Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben?
A muss immer einen Urlaubsantrag ausfüllen um Urlaub zu bekommen. dieser Antrag muss zuerst von der Personalabteilung gegengezeichnet werden um zu bestätigen das A noch Urlaub hat. Danach muss der Vorgesetzte von A den Antrag unterschreiben um zu bestätigen das ein Ersatz oder eine Vertretung vorhanden ist um A zu ersetzen während der Abwesenheit. Nun kam der Arbeitgeber von A auf ihn zu und bat ihn den Urlaub zu streichen und an einem anderen Termin zu nutzen. der neue Termin konnte allerdings noch nicht benannt werden. A hat inzwischen Pläne und auch schon ein Hotel gebucht. Da es allerdings eine normale Reservierung ist kann diese kostenfrei storniert werden.
Jetzt meine Frage ist A dazu verpflichtet seinen Urlaub zu streichen? Kann der Arbeitgeber so etwas anordnen obwohl der Urlaub schon genehmigt ist?
Bei wirklich dringenden betrieblichen Gründen, welche der Arbeitgeber auch vor einem Arbeitsgericht rechtfertigen könnte, dann kann auch ein genehmigter Urlaub verschoben werden. Allerdings sind dann dem Arbeitnehmer entstehende Unkosten zu ersetzen (also die Stornokosten werden z.B. regelmäßig zugesprochen - Mehrkosten für die gleiche Reise, welche dann später angetreten werden muss, fallen hingegen nicht darunter).
Wenn es aber mal soweit ist, dass der Arbeitgeber einen (wirklich) genehmigten Urlaub streicht, sollte dem Arbeitnehmer die entsprechend angespannte Situation im Betrieb aufgefallen sein und dann sollte man sich nicht auf einen Richter verlassen. Anders natürlich, wenn der Arbeitgeber der Vertretung danach Urlaub genehmigt und so die Situation selbst verschuldet hat!
In dem genannten Fall hat der Arbeitgeber keine Handhabe und kann A nicht dazu zwingen den Urlaub zu verschieben. Der Arbeitgeber scheint auch eher eine Bitte geäußert zu haben um den Kollegen, die durch As Krankenstand Mehrarbeit leisten mussten, die Möglichkeit zu geben den Status Quo wieder herzustellen. Der Arbeitgeber kann A also nicht verpflichten den Urlaub umzubuchen.
Eine Handhabe hätte der Arbeitgeber, wenn betriebliche Umstände ein Verschieben des Urlaubs notwendig machen würden. Allerdings hätte der Arbeitgeber in diesem Fall auch eventuell entstehende Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren zu tragen.
Ich meine, der Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass A seinen angemeldeten Urlaub einfach storniert ohne ihm zu sagen warum das sein muß. A hat ein Recht zu erfahren was passiert ist, warum er seinen Urlaub streichen soll. Vielleicht ist das bei richtiger Planung nicht nötig.
Eventuell findet sich auch eine andere, für beide Teile gute Lösung. Aber dafür muß A erst einmal mit seinem Vorgesetzten sprechen. Kann ja sein, dass unvorhergesehene Krankheitsfälle anfallen die länger dauern. Das sollte A dann schon genau wissen.
Wie derpunkt schon schrieb, kann der Arbeitgeber aus wirklich dringenden Gründen einmal genehmigten Urlaub auch wieder streichen oder eben verschieben. Das wird sich aber jeder Arbeitgeber gut überlegen, weil es eben wirklich strikte Anforderungen gibt.
Wenn A allerdings bisher erst einmal nur die Bestätigung in Händen hat, überhaupt noch Urlaubsanspruch zu haben und der Antrag noch nicht vom Vorgesetzten bestätigt ist und auch noch nicht in letzter Instanz vom Arbeitgeber abgesegnet ist, dann hat A erst mal schlechtere Karten als wenn der Antrag schon genehmigt wurde. Aber auch noch nicht genehmigten Urlaub kann ein Arbeitgeber nicht so einfach verweigern; auch in diesem Fall müssen triftige Gründe vorliegen, die der Gewährung des Erholungsurlaubs entgegen stehen.
Generell ist es durchaus möglich, dass der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub streichen kann. Allerdings kann dies nicht ganz ohne einen triftigen Grund geschehen, den der Arbeitgeber notfalls auch vor einem Arbeitsgericht darlegen muss.
Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel den Urlaub eines Mitarbeiters streichen will, weil ihm eingefallen ist, dass er zu diesem Zeitpunkt selber gerne in den Urlaub will, dann ist dieser Grund nicht gerade gut nachzuvollziehen und wird auch vor Gericht nicht bestehen.
Sollte jedoch der Arbeitgeber eine gerechtfertigte Begründung auf den Tisch legen können, dann ist eine Umbuchung oder gar Streichung des Urlaubs durchaus möglich. Ein aktuelles Beispiel hierzu sind zum Beispiel die Polizeibeamte, die wegen jüngster Terrorwarnungen bis zum Ende des Jahres ihren Urlaub gestrichen bekommen haben.
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