Zugbegleiter dürfen Pseudonyme tragen
Zum Glück fallen für mich persönlich jegliche Beschwerden über Zugbegleiter bei der Deutschen Bahn AG aus, da ich sie nicht nutze. Ich habe mir öfter die Preise und Verbindungen angesehen, wenn ich von A nach B wollte und kam am Ende mit dem eigenen PKW immer günstiger weg, als wenn ich Bahn gefahren wäre.
Ich habe die beiden Fälle halt im unmittelbaren Bekanntenkreis mitbekommen. Und ich empfinde es ehrlich gesagt als eine Verhöhnung derer, die eigentlich dem Zugbegleiter seine Daseinsberechtigung verschaffen. Nämlich der zahlende Fahrgast, der nun nichtmal weiss, ob der Herr Müller nun auch wirklich Müller heisst oder doch vielleicht Lehmann oder Schulze.
Zumal kurioser Weise der Servivce bei Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG klappt. Warum dann nicht beim Hauptkonzern? Scheint ja schwer zu sein den zahlenden Kunden auch entsprechend zu behandeln.
Das hätte ich nun nicht gedacht, dass dieses Thema die Gemüter derart erhitzt. Mein erster Gedanke war auch, dass sich die Bahn da aber elegant aus der Sache zieht. Ganz so einfach ist es aber nicht. Zum einen sind die Pseudonyme dem Arbeitergeber, also der Deutschen Bahn bekannt, und können so auch dem richtigen Mitarbeiter zugeordnet werden. Wer sich beschweren will, kann das weiterhin tun. Auf einem anderen Blatt steht dann natürlich, ob diese Beschwerde überhaupt etwas nützt, aber das hat ja erst mal nichts mit den Pseudonymen zu tun.
Sicher geht es bei anderen Bahnunternehmen auch anders. Dort sieht man dann halt die Personalnummer. Das ist aber bewusst von der Deutschen Bahn nicht übernommen worden. Denn einen Namen merkt man sich doch leichter als eine längere Zahl.
Dass so viele Zugbegleiter kein Pseudonym tragen, liegt sicher auch daran, dass die meisten eher häufiger vorkommende Namen tragen und daher eher schwerer ausfindig zu machen sind. Außerdem wird derjenige, der keine Probleme hat, auch eher nicht zu so einem Mittel greifen.
Hat sich eigentlich mal jemand gefragt was ist, wenn als Pseudonym der Name einer völlig unbeteiligten Person genutzt wird? Das finde ich eigentlich viel bedenklicher und habe auch noch keine Antwort auf die Frage gefunden, welche Pseudonyme eigentlich gewählt werden dürfen.
Also wenn die Pseudonyme bahnintern aufgelöst werden können und der gemeine Bahnreisende mit einer Beschwerde über einen Mitarbeiter nicht ins Leere läuft, weil ein Herr "Rost Braten" nicht als Mitarbeiter geführt wird, sondern eben den richtigen treffen kann, ist die Nutzung von Pseudonymen sicher nicht zu beanstanden. Schließlich habe es ich im Fall einer Frage oder Beschwerde im Zug nicht mit der Privatperson zu tun, sondern mit einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG. Der echte Name, das Pseudonym oder eine Nummer spielt zunächst für das Problem keine Rolle - weil Hr. Müller ebenso wie Hr. Meyer für eine Lösung sorgen können müssen.
Ob nun eine reale Gefahr für die Mitarbeiter gegeben ist, wage ich aber zu bezweifeln. Selbst wenn es ungewöhnliche Namen sind, die leichter zu finden sind, ist es wirklich äußerst unwahrscheinlich, dass sich empörte Bahnreisende aufmachen, und dem Mitarbeiter privat auflauern. Wer bereit wäre, so was zu machen, der dürfte wohl auch nicht davor zurückschrecken, noch im Zug nach einer körperlichen Auseinandersetzung aus zu sein.
JotJot hat geschrieben:Hat sich eigentlich mal jemand gefragt was ist, wenn als Pseudonym der Name einer völlig unbeteiligten Person genutzt wird?
Das ist ja keine wirkliche "Gefahr", denn irgendeinen Namen wird man auch als Pseudonym wählen müssen. Die Wahrscheinlichkeit einen Namen zu finden, den es so nicht gibt, ist eher sehr gering. Und dazu noch mal: ich würde gerne wissen wollen, wie man an die persönlichen Informationen des Zugbegleiters z.B. "Rüdiger Grube" kommen soll, wenn hier wirklich nur bekannt ist, dass das ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn ist und man dem auf der Strecke Hamburg Lübeck im Regionalexpress begegnet ist.
Ganz ehrlich? Bei den ganzen Irren die wir hier in Deutschland zum Teil rumlaufen haben, habe ich dafür vollstes Verständnis. Wie man sehen kann, braucht man hier ja jemanden nicht mal schief anschauen, und man wird schon halb tod geprügelt. Was macht dann solch ein Irrer erst mit dir, wenn du ihm ne Strafe wegen Schwarzfahrens aufbrummst oder nur deinen Pflichten als Zugbegleiter, Schaffner etc. nachkommst.
Hallo,
ich kann von meinen Erfahrungen von einem Praktikumbei DB Fernverkehr berichten. Ich fuhr 3 Wochen lang an Bord mit, um Einblicke in das Berufsbild des Kaufmannes / der Kauffrau für Verkehrsservice zu bekommen.
Nachdem, was ich gesehen habe, kann ich sagen, dass Fahrgäste im Ferverkehr völlig gegenteilig zu Fahrgästen im Regionalverkhr sind. Fahrgäste im Fernverkehr sind meißt Geschäftsreisende, die sowieso vom Arbeitgeber eine Fahrkarte gestellt bekommen, Familien, die in Urlaub oder besipielsweise zur Oma fahren oder Alleinreisende, die eine Reise unternehmen und oftmals auch einen Führerschein besitzen.
Sollte jemand vor Abfahrt des Zuges keine Fahrkarte gekauft haben, kann er diese zu leicht erhöhten Preisen im Zug nachlösen und muss nicht wie im Regionalverkehr das erhöhte Beförderungsentgeld, wahrscheinlich unter den meißten besser als die 40€ Schwarzfahrerstrafe bzw. bei Fahrkosten von mehr als 20€ den doppelten Fahrpreis, bezahlen. Meistens sehen das die Fahrgäste in solchen Situationen ein und kaufen ohne große Diskussionen eine Fahrkarte.
Bei meinem Praktikum habe ich keine einzige Person erlebt, die das Kaufen einer Fahrkarte verweigerten. Deshalb sehe ich die Pseudonym als eher unnötig für den Fernverkehr, im Ragionalverkehr mit der Regelung des erhöhten Beförderungsentgeltes durchaus angebracht.
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