Wann letztes Gehalt und Aushändigung der Papiere?
A wurde zum 10.11. innerhalb der Probezeit gekündigt. Der Abrechnungszeitraum war immer der komplette Kalendermonat. Die Abrechnung wird immer im Folgemonat am 15. erstellt. Nun hat A jetzt gerade erst die Abrechnung und das Gehalt für den Monat Oktober erhalten. Die Abrechnung und das Gehalt für die 10 Tage im November soll A erst im Dezember erhalten. Auch die Papiere (Lohnsteuerkarte) sollen erst im Dezember ausgehändigt werden. Ist das so überhaupt in Ordnung? Darf die Firma die Papiere und das Gehalt noch so lange einbehalten? Im Grunde genommen könnte die Firma doch die Abrechnung jetzt schon machen, da alle benötigten Daten vorliegen.
Es ist aber Mehraufwand, die Lohnabrechnung zwischendurch extra zu machen. Und viele Arbeitgeber geben die Lohnabrechnung nach außen ab. Und da macht es dann schon einen Unterschied, ob das Steuerbüro außerhalb der normalen Zeiten eine einzelne Abrechnung machen muss. Es ist an sich normal, dass zum normalen Abrechnungszeitraum abgerechnet wird. Das würde mir keine Sorgen machen.
Allerdings ist die Kündigung, auch wenn sie während der Probezeit ist, auf den 10. eines Monates ein wenig ungewöhnlich. Ich persönlich hatte fast immer Arbeitsverträge in denen Kündigungsfristen für die Probezeit drin stand. Also zwei Wochen zum Monatsende und ähnliches. Deshalb verwundert mich das Datum.
Die Papiere müssten aber an sich umgehend ausgehändigt werden. Also zumindest die wichtigen Sachen. Eine meiner letzten Arbeitgeber hat mir die Papier erst mit Abgabe meiner Berufskleidung ausgehändigt. Quasi im Tausch. Das fand ich so weit in Ordnung. Ansonsten braucht man ja einige Papiere, wie halt die Lohnsteuerkarte, wenn man eine neue Tätigkeit beginnt. Spätestens dann sollte sie also vorliegen und das würde ich auch dem alten Arbeitgeber in dem Fall so mitteilen. Andere Papiere wie Gesundheitszeugnis und Sozialversicherungsausweis würde ich mir aber gleich aushändigen lassen.
Soweit ich weiß ist die Abrechnung, so wie sie Dein ehemaliger Arbeitgeber plant, vollkommen in Ordnung und nicht weiter bedenklich. Auch die Tatsache, dass er die Lohnsteuerkarte bis zur Abwicklung der letzten Lohnzahlung einbehält, ist nichts Besonderes und sollte A nicht weiter stören. Denn wie bereits erwähnt ist eine vorzeitige Abrechnung nicht nur mit Aufwand, sondern in vielen Fällen auch mit Kosten verbunden. Sollte A schon eine neue Arbeitsstelle gefunden haben macht es natürlich Sinn mit dem ehemaligen Chef zu sprechen um die Abwicklung der Formalitäten und somit auch die Herausgabe der Papiere zu beschleunigen. Der neue Arbeitgeber braucht die Lohnsteuerkarte aber auch erst zur ersten Gehaltsabrechnung – von daher dürfte A durchaus noch genügend Zeit haben und etwas abwarten können.
Was den Zeitpunkt der Kündigung angeht, so finde ich ihn nicht weiter verwunderlich. Viele Firmen verzichten mittlerweile auf Klauseln im Arbeitsvertrag die die Kündigungsfrist während der Probezeit regeln. Hat sich der Mitarbeiter als „unbrauchbar“ erwiesen ist es sicher nicht im Sinne des Arbeitgebers dass dieser weiterhin zur Arbeit erscheint. Wozu also eine Kündigungsfrist wenn der Gesetzgeber keine vorschreibt? Auch bei Kündigungen nach der Probezeit verzichten immer mehr Arbeitgeber auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und stellen den gekündigten Mitarbeiter bis zum Ablauf der Frist frei. Zwar werden dabei gerne Überstunden und Urlaubstage eingesetzt, oftmals reichen diese Tage und Stunden aber nicht aus um den kompletten Zeitraum abzudecken. Dem Arbeitgeber ist aber in erster Linie wichtig, den Betrieb vor Schaden zu bewahren – und wer weiß was ein gekündigter Arbeitnehmer in den letzten Tagen seiner Tätigkeit noch so alles anstellt um sich für die Kündigung zu „bedanken“.
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