Dem Vermieter Zugang in die Wohnung gewähren?

vom 29.11.2010, 22:51 Uhr

Wie definierst du denn nach dem Rechten schauen? Einfach nur mal die Wohnung wieder von innen sehen wollen, ist doch kein ausreichender Grund, um Einlass zu begehren. Heisst also im Umkehrschluss, das gewisse Dinge, wie Fenster ansehen möchte, um einschätzen zu können, ob man mal Neue einbauen lassen sollte.

Oder es gibt eben Grund zur Annahme, das die Mietsache nicht entsprechend behandelt wird. Das kann vom blossen herunterwirtschaften bis hin zu baulichen Veränderungen, welche nicht erlaubt sind, alles sein. Genauso wie eventuelle Tierhaltung, welche Nachbarn stört durch Geruch oder Lautstärke. Nur um in dem Fall Einlass zu bekommen und das vielleicht sogar per Gerichtsbeschluss müssen die Gründe wirklich nachweisbar sein. Ansonsten fällt auch ein Vermieter bei Gericht hinten runter.

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