Paare werden in Firma nicht geduldet

vom 07.11.2010, 12:47 Uhr

A hat in einer größeren Firma angefangen zu arbeiten. Schon am ersten Tag ist Frau ein ein Mann aufgefallen, mit dem sie sich sehr gut verstand und den sie auch privat ein paar Mal getroffen hat. Nach 3 Monaten sind die beiden zusammengekommen und A und B haben sich ineinenander verliebt. A und B halten die Beziehung in der Firma noch geheim, weil im Arbeitsvertrag steht, dass Liebespaare in der Firma nicht geduldet werden.

Ist so ein Passus in einem Arbeitsvertrag rechtens? Darf der Arbeitgeber wirklich verbieten, dass sich Menschen in der Firma kennen und lieben lernen? Gegen Gefühle kann man ja bekanntlich nichts machen. Lange kann die Beziehung ja auch nicht geheim bleiben. Man muss ja immer damit rechnen, dass ein Arbeitskollege die beiden auch privat mal sieht.

A selber ist noch in der Probezeit und A hat Angst gekündigt zu werden wegen diesem Passus im Vertrag und auch, weil man in der Probezeit ja auch ohne Angaben von Gründen gekündigt werden darf. A ist sich sehr unsicher und will die Arbeit nicht verlieren. Die Firma ist sehr groß und mit über 1000 Mitarbeitern kann die Beziehung jederzeit auffliegen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hier muss man eigentlich kein Rechtsexperte sein, um zu erkennen, dass so ein Passus nicht mit dem herrschenden Arbeitsrecht vereinbar ist. Wobei hier die Sachlage noch viel weiter geht und so eine Regelung ja tief in die Privatsphäre der Angestellten eingreifen würde.

Wenn man nun bedenkt, dass so ein Liebespaar (A und B) sich nicht während der Arbeitszeit in einer Besenkammer ihrer auch körperlichen Liebe hingibt, gibt es keinen Grund, sich zu verstecken. Wie anders muss man sich den Umgang zwischen A und B als Paar und zwischen A und B als Kollegen vorstellen?

Das man natürlich während der Probezeit gekündigt werden kann, ist aber natürlich auch richtig. Und kein Arbeitgeber wird unklug genug sein, so eine Begründung für die Kündigung zu geben. Denn so was wäre in jedem Fall anzufechten (nicht aber die Kündigung selbst).

Vielleicht sollte hier aber mal die Frage gestellt werden, wer denn ein Interesse an der Kündigung haben könnte? Wieso sollten hier andere Mitarbeiter petzen wollen? Und vor allem sollte man sich überlegen, wieso der Vorgesetzt (mit Personalverantwortung) hier einen guten Mitarbeiter oder eine gute Mitarbeiterin entlassen wollen würde, wenn es nur um diesen Passus geht?

Außerdem ist zu vermuten, dass ein Unternehmen mit so vielen Beschäftigten über einen Betriebsrat verfügt. Wieso geht die Person in Festanstellung (A oder B) nicht zu diesem und beschwert sich über diesen Zusatz im Arbeitsvertrag. Kein Arbeitgeber (von der Größe) würde es wagen, hierfür wirklich vor Gericht zu ziehen und sich komplett lächerlich zu machen. Für den Betriebsrat ist es also ein leichtes, diese illegale und illegitime Forderung streichen zu lassen. Ist sowieso seltsam, dass sie überhaupt Bestand haben konnte! :o

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Solche Dinge sind nur natürlich nicht nur nicht rechtens, sondern auch noch der größte Schwachsinn. Kann mich da eigentlich meinem Vorredner nur anschließen. Das ist aber mal wieder ein ganz gutes Beispiel, wie manche Firmen ihre Mitarbeiter behandeln, bzw. dirigieren und einschränken möchten.

Ich bin mit meiner Partnerin verlobt, wir arbeiten beide im selben Betrieb, haben uns entsprechend da auch mehr oder weniger verliebt und es gibt gar keine Probleme. Und solange man berufliches und privates trennt, sollte es auch keine Probleme geben. Zumindest wird das bei uns im Betrieb auch ohne weiteres akzeptiert. Ganz im Gegenteil, man freut sich sogar für uns.

Tja, und ich frage mich allen ernstes, ob ich überhaupt in solch einer Firma arbeiten wollen würde, die solche Klauseln enthält. Unabhängig davon, ob mich diese Klausel nun persönlich betrifft oder nicht, bzw. rechtens ist oder nicht. Das schließt zumindest schon mal auf die Grundeinstellung der Firma. Ich denke ich würde solch einen Vertrag erst gar nicht unterschreiben. Das kann ja bei solch einer Firma nix werden.

» AJK » Beiträge: 318 » Talkpoints: 23,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Beide haben diesen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich kann nicht beurteilen, ob diese Klausel dem geltenden Recht entspricht. Aber ich hätte diesen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben, ohne vorab zu klären, warum diese Klausel im Vertrag enthalten ist.

Eventuell besteht die Möglichkeit, bei der Gewerkschaft mal nachzufragen, ob der Zusatz rechtens ist oder angezweifelt werden kann. Je nachdem, wie der Arbeitgeber das sieht, wird er auch nach der Probezeit eine Grund finden A zu entlassen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Klausel einer Überprüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht standhalten würde. Allerdings kann ich mich irren – und wenn beide „Liebenden“ diesen Vertragsbestandteil durch ihre Unterschrift akzeptiert haben, kann eine „Zuwiderhandlung“ vielleicht doch Konsequenzen haben?

Den Grund für einen solchen Vertragsbestandteil kann ich mir jedenfalls lebhaft vorstellen. In meiner letzten Firma gab es zwei Mitarbeiter die sich verliebten, zusammenwaren und sich trennten. Dass so eine Trennung nicht immer glimpflich abläuft, weiß eigentlich jeder. Und wie sich ein Rosenkrieg im Betrieb auswirken kann, kann sich sicherlich jeder vorstellen. Das Ende vom Lied war, dass sich die Mitarbeiter in 3 Lager spalteten: „Pro-Sie“, „Pro-Er“ und „völlig desinteressiert“. Leider haben sich die wenigsten wirklich heraushalten können und gaben sich mehr oder weniger ihren Sympathien hin. „Sie“ verließ einige Monate später die Firma (allerdings aus anderen Gründen) und die Lage entspannte sich sofort. Ein Arbeitgeber ist natürlich nicht daran interessiert solche „Kriege“ im eigenen Unternehmen ausgefochten zu wissen und fürchtet sicher um die Leistung der Mitarbeiter wenn sie mit Trennungswehen zu kämpfen haben und dem Verursacher noch nicht einmal wirklich aus dem Weg gehen können.

Nachvollziehbar ist der Passus also allemal – allerdings gesetzlich und moralisch fragwürdig.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich kenne auch einige Arbeitgeber, die bewusst keine Paare einstellen, zum einen weil wirklich die Beziehung (oder besser deren Erfolg und Misserfolg) einen direkten Einfluss auf die Arbeitsleistung haben kann sondern auch weil vieles innerbtriebliche dann daheim ausgewalzt wird und dort dann auch Meinungsmache betrieben wird.

Unabhängig von der rechtlichen Lage, stellt sich mir aber die Frage, ob man denn wirklich dauerhaft in einem solchen Unternehmen arbeiten möchte, dass so strikte Regeln aufstellt. Denn auch wenn diese Klausel rechtlich nicht in Ordnung ist, dann stellt sich doch die Frage, wie der Arbeitgeber dann weiter vorgeht. Ich erlebe das gerade bei einem entfernten Bekannten, der seine Rechte vor Gericht erstritten hat. Gut. er hat wieder einen Job, aber es ist ein täglicher Spießrutenlauf.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hmm das ist schwierig. Hatte sowas nicht in meinem Vertrag was gut so war. Denn ich habe meinen Schatz auch da kennen gelernt und mittlerweile haben wir eine Tochter. Wenn es im Vertrag stand, denke ich ist es rechtens oder irre ich mich da, da man es ja vorher weiß. Natürlich kann man sowas ja nicht vorhersehen wenn man sich verliebt, aber das würde mich auch mal interessieren

» fruchtzwerg26072010 » Beiträge: 14 » Talkpoints: 4,01 »



An Stelle von A würde ich mich jetzt schon mal intensiv nach einem neuen Job umsehen. In einer solchen Firma würde ich ehrlich gesagt nicht arbeiten wollen. Es ist sicher nicht ganz von der Hand zu weisen, dass Liebespaare ihre Befindlichkeiten auch mit an den Arbeitsplatz bringen. Das ist ja bei Leuten, die nicht mit ihrem Partner zusammen arbeiten, auch so. Nur ist es in dem Fall einseitig, so dass eventuelle Unstimmigkeiten nicht die Arbeit im Team (wenn die beiden Partner zum Beispiel gemeinsam an einem Projekt arbeiten müssen, aber gerade einen kleinen Zwist entwickelt haben) gefährden. Dennoch ist diese Klausel ein Eingriff in die Privatsphäre und solange A und B ihre Beziehung nicht in die Firma tragen (durch positive wie negative Aspekte ihres Zusammenseins: Rumgeknutsche, Flirten, aber auch Streitigkeiten, etc.pp.).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Regelung wirklich haltbar ist, allerdings kann ich auch verstehen, dass A es sicher nicht drauf ankommen lassen will. Denn dann wird sich das Klima in der Firma für A wohl schnell zum negativen wenden. Daher würde ich das einzig Richtige in einer solchen Situation tun: an Stelle von A würde ich mir einen neuen Job suchen.

Wie lange dauert die Probezeit von A denn noch an? A sollte schauen, dass er/sie die Zeit irgendwie hinter sich bringt und parallel dazu nach einem neuen Job Ausschau halten. Wenn die Probezeit erst einmal um ist, wäre es intereressant zu wissen, wie rigoros diese Regelung in der Firma wirklich umgesetzt wird. Sollte A sich im Job ansonsten gut anstellen und die Sache mit der beginnenden Beziehung zwischen A und B auffliegen, so frage ich mich wirklich, ob der Arbeitnehmer A und B tatsächlich kurzerhand vor die Tür setzen würde - und wenn ja, mit welcher Begründung. Gegen dieses Vorgehen könnte man dann sicher angehen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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