Baulärm- darf die Miete gekürzt werden?
vom 06.12.2010, 23:24 Uhr
In der Nachbarschaft von Herrn X. wird demnächst ein großes Bauprojekt begonnen. Das wird mit viel Lärm und Dreck verbunden sein. Bekannte wiesen Herrn X. nun darauf hin, dass man in dem Fall die Miete kürzen darf. Leider weiß Herr X. nicht, ob das wirklich zulässig ist. Und wenn es zulässig ist, in welcher Höhe darf Herr X. die Miete kürzen?
Bis zu 20% kann die Miete gekürzt werden. Allerdings sollte man dabei bedenken, das der Vermieter von Herrn X. auch nichts gegen den Baulärm unternehmen kann. Daher halten Gerichte eine Mietminderung von 5 bis 10% für angemessen.
Nachlesen kann man einige Urteile bei folgendem Mietminderung bei Baulärm Link.
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