Behördengänge nach der Geburt - was kommt auf uns zu?
Vor kurzer Zeit haben wir ein Baby bekommen und sind natürlich überglücklich. Jetzt wird es Zeit, dass wir die Kleine bei den Behörden anmelden. Wie sind eigentlich die Regeln, wie lange nach der Geburt muss man sein Kind bei der Behörde angemeldet haben? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht, die Ihr uns möglicherweise mitteilen könntet? Oder an was muss ich noch alles denken? Gibt es da noch mehr zu beachten? Vielleicht habt ihr ja auch lustige Geschichten und Anekdoten von Euren Begegnungen mit den Ämtern parat?
Gibt es nicht in den Krankenhäusern mittlerweile Dienststellen z.B. des Standesamtes? Wie es bei unserer Tochter (geb. 2003) war, weiß ich nicht mehr, ich meine mich erinnern zu können, daß ich gerade aus dem Krankenhaus entlassen, zum Standesamt in der Stadt mußte, um sie anzumelden. Bei unserem Sohn, der 2009 zur Welt kam, konnte mein Mann direkt im Krankenhaus das Kind anmelden, die Tour in die Stadt konnten wie uns sparen. Damals galt noch ein Zeitraum von 5 Tagen, ch glaube auch, daß das noch so ist. Beim zweiten Kind machten wir das sofort.
Was noch auf Dich zukommen wird, sofern Du einiges nicht schon im Vorfeld geregelt hast, sind zum Einden der Antrag auf Kindergeld, den mußt Du mit Geburtsurkunde bei der Familienkasse stellen, zum andern Der Antrag auf Elterngeld. Die Formulare dafür kannst Du aber schon vor der Geburt besorgen bzw. sogar aus dem Internet ausdrucken. Bei der Krankenkasse mußt Du ebenfalls die Geburt mit einer Geburtsurkunde bestätigen. Ich weiß nicht, ob das allgemein so gehandhabt wird, aber die Kasse zahlte mir vor der Geburt einen Teil des Mutterschutzgeldes, mit Bescheinigung über die Geburt den Rest. Deine Elternzeit mußt Du noch beim Arbeitgeber beantragen, das kann man ja erst nach der Geburt machen, weil der Geburtstermin ja vorher noch nicht fix ist.
Mit lustigen Geschichten kann ich leider nicht dienen, bei uns lief alles reibungslos Herzlichen Glückwunsch noch zum neuen Erdenbürger
Wir haben im Prinzip alle Behördengänge einen Tag nachdem wir das Krankenhaus verlassen haben erledigt. Insgesamt sind wir sieben Tage im Krankenhaus gewesen wegen einem Kaiserschnitt und ich denke die Tage gelten ab dem Tag wo man zu Haus ist.
Auf alle Fälle waren wir auf der Gemeinde das Kind anmelden, zuerst noch auf dem Standesamt die Geburtsurkunde abholen. Das war dann eigentlich alles was man mal so Anmeldungstechnisch zu erledigen hatte. Ich spreche aber von Österreich, ich weiß nicht woher du bist. Das Kinderbetreuungsgeld ist bei uns erst zu beantragen wenn das Wochengeld ausläuft und das war bei uns 3 Monate nach der Geburt. (Verlängert durch Kaiserschnitt)
Und eine lustige Geschichte habe ich auch noch. Es war damals Winter und relativ kalt und so habe ich meine Tochter in einen rosaroten Plüschanzug gesteckt und ab aufs Standesamt. Der Standesbeamte hatte so eine Freude mit unserer Kleinen und noch viel mehr mit dem Plüschanzug und meinte wenn es den in seiner Größe geben würde den würde er sich wirklich kaufen und anziehen. Und bei der Kleidung die er anhatte, habe ich ihm das auch geglaubt. Er war ein unglaublich lieber Mensch und wir hatten noch sehr viel mit ihm zu lachen.
Also wir waren nur beim Standesamt und beim Jugendamt, da ich und mein Lebensgefährte nicht verheiratet sind mussten wir dort das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Beim Jugendamt waren wir in der ersten Wochen nach dem Krankenhaus und beim Standesamt leider erst 10 Tage später. Hier gab es ein Missverständnis zwischen dem Krankenhaus und uns. Wir dachten (hatten wir so verstanden) die melden unser Kind beim Standesamt an und wir bekommen eine Mitteilung von denen das wir die Geburtsurkunde abholen können. Da wir aber nicht verheiratet sind, war das nicht so einfach.
Genau weiß ich es nicht mehr, da ich irgendwie in den ersten paar Wochen noch ein wenig Hormon verstrahlt war
Die Anträge für das Kindergeld und damals noch Erziehungsgeld habe ich 2003 im Krankenhaus erhalten und dort auch in aller Ruhe ausgefüllt. Wann ich die dann abgegeben habe, weiss ich gar nicht mehr. Auf jeden Fall sind da die Fristen recht großzügig gewesen.
Zum Standesamt war damals der Vater der Kinder gegangen und hat die Geburtsurkunden abgeholt und sie bei unserem Einwohnermeldeamt dann eben vorgezeigt, damit die Kinder eingetragen werden konnten. Später haben wir dann die Kinderfreibeträge noch auf den Lohnsteuerklassen dort ändern lassen.
Bei der Krankenkasse war ich dann auch erst etwas später, aber die waren eh schon telefonisch informiert, was bei unseren Mitarbeitern vor Ort immer recht gut machbar war. Also hielt sich der Aufwand in Grenzen, was an Ämterwegen nach der Geburt erledigt werden musste.
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