. Der Verkäufer wird ihn dann nicht sofort vom Gelände haben wollen und du hast genug Zeit den Wagen anzumelden und dann mit den richtigen Kennzeichen abzuholen. Die eVB bekommt man innerhalb weniger Minuten sogar per Telefon zugeteilt. Und dann brauchst du nur noch zur Anmeldestelle und dir Kennzeichen zuteilen lassen. Da brauchst du noch nicht mal einen Vormittag für und sparst dir die roten Kennzeichen. Diese kosten schließlich auch etwas.
Einfach mal beim Händler anfragen, wie der das macht. Wenn der nämlich ohnehin öfter in der entsprechenden Zulassungsstelle zu tun hat und dafür nicht sehr weit fahren muss, dann tut er das definitiv. Was die Kosten für diesen Service anbelangt muss man ebenfalls nachfragen, einige Autohäuser bieten das kostenlos an, viele andere geben einfach nur die entstandenen Kosten weiter und nur wenige Händler lassen sich diesen Service extra bezahlen.
Dass das Anmelden als Privatperson schneller erledigt ist, ist übrigens nicht gesagt. Ich bin beruflich häufiger in der Zulassungsstelle und dort haben die Händler einen extra Schalter alle anderen teilen sich den zweiten Schalter. Ich habe (inklusive der Formalitäten) schon zwischen 20 Minuten und vier Stunden in der Zulassungsstelle verbracht.
Die roten Kennzeichen gibt es übrigens auch nicht mehr, das sind Kurzzeitkennzeichen, für die der Versicherungsschutz sehr teuer ist. Und die Versicherungsbestätigung zu bekommen ist unter Umständen auch nicht so einfach, meine längste Wartezeit verdanke ich dem knapp einstündigen Versuch einer Person vor mir diese Bestätigung der Zulassungsstelle zukommen zu lassen.
Nelchen hat geschrieben:Ich sehe mir am Samstag ein Auto an, welches ich dann vielleicht auch kaufen möchte.
Hier würde ich natürlich immer noch den Vorbehalt sehen, dass das Auto Dir auch letztlich zusagt. Das kann man ja eigentlich erst nach einer Probefahrt und den Preisverhandlungen wissen. Wobei Du hier zumindest was das Auto Grundsätzlich angeht, Dir ziemlich sicher zu sein scheinst.
Nelchen hat geschrieben:Nun ist es ja oft so, dass der Händler das Auto dann für den Kunden anmeldet und die Nummernschilder montiert.
Das ist natürlich eine feine Dienstleistung. Dazu muss man aber wissen, dass das kein Standardfall ist. Bei einem Neuwagen würde ich aber das auch erwarten. Vor allem, wenn der Kreis der gleiche ist, in welchem der Wagen angemeldet werden soll. In Deinem Fall ist es ja etwas komplizierter.
Nelchen hat geschrieben:Allerdings ist es nun so, dass das Auto ca. 70 km von uns, in einer anderen Region steht.
Das würde für den Händler ja auch bedeuten, dass er sich auf die Reise machen müsste. Ob er das für Dich macht, ist natürlich auch eine Verhandlungsfrage. Bei einem bestimmten (hohen) Wert für das Auto, ist es denkbar. Aber ich würde mich darauf nicht verlassen und diese Frage vorher klären.
Nelchen hat geschrieben:Kann der Händler das Auto für mich dann trotzdem anmelden?
Mit einer entsprechenden Vollmacht von Dir ist das durchaus möglich. Aber der Händler wird das wohl kaum von sich aus anbieten. Doch gibt es dafür noch andere Möglichkeiten bzw. Wege, wie man das vollziehen kann!
Nelchen hat geschrieben:Ich brauche dann ja ein Nummernschild, dass für unseren Kreis zulässig ist.
Nicht zwangsläufig! Du hast die Möglichkeit, Dir auch ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen zu lassen. Dabei ist es egal, wo Du das machen lässt. Wobei an einem Samstag keine Behörde offen haben dürfte. Alles, was Du dazu brauchst, ist eine Versicherungsbestätigung. Das geht aber mittlerweile ohne Schriftverkehr. Das heißt, Du rufst Deine Versicherung an und die geben Dir eine elektronische Versicherungsbestätigung in Form einer sechsstelligen (?) Zahlen- und Buchstabenkombination durch. Mit dieser kannst Du dann bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen bekommen, welches fünf Tabe ab Ausstellung gültig ist. Und damit kannst Du Dein Fahrzeug überführen. An Kosten fallen wohl die Gebühren (unter 50 Euro) sowie die Schilderkosten selbst an. Was die Versicherung für die Versicherungsbestätigung verlangt, hängt natürlich vom Versicherungsunternehmen ab. Solltest Du aber die echte Haftpflichtversicherung auch bei dem Unternehmen anschließen, werden idR. diese Kosten erlassen!
Das Prozedere kannst Du praktisch schon am Freitag auf Dich nehmen, so dass Du mit den Schildern bewaffnet beim Händler auftauchen kannst und dann am Samstag das Fahrzeug mit eben diesen Kurzzeitkennzeichen Heim fahren kannst. Da bleiben Dir nach dem Wochenende noch zwei Tage, um es letztlich richtig anzumelden.
Wichtig ist auch zu wissen, dass Du mit diesen Kennzeichen auch durch die Umweltzonen darfst, ohne eine entsprechende Plakette kleben zu haben. Aber nur, solange die Schilder gültig sind.
Nelchen hat geschrieben:Kostet es mich dann extra etwas, wenn ich die Anmeldung über den Händler machen lasse?
Jeder Händler macht das wohl anders. Einer, der sowieso mehrere Fahrzeuge anmelden muss, wird das Kostenfrei machen. Andere verlangen eine Pauschale oder wenigstens die Gebühren. Das ist eben Verhandlungssache. Wer ein Auto für z.B. 40000 Euro kauft, der wird kaum damit rechnen, dass der Händler noch den Aufwand für die Anmeldung in Rechnung stellt. Wohingegen ein Gebrauchtwagen für 3000 Euro keinen Spielraum für den Händler bietet, die Kosten im Preis unterzubringen.
Nelchen hat geschrieben:Aber ich muss das Auto dann ja auch zu mir nach Hause bekommen und dafür brauche ich dann ja Kennzeichen.
Nicht ganz im Sinne des Erfinders wäre es, wenn Dir der Händler eines seiner "roten" Schilder zur Verfügung stellt, die eigentlich nur für die Probefahrten gedacht sind. Da müsste er Dir aber entsprechend vertrauen. Schließlich fehlt im in der Zeit, in der Du es nutzt, so ein Schild!
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