Ö: Konsequenzen einer einvernehmlichen Kündigung
Frau A ist derzeit in Karenz. Sie war heute in ihrer alten Firma um zu verhandeln, ob sie nur zwei Jahre in Karenz bleiben kann oder ob 2,5 Jahre für die Firma auch in Ordnung sind. Geplant hätte sie zwar ursprünglich, dass sie 2,5 Jahre in Karenz geht, aber aus finanziellen Gründen wären für sie nun 2 Jahre auch in Ordnung.
Im Endeffekt kam bei dem Gespräch leider nichts Gutes heraus. Die Firma hat ihr nahe gelegt, nicht mehr zurückzukommen. Natürlich hat Frau A durch die Karenz derzeit noch Kündigungsschutz. So gesehen, müsste sie die Firma wieder zurücknehmen. Praktisch gesehen hält dieser Kündigungsschutz ich glaube nur 3 Monate an. Das ist auch nicht so lange.
Jetzt wurde ihr von ihrem Chef eine einvernehmliche Kündigung angeboten. Wenn sie das Angebot annimmt, würde sie 10.000 Euro bekommen! Für Frau A klingt das sehr verlockend. Ich bin da immer etwas skeptisch bei solchen Angeboten. Frau A meint, dass ihr Chef einfach so nett sei. Ich persönlich denke, dass der Chef auch nicht die Caritas ist. Ohne Grund wird er sicher nicht 10.000 Euro anbieten. Mag sein, dass er nett ist, aber er wird wohl auch nur wirtschaftlich denken.
Soll Frau A das Angebot einer einvernehmlichen Kündigung annehmen? Welche Konsequenzen hat das? Kann sie dann auch mit so einer Kündigung im Zweifelsfall Arbeitslosengeld bekommen? Sie arbeitet in einer ziemlich spezifischen Branche, wo sie noch dazu nun eben schon zwei Jahre wegen Babypause draußen ist. Wann und ob sie wieder einen Job finden wird, ist natürlich auch fraglich. Derzeit hat sie noch kein Angebot für eine andere Arbeitsstelle. Der Fall bezieht sich übrigens auf Österreich.
Bei einer einvernehmlichen Kündigung erhält Frau A auch sofort Arbeitslosengeld. Allerdings gibt es hier bei uns in Österreich noch etwas anderes. Und es kann leicht sein das Frau A hier um Ecken besser aussteigt, nämlich den Mutterschaftsaustritt. Ich weiß nicht wie lange jetzt die Karenzzeit noch dauert, aber wenn es noch ein wenig vor Arbeitsbeginn ist hat sie die Möglichkeit einen Mutterschaftsaustritt zu machen. Hier kommt es dann an ob Frau A noch mit der alten Abfertigung läuft oder schon unter der neuen. Auf alle sollte sie sich das gut anschauen und eventuell von der Arbeiterkammer auch noch prüfen lassen. Je nachdem wie sie dann besser aussteigt.
Ich selber habe den Mutterschaftsaustritt auch vor kurzem gemacht und habe die gesamte Abfertigung erhalten obwohl ich selber gekündigt habe. Aber das ist ja genau der Mutterschaftsaustritt. Ich war noch im alten Abfertigungsgesetz drinnen und laut meinem Kollektivvertrag habe ich die ganze Abfertigung erhalten. Gesetzlich ist hier nur die Hälfte vorgeschrieben, allerdings kann das durch den Kollektivvertrag geändert werden. Wie es jetzt genau bei der neuen Abfertigung ist, weiß ich nicht genau. Wie gesagt hier ist die Arbeiterkammer sicher der richtige Ansprechpartner.
Wenn sie allerdings das Angebot vom Chef annimmt, würde ich ihr raten, sich das alles schriftlich geben zu lassen, denn wie du schon sagst, der Chef ist nicht die Caritas und ich habe leider schön öfters gehört das die Chefs dann nichts mehr von solchen Absprachen wissen wollen.
wiesel hat geschrieben:Bei einer einvernehmlichen Kündigung erhält Frau A auch sofort Arbeitslosengeld.
Eine einvernehmliche Kündigung würde ich jetzt in Deutschland mit einem Aufhebungsvertrag gleichsetzen. In diesem Fall würde sie in Deutschland zunächst kein Arbeitslosengeld erhalten, sondern müsste einen Sperre von Mindestens drei Monaten in Kauf nehmen.
Ob Frau im alten oder im neuen Abfertigungsgesetz drinnen ist, weiß ich nicht. Allerdings hat sie noch ein wenig Zeit bis zum Ende der Karenzzeit. Die Tochter wird im März zwei Jahre alt. Beim Kinderbetreuungsgeld hat sie die längste Variante, also 30 Monate gewählt. Von einem Mutterschaftsaustritt habe ich noch nichts gehört, mich diesbezüglich aber natürlich auch noch nie erkundigt. Ich habe ihr jedenfalls auch dringend geraten, dass sie zur Arbeiterkammer gehen soll und sich gründlich beraten lassen soll.
Dann hätte sie noch genug Zeit für den Mutterschaftsaustritt. Meine Tochter wird im Februar zwei und ich glaube ich hätte zwei Monate vorher kündigen müssen, habe es aber schon gemacht, denn warum Warten wenn man es sowieso macht.
Irgendwie kommt es mir so vor als wenn der Mutterschaftsaustritt so etwas ist was einem keiner sagt. Ich habe es vorher auch nicht gewusst. Allerdings hatte ich einen guten Draht zu unserem Lohnbüro und die haben mir das gesagt. Für mich war es gut denn sonst hätte ich einfach nur so kündigen müssen, da in meiner Firma einvernehmliche Kündigungen prinzipiell nicht zu haben sind. Unser Chef ist halt so.
Ob Frau A dann besser mit dem Mutterschaftsaustritt oder mit dem Angebot vom Chef aussteigt, weiß ich nicht. Hängt eben von der Abfertigung ab, also alt oder neu, vom Kollektivvertrag in ihrer Branche und noch von weiterem. Aber wie gesagt die Arbeiterkammer ist hier sicher der richtige Ansprechpartner und sie kann sich dann für die für sie am besten geeignete Lösung entscheiden.
Ich kann Dir eigentlich nur sagen wie die Sache in Deutschland ausgehen würde. Da bekäme Frau A mindestens 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld; und das gleich aus zwei Gründen. Der erste ist, dass Frau A das Ende des Arbeitsverhältnisses selbst verschuldet, denn die einvernehmliche Kündigung ist wohl kaum etwas anderes als ein Aufhebungsvertrag. Der zweite Grund ist die Zahlung der Abfindung (die genannten 10.000 €); die werden nämlich gleich angerechnet. Wie genau das in Österreich aussieht kann ich allerdings nicht sagen.
Ein Tipp wäre der Anruf bei einer Einrichtung ähnlich der deutschen Arbeitskammer – falls es so etwas in Österreich gibt. Das Arbeitsamt kann im Zweifelsfall auch Auskunft geben. Den Fall würde ich dort unbedingt vortragen bevor ich mich zu einer Unterschrift hinreißen lassen würde. Denn so verlockend die 10.000 € auch klingen mögen – das Geld ist Ruckzuck weg wenn kein Arbeitslosengeld gezahlt wird und auch kein Job in Aussicht ist. Die Konsequenzen aus einem Aufhebungsvertrag ziehen sich aber noch ein Stückchen weiter: ich habe die Erfahrung gemacht, dass potentielle künftige Arbeitgeber zunächst einmal abgeschreckt werden wenn sie das Wort „Aufhebungsvertrag“ hören oder man von einer „einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ spricht. Denn nicht selten ist diese Kündigungsform ein Indiz für Zerwürfnisse mit dem alten Arbeitgeber die nicht mehr überbrückt werden konnten. Denn solche Verträge werden nur dann geschlossen, wenn eine Partei nicht kündigen kann weil das Gesetz die Kündigung verbietet. Liegt also etwas im Argen, genügt aber nicht für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung, muss die Aufhebung her. So mancher Arbeitgeber könnte befürchten sich einen unbequemen Mitarbeiter ins Haus zu holen und würde von daher von einer Einstellung absehen. Klingt blöd weil die Gründe für eine Aufhebung vielfältig sein können – ist mir aber genauso passiert.
Bevor A sich also auf diesen Deal einlässt – und der Chef geht dabei ganz gewiss nicht benachteiligt daraus hervor – würde ich an As Stelle genau prüfen welche Folgen die Unterschrift auf dem Stück Papier hat, das der Chef anbietet. Denn dem Chef ist es vermutlich vollkommen egal ob A Arbeitslosengeld bekommt oder nicht – Hauptsache A ist weg und der Weg für eine neue Mitarbeiterin frei. Im Leben wird einem nichts geschenkt, also lieber zwei Mal nachdenken.
Mich würde interessieren warum As Chef daran interessiert ist sie loszuwerden. Er könnte doch auch einfach warten bis sie wieder da ist und sie dann aus irgendwelchen Gründen kündigen. Ist sie denn schon so lange in der Firma beschäftigt dass sie im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber auch Ansprüche auf eine Abfindung hätte? Oder ist die Kündigungsfrist so lange? Mir gibt das Angebot grad schwer zu denken.
Könnte es sein, dass die Frau die Frau ist, von der du öfters schreibst? Kann es sein, dass der Arbeitgeber da eventuell Sorge hat, dass da noch was auf ihn zu kommt? Wie zum Beispiel Lohnpfändungen etc.? Da könnte man dann eventuell was gegen machen. Kommt aber halt darauf an, ob deine Bekannte den Job unbedingt wieder haben möchte.
Das mit dem Ausscheiden nach dem Erziehungsurlaub gibt es in irgendeiner Form in Deutschland auch. Auf alle Fälle kann man in Deutschland, wenn man direkt nach der Elternzeit gekündigt wird, Arbeitslosengeld beziehen. Was sonst halt nicht möglich ist, weil man X Monate vor der Arbeitslosigkeit an sich sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein muss.
Hier ist es auf alle Fälle so, wenn eine Abfindung gezahlt wird, wird das meistens auch auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Und klar die Sperrzeit kommt je nachdem auch noch dazu. Da soll sich die Bekannte auf alle Fälle vorher kundig machen, weil man sich dann eventuell auch selbst versichern müsste. Was zumindest in Deutschland ziemlich teuer werden kann.
Ja, es ist wieder diese Frau A von der ich hier schon öfters berichtet habe. Prinzipiell würde sie wirklich gerne wieder dort weiterarbeiten. Dass sie nach zwei Jahren bereits wieder arbeitet gefällt ihr glaube ich zwar nicht so, aber sagen wir einmal so, es wäre ihr nicht viel anderes übrig geblieben.
Leider ist es sehr häufig, dass man eben nach der Kündigungsfrist nach der Karenz gekündigt wird. Das höre ich öfters. Ob da dann jedoch auch Abfindungen gezahlt werden, weiß ich nicht. Wie lange sie vor der Karenz dort schon garbeitet hat weiß ich auch nicht genau, aber es war auf jeden Fall länger als 3 Jahre. Als wir nämlich hierher gezogen sind, hatte sie den Job schon.
Der Arbeitgeber hat von den ganzen Umständen mit Herrn B meines Wissens nach nichts mitbekommen. Die Arbeitsstelle ist auch nicht wirklich in unmittelbarer Nähe sondern in einer Großstadt, so kann auch der Dorftratsch nicht in die Ohren vom Chef gekommen sein. So glaube ich nicht, dass diese Umstände dazu geführt haben. Ist aber durchaus auch eine interessante Überlegung.
Frau A hat sich auch überlegt eben so lange es geht doch dort zu arbeiten. Derzeit hat sie ja noch Kündigungsschutz. Sie hat dann jedoch richtiger Weise gesagt, dass es nicht wirklich viel bringen wird. Wenn eine Firma jemanden los werden möchte, dann schafft sie das in der Regel auch. So hatte sie vor der Karenz das Glück einen Großteil ihrer Arbeit als Heimarbeit machen zu können. Das ist aber eben projektabhängig. Die Firma könnte ihr jederzeit ein anderes Projekt geben. Sie hat zum Beispiel auch eine Zweigstelle, die von ihrem Wohnort etwa 2 Autostunden entfernt ist. Wenn die Firma sie loswerden möchte, braucht sie ihr nur ein Projekt dort zu geben und sie geht dann wohl freiwillig.
Dass die Abfindung dem Arbeitslosengeld angerechnet werden könnte, ist ebenfalls ein sehr interessanter Gedankengang. Weiß durch Zufall jemand, ob das in Österreich auch so ist? Das wäre dann tatsächlich ein größeres Problem. Wie gesagt wird es in ihrer Branche nicht allzu leicht sein, eine andere Arbeit zu finden. Wenn sie sich dann auch noch selber versichern muss, ist das auch bei uns kein billiges Vergnügen! Wenn dem so ist, würde ich ihr auf jeden Fall raten, dass sie das Angebot nicht annimmt.
So ich habe mal Google befragt und die Auskünfte gefunden. Sperrfristen gibt es auch in Österreich, allerdings sind die wohl kürzer als in Deutschland. Und man kann wohl einen Antrag stellen, damit die Krankenversicherung bezahlt wird. Wobei es in Deutschland so ist, dass man auch noch vier Wochen nach der letzten Einzahlung in die Krankenversicherung weiterhin krankenversichert ist und wenn ich das richtig sehe, ist die Sperrfrist in Österreich vier Wochen. Da auf alle Fälle mal bei der Krankenkasse kundig machen.
Bei einer einvernehmlichen Auflösung gibt es wohl keine Sperrfrist, aber bei einer Dienstnehmerkündigung. Was das ist weiß ich aber nicht. Oder halt wenn man selbst das Arbeitsverhältnis kündigt. Leider konnte ich auf der Seite nichts finden, wie das mit einer Kündigung nach der Karenz finden. Denn für die Berechnung des Arbeitslosengeldes und auch für die Dauer sind die Arbeitsjahre in den letzten Jahren entscheidend. So wird wohl in Österreich für unter 40jhährige nur 30 Wochen Arbeitslosengeld bezahlt. Allerdings muss man nicht jeden Job annehmen, was man in Deutschland ja quasi muss.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht aber wohl, wenn man vom Arbeitgeber eine Abfindung bekommen hat. Nennt sich Kündigungsentschädigung. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn deine Bekannte einfach mal bei den Ämtern vorspricht und was ihr da geraten wird. Wobei ich davon ausgehe, dass ihr so oder so gekündigt wird.
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