GmbH ohne deutschen Geschäftsführer?

vom 29.11.2010, 17:00 Uhr

A arbeitet in einer Firma die eigentlich ihren Hauptsitz in Amerika hat. Daher ist vieles in der Firma nach amerikanischem Vorbild. Die Firma wird als "Tochterfirma" in Deutschlang geführt und ist als GmbH eingetragen. Nun hat A heute erfahren das der Geschäftsführer das Unternehmen zum Ende des Jahres verlässt. Weitere Informationen hat A nicht erhalten und es wurde zumindest offiziell kein neuer Geschäftsführer vorgestellt. Laut Aussagen der Mitarbeiter soll die Firma nun zentral aus Amerika geleitet werden.

Ist das wirklich möglich das die Firma keinen Geschäftsführer in Deutschland hat?

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



nadpat hat geschrieben:A arbeitet in einer Firma die eigentlich ihren Hauptsitz in Amerika hat. Daher ist vieles in der Firma nach amerikanischem Vorbild.

Solche Konstellationen sind mir z.B. auch persönlich bekannt und meiner Erfahrung nach ist es immer mit einem holprigen Weg zu vergleichen, wenn hier die verschiedenen kulturellen Geschäftshintergründe in "schwierigen Zeiten" gegenübergestellt werden. Oftmals vergisst man, dass trotz US-Vorbild die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik greifen.

nadpat hat geschrieben:Die Firma wird als "Tochterfirma" in Deutschlang geführt und ist als GmbH eingetragen.

Eine GmbH ist ja letztlich eine eigene juristische Person und daher sind solche Gründungen als GmbH der übliche Weg. Dagegen spricht nichts und für A sollte es egal sein, wo derjenige sitzt, der hier die GmbH gegründet hat.

nadpat hat geschrieben:Nun hat A heute erfahren das der Geschäftsführer das Unternehmen zum Ende des Jahres verlässt. Weitere Informationen hat A nicht erhalten und es wurde zumindest offiziell kein neuer Geschäftsführer vorgestellt.

Das der Geschäftsführer hier das Geschäft verlässt, ist nichts Ungewöhnliches. Und ob nun ein Geschäftsführer in Deutschland sitzen muss oder nicht, kann am ehesten dem Gesellschaftervertrag der GmbH (auch Satzung genannt) entnommen werden. Die sollte beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt sein. Dürfte aber auch bei der GmbH selbst vorliegen.

nadpat hat geschrieben:Laut Aussagen der Mitarbeiter soll die Firma nun zentral aus Amerika geleitet werden.

Das könnte ich mir schon vorstellen, wenn es auch sicher schwierig ist, wenn vor Ort einfach ein Geschäftsführer fehlt. Sitzt aber in Übersee eine entsprechend erfahrene Kraft, kann diese auch die Geschicke der Geschäfte in Deutschland erfolgreich lenken. Für die Angestellten in der Bundesrepublik dürfte diese Konstellation keine Auswirkungen haben.

nadpat hat geschrieben:Ist das wirklich möglich das die Firma keinen Geschäftsführer in Deutschland hat?

Welcher Nachteil sollte da wem entstehen? Ich denke, dass das gehen sollte. Schließlich kann im Worst-Case juristisch die GmbH selbst belangt oder verklagt werden. Dazu bedarf es keines persönlich haftenden und greifbaren Geschäftsführers.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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