Die "Pille danach": Wie lange nach GV?

vom 12.12.2010, 16:37 Uhr

Eine Freundin rief mich eben an und wir haben über dies und das gesprochen und dann meinte sie, dass sie Montag dringend zum Frauenarzt muss, weil sie die "Pille danach" bekommen muss. Gestern Abend ist ein Unglück mit dem Kondom passiert und sie will und kann im Moment kein Kind gebrauchen, wie sie sich ausdrückt.

Kann man wirklich noch so lange nach dem Geschlechtsverkehr die "Pille danach" nehmen? Was passiert, wenn man sie zu spät nimmt? Kann es dann sein, dass sich das Ei einnistet und das Kind dann irgendwelche Schäden bekommt, wenn die Pille danach nicht mehr wirken sollte? Oder ist es einfach gefährlich, wenn die "Pille danach" zu spät eingenommen wird und schadet dan auch der Frau?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

meines Wissens nach ist die Einnahme bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr möglich. Jedoch steigt die Wahrscheinlichkeit einer ungewollten Schwangerschaft nach und nach.

Unter 24 Stunden besteht eine Sicherheit von 95%
Über 24 Stunden besteht eine Sicherheit von 85%
Über 48 Stunden besteht eine Sicherheit von nur noch 54%

Somit sollte die Pille danach so schnell wie möglich eingenommen werden. Denn selbst eine Wahrscheinlichkeit von 54% ist bei einem solch wichtigem Thema doch noch sehr hoch. Das Kind wird keine Schäden davon tragen, weil es ja mit den paar Stunden Alter noch kein lebender Organismus ist.
Ruf deine Freundin an und sag ihr das sie schleunigst zum nächstem Krankenhaus gehen soll.

» 1337 » Beiträge: 692 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 500 Beiträge


1337 hat Recht. Die Einnahme der Pille danach ist generell zwar bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr möglich, doch sinkt die Wahrscheinlichkeit rapide, dass sie dann auch wirklich richtig wirkt.

Von daher kann ich auch nur raten, dass deine Freundin am besten zum Notdienst habenden Arzt in ihrer Nähe fährt, sich die Pille für danach verordnen lässt, denn diese ist verschreibungspflichtig und sich dann auf den Weg in eine Apotheke macht, die gerade Notdienst hat.

Ins Krankenhaus muss sie deshalb nicht gleich fahren. Der Arzt in Bereitschaft tut es auch, denn das Krankenhaus kann ihr die Pille für danach sowieso nicht aushändigen, sondern eben auch nur verordnen. Das Rezept einlösen muss sie dann schon in einer Apotheke.

Benutzeravatar

» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^