Konflikt um Zeitverlängerung bei Klausur

vom 29.11.2010, 16:47 Uhr

Person A ist vollblind und erhält deshalb offiziell bei all ihren Klausuren eine Zeitverlängerung von 50 %. Normalerweise beginnt a zur selben Zeit wie ihre Mitschüler mit der Prüfung und die 50 % werden hinten an die Prüfungszeit gehängt. Während also A’s Mitschüler leise den Raum verlassen, schreibt A noch weiter und wird von einem Lehrer, meist dem Lehrer, der bereits die restliche Prüfung betreute, für diese Zeit weiterhin beaufsichtigt.

Nun schlug ein Lehrer (B) A jedoch vor, dass sie ihrer Prüfung, die regulär in neunzig Minuten absolviert werden soll, schon zwanzig Minuten vor den anderen beginnen solle, um B Zeit einzusparen. A steht diesem Vorschlag sehr skeptisch gegenüber, weil sie sich wahrscheinlich dadurch gestört fühlt, wenn alle anderen zwanzig Minuten später anfangen und dann langsam in den Raum tröpfeln. Das alleine wäre wohl noch nicht so tragisch, wenn B nicht dem Rest der Klasse fünf Minuten lang die Aufgaben und den Prüfungskopf erklären würde. Außerdem würde A ja ein weiteres Mal gestört werden, wenn ihre Mitschüler nach 90 Minuten den Raum verlassen und sie noch 25 Minuten schreiben dürfte. Es würde ja nicht stören, wenn jeder leise seinen Platz verlassen würde, im konkreten Falle läuft die Prüfungsabgabe bei B aber eher laut ab.

A schlug nun vor, dass sie an ihre Prüfungszeit noch fünf Minuten hängen könnte, die die erfolgten Störungen ausgleichen sollten; dem stimmte B aber nicht zu, sondern verlangt von A, dass sie seinen Vorschlag akzeptieren soll. Dass A‘s Konzentration dadurch mehrmals gestört wird, sieht er zwar, scheint ihm aber nicht weiter wichtig zu sein. Kann A darauf bestehen, ihre Zeitverlängerung an einem Stück an die Klausur hängen zu dürfen, sodass sie nur einmal unterbrochen wird? An wen könnte A sich gegebenenfalls wenden, um das abzuklären? Oder findet ihr, A sollte auf den Vorschlag von B eingehen und sich nicht an den zwei Unterbrechungen stören?

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Meiner Meinung nach gibt es da nur eine einzige Möglichkeit. A sollte noch mal mit dem betreffenden Lehrer reden. Sollte das nicht helfen, wäre der Gang zum Klassenlehrer, Tutor oder Vertrauenslehrer angebracht.
So richtig gegen den Vorschlag des Lehrers vorgehen, kann man nämlich nicht, denke ich. Denn bei dieser Regelung, dass A 50% mehr Zeit bekommt, wird es sich sicherlich um eine interne Regelung handeln, die aus reiner Freundlichkeit und gutem Willen entstanden ist. Es wird in keine Prüfungsordnung festgelegt sein, dass blinden Schülern 50% mehr Zeit zu gewähren ist und erst recht nicht, wann die zusätzliche Zeit anzusetzen ist, also ob vor oder nach der Klausur oder beides. So richtig vorgehen kann man also nicht gegen die Regelung des Lehrers. Daher sehe ich nur die Möglichkeit, den Lehrer zu überzeugen, dass A sich extrem in der Konzentration gestört fühlt.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


SuperGrobi hat geschrieben:Denn bei dieser Regelung, dass A 50% mehr Zeit bekommt, wird es sich sicherlich um eine interne Regelung handeln, die aus reiner Freundlichkeit und gutem Willen entstanden ist.


Zumindest in diesem Punkt möchte ich dir ganz deutlich widersprechen, da behinderte Schüler allgemein das Recht auf einen Nachteilsausgleich haben, der durchaus auch eingeklagt werden kann. Dieser Nachteilsausgleich kann bei blinden Schülern entweder durch Änderung der Aufgaben (z.B. bei geometrischen Fragestellungen) und / oder durch Verlängerung der Arbeitszeit erfolgen.

Im konkreten Falle musste A der Schule ein Attest des Arztes über ihre Blindheit aushändigen, auf dem der Arzt auch eine angemessene Zeitverlängerung vorschlug. Diese musste wiederum vom Kultusministerium abgesegnet werden. Wie man also sieht, handelt es sich hierbei um eine offiziell festgelegte Regelung und nicht um besondere Kulanz der Schule.

Leider sind die Gesetze für den Nachteilsausgleich recht schwammig formuliert und es ist in der Tat nicht festgelegt, wann genau die Zeitverlängerung erfolgen muss. Da A den friedlichen Weg bevorzugt, führte sie schon diverse Gespräche zu diesem Thema mit B, der sich aber wenig einsichtig zeigt. Weitere Lehrkräfte, mit denen A das Problem besprach, zeigten sich eher ahnungslos und konnten daher keine Stellung beziehen. Ich persönlich finde es nur ungewöhnlich, dass teilweise Prüfungen für einen ganzen Kurs wiederholt werden müssen, weil sich die Schüler an einer zu langen Lautsprecher-Durchsage oder einem Probe-Feueralarm, bei dem nicht vor die Tür gegangen werden musste, störten, wenn aber zehn Minuten der Zeitverlängerung durch Lehreransagen unterbrochen werden, stört sich niemand außer den Betroffenen daran. Sehe ich das zu eng? Oder kennt jemand zufällig eine Stelle, wo man sich näher informieren könnte?

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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