Selbstständigkeit: Privatnummer mit angeben?

vom 02.09.2010, 19:22 Uhr

Ich würde eher dazu tendieren geschäftliches und privates erst mal voneinander zu trennen. Nicht nur, dass manche Bedingungen von Telefonverträgen private und geschäftliche Nutzung durchaus unterschiedlich bewerten und eine geschäftliche Nutzung eines privaten Anschlusses durchaus schon mal dessen Kündigung zur Folge haben kann. Es ist doch auch durchaus so, dass man am Feierabend schon mal seine Ruhe haben.

Es spricht doch eigentlich nichts dagegen einen zweiten Vertrag auf das Geschäft abzuschließen. Rufnummerumleitungen sind doch heute keine Raritäten mehr und gerade ein Handy kann man auch gut im privaten Bereich bei sich tragen und auf entsprechende Anrufe reagieren. Hier sollte man sich aber erst mal die Ausrichtung überlegen. Hat man einmal damit angefangen geschäftliche Anrufe auch außerhalb der Geschäftszeiten entgegen zu nehmen, kann man das nur schwer wieder ändern.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



karlchen66 hat geschrieben:Wie hier schon gesagt es hängt vom ausgeübten Gewerbe ab. Ein Anwalt wird nie seine Privatnummer dem Mandantenkreis weitergeben.

Wenn Du wüsstest :D - das hängt nicht vom Gewerbe, sondern vom Mandantenkreis bzw. Kundenkreis ab. Irgendeinem Dorftrampel gewährt man dieses Sonderrecht nicht, anderen (z. B. Prestigekunden oder Topkunden) muss man es quasi einräumen - die erwarten zur Not auch, dass man nachts um halb 4 vorbeikommt. Ein Kollege von mir muss dauernd wegen einer prominenten Mandantin und ihrer Drogenprobleme nachts raus und sogar quer durch das halbe Land fliegen :D.

Zum eigentlichen Thema: Ich würde es genau so aufteilen:
- Allerweltskunden: Geschäftsadresse bzw. spezielle Geschäftsleitung, die eben nur zu den Öffnungszeiten erreichbar ist
- Premiumkunden: Spezielle Privatnummer - ich habe hier, wie mein erwähnter Kollege, ein extra Geschäftshandy, dessen Nummer nur bestimmte Kunden bekommen

Die Privatnummer würde ich völlig aus dem Spiel lassen.

LittleSister hat geschrieben:Und einen gewerblichen Anschluss kann sie ja auch als Geschäftsausgaben absetzen.

Man kann auch einen privaten Anschluss genauso absetzen - nur guckt da vielleicht das Finanzamt mal genauer auf die Rechnung aufgrund der Durchmischung (wenn auch unwahrscheinlich solange es nicht groß aus dem Ruder läuft) und man wird bei Ausfällen eben nicht bevorzugt seitens des Anbieteres behandelt (der einzige echte Vorteil hinter einem Geschäftskundenanschluss).

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@Subbotnik
Klar, diesen Passus habe ich nun nicht erwähnt, weil er in einfachen Gegenden wie meinen Heimatort nicht vorkommt. Selbst ich habe ein Handy und gebe diese Nummer an Süchtige nicht weiter. Das kann nämlich auch ins genaue Gegenteil führen, dann machen diese Leute nichts mehr von selbst. Die normale Büronummer reicht völlig für diese Zwecke aus. Mit der Privatnummer sollte man sehr vorsichtig umgehen, ansonsten muss man sich später eine neue Nummer zulegen.

Benutzeravatar

» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Meine private Nummer ist privat (sowohl Handy als auch Festnetz)... Es kommt natürlich auf die Art der Selbständigkeit an, aber für mich würde die Weitergabe meiner privaten Nummer bedeuten, dass ich 24h im Dienst wäre, weil es Leute gibt die zu jeder Tages- und Nachtzeit, weil Sie meinen das Ihre Probleme immer dringend sind.

Es gibt ja Anrufbeantworter für solche Zwecke...

So gehe ich aus dem Büro schalte den Abwesenheits-AB für meine Kundenhotline ein und mache mein Geschäfts-Handy aus, wenn ich mal nicht erreichbar sein möchte...

Meine private Nummer kommt auch nicht ins Telefonbuch. Auch ganz wichtig! Sonst bringt das ja nichts... Dann kriegt die trotzdem jeeder raus.

» tectron » Beiträge: 14 » Talkpoints: 2,26 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^