Autowerkstatt behält Auto ein
Streite mich mit meiner Autowerkstatt rum. Habe mein Auto hingebracht und klar den Auftrag gegeben die Bremsen zu erneuern. Nun wollte ich das Auto abholen und hatte das Geld für die Bremsen dabei und was kommt eine Rechnung über 1.000 Euro, da man noch etliche andere Teile einfach getauscht hat ohne mich zu fragen. Ich dachte die dürfen nur das am Wagen machen was ich ihnen in Auftrag gegeben habe.
Nun ich wollte für die Bremsen zahlen und meinen Wagen mitnehmen, aber Fehlanzeige, man behält den Wagen ein bis ich voll bezahle. Sehe ich aber nicht ein, weil ich ja nichts beauftragt hatte. Wie sieht so etwas rechtlich aus, bin ich im Recht?
Hallöchen,
was wurde den noch alles getauscht? Kleinigkeiten dürfen sie mit machen, ich weiß auch nicht was du für ein Auto hast und was die Bremsen da kosten! Bei welcher Werkstatt warst du den, hört sich ja nach einer Kette an wie Vergölz oder ATU oder wie sie alle heißen. Wenn du in einer Vertragswerkstatt warst, dann würd ich mal ordendlich auf den Putz hauen, selbst wenn die Teile notwendig waren, hätte man vorher rücksprache halten müssen!
Gruß
LucaToni
Servus,
also man unterschreibt einen Auftrag für die Werkstatt und an diesen muss die Werkstatt sich halten. Sollten warum auch immer weitere Reperaturen notwendig sein, darf dies nur nach Rücksprache mit dem Besitzer geschehen.
Allerdings darf die Werkstatt aufgrund nicht bezahlter Rechnung das Auto zunächst behalten, da aber die Mehrleistung mit Sicherheit in keinem Verhältnis zum wert des Fahrzeugs steht ist auch dies eine Grauzone. du kannst ja zunächst der Werkstatt drohen einen anwalt einzuschalten und dann versuchen bei einer Schiedsstelle Hilfe zu erbeten. Eventuell hilft auch ein klärendes Gespräch: warum die Reparaturen ohne Rücksprache gemacht wurden und ein Kompromiss wird möglich.
gruß
Ich glaube, normalerweise muss man doch eine Auftragsbestätigung unterschreiben, wo genau drin steht, was am Auto gemacht werden soll, und dies wird dann von der Werkstatt und vom Besitzer unterschrieben. In diesem Falle dürfte die Werkstatt eigentlich keine Reperaturen ausführen, die nicht auf der Rechnug stehen. Falls die Werkstatt doch noch etwas gravierendes finden sollten, dann müssen sie sich mit dem Besitzer telefonisch kurz schliessen, was in welchem Umfang noch gemacht werden soll.
Allerdings ist es meist in kleineren Werkstätten so, das man die Reperaturen mündlich der Werkstatt mitteilt, und man als Besitze somit nichts in der Hand hat, das heißt, die Werkstatt kann rechtlich gesehen, alles mögliche machen.
Uns ist das auch mal passiert. Wir hatten das Auto vor Öffnung der Werkstatt auf den Hof gebracht, und einen Zettel ins Auto gelegt, wo genau drauf stand, was gemacht werden soll, und den Schlüssel dann dort in den Briefkasten geworfen. Als wir das Auto abgehol haben, war die Rechnung um etwa 50 % höher, weil sachen gemacht worden sind, die wir nie in Auftrag gegeben haben. Allerdings haben wir das Auto aber direkt mitbekommen, weil es schon vorher klar war, das wir es auf Rechnung machen. Wir haben auch nur das bezahlt, was auf dem Zettel stand, den rest haben wir bis heute nicht bezahlt.
Ob das allerdings rechtens ist, das die Werkstatt das Auto einfach einbehält, weiß ich nicht.
Wenn einige andere Teile getauscht wurden, obwohl dies mit dir nicht besprochen wurde, gehe ich mal davon aus, dass es sich entweder um wirkliche Kleinigkeiten handelte oder dass du an eine miserable Werkstatt geraten bist. Wenn bei meinem Auto mal eine kleine Halterung für fünf Euro ausgetauscht werden musste, wurde ich meistens nicht extra angerufen, um meine Einwilligung zu geben. Bei größeren Dingen hingegen ruft die Werkstadt (eine freie, kleine Werkstatt ohne Anbindung an eine Kette) hier an und teilt mir mit, was noch gemacht werden müsste. Ich habe noch nie erlebt, dass einfach irgendwelche teuren Dinge ausgetauscht wurden, ohne dass ich davon wusste - auch nicht in der Vertragswerkstatt, die ich früher mal besucht habe. Vielleicht solltest du posten, um was für ein Auto es sich handelte, was genau an den Bremsen ausgetauscht wurde (nur Klötze oder auch Scheiben, nur eine Achse oder beide) und was alles zusätzlich berechnet wurde. Wenn es sich nun um zusätzliche Leistungen für meinetwegen 50 Euro handelt, während die Bremsen mit über 900 Euro zu Buche schlagen, ist das einfach etwas anderes, als wenn die Hälfte des Betrages für andere Austauschteile draufgegangen ist, deren Einbau du vorher nicht zugestimmt hast.
Dass die Werkstatt den Wagen bis zur Bezahlung der Rechnung einbehält ist sicher nicht ungewöhnlich. Wenn du einen Fernseher kaufst, kannst du den doch auch erst mitnehmen, nachdem du ihn bezahlt hast (es sei denn, du hast ausdrücklich eine Ratenzahlung vereinbart). Du hast eine Leistung von der Autowerkstatt bekommen, für die du zahlen musst. Dass die Werkstätten dann auch mal Autos einbehalten, liegt an der schlechten Zahlungsmoral vieler Kunden. Gerade kleinere Werkstätten können es sich oft nicht leisten, wochenlang irgendwelchen säumigen Kunden hinterherzulaufen. Wenn das Auto einbehalten wird, wird in der Regel schneller bezahlt. Ob das rechtlich in trockenen Tüchern ist, kann ich dir nicht sagen.
Meine Werkstatt schickt mir die Rechnung immer nach ein paar Tagen zu, wenn ich das Geld nicht auf einmal mitbringe. Allerdings gehe ich auch schon jahrelang dort hin und der Meister weiß, dass er das Geld dann auch bekommt. Bei neuen Kunden oder solchen, die schon mal durch negativ aufgefallen sind, gibt es solche Regelungen sicher nicht.
Am besten sprichst du noch einmal mit dem Verantwortlichen und lässt dir erklären, warum die anderen Teile einfach ausgetauscht wurden. Vielleicht hast du ja auch gesagt, dass sie kleinere Defekte direkt mitmachen sollen? Falls nicht, könntest du versuchen, dass die Werkstatt dir einen kleinen Rabatt gewährt, zum Beispiel indem sie die Personalkosten für den Einbau der anderen, von dir nicht gewünschten Teile, nicht oder nur zu einem Teil in Rechnung stellt.
Wenn mein PKW nicht in Ordnung ist, gebe ich ihn in die Wekstatt und lasse überprüfen was nicht in Ordnung ist. Ohne nach den Kosten gefragt zu haben, erteile ich keinen Auftrag. Den Auftrag erteile ich mündlich. Sollte wider Erwarten eine größere Reparatur auf mich zukommen, wird mir das telefonisch mitgeteilt. Ich gebe dann telefonisch meine Zustimmung oder auch nicht.
So bin ich bisher immer zufrieden gewesen. Die Autowerkstatt hält sich an meine Anweisungen. Auch mit der Bezahlung gab es bisher keine Probleme. Wenn es nur Beträge unter 100 Euro sind, habe ich das Geld in bar mitgenommen beim Abholen des Autos. Größere Rechnungen werden mir zugeschickt. Ich überweise sofort nach Erhalt die Rechnungssumme. Weil der Kfz-Händler weiß, dass er das Geld von mir auch bekommt, kann ich auch ohne Probleme mein Auto sofort mitnehmen.
Ich verstehe aber auch die Werkstätten, die bei einer größeren Reperaturrechnung den Wagen nicht mitgeben, wenn sie den Auftraggeber nicht kennen oder schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht haben in Bezug auf bezahlen der Rechnung. Ich glaube nicht, dass Bremsen 1000 Euro kosten. Es wäre von Dir zu klären, was noch an Deinem Wagen gemacht wurde.
So etwas passiert leider häufiger als man denkt und solche Streitereien werden häufig von Schiedsstellen der KfZ-Innungen oder gar Gerichten entschieden. Hier wäre erst mal zu klären, wie der Auftrag erteilt wurde. Das heißt nicht mündlich oder schriftlich, sondern ob auf Basis eines Kostenvoranschlages oder eines Festpreises oder zumindest auf einer relativ genauen Auftragsbeschreibung. Zusätzlich lassen die meisten Werkstätten auch einen Auftrag unterschreiben, allerdings kann es auch sein, dass man sich vom Auftraggeber im Kleingedruckten das Recht einräumt auch ohne weitere Zustimmung von der Werkstatt für nötig erachtete Reparaturen durchführen zu lassen. Dies muss man dann eben gegebenenfalls streichen. Das macht meine Werkstatt eigentlich automatisch und im Zweifelsfall gibt es auch erst mal einen Vortermin, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen und dann die weitere Vorgehensweise abstimmen zu können, so dass es für keine Seite zu bösen Überraschungen kommen kann.
Dass die Werkstatt den Wagen bis zum vollständigen Begleichen der Rechnung als Pfand nimmt ist übrigens durchaus rechtens. Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man sich die Herausgabe des Wagens schlimmstenfalls erstreiten. Ist die Werkstatt in einer KfZ-Innung organisiert, dann wäre es aber sinnvoll erst mal die dortige Schiedsstelle um Hilfe zu bitten. Eventuell lässt sich so auch eine Minderung der Rechnung erreichen, wobei es durchaus sein kann, dass Du zusätzliche verbautes Material durchaus bezahlen musst, den Arbeitslohn dagegen nicht. Das müsste aber von fachkundiger Stelle geklärt werden.
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