Kann man ein Stück des Nachbargrundstücks abkaufen?

vom 16.11.2010, 23:05 Uhr

A hat im Garten einen Zwinger für seine Hundezucht gebaut. Dieser Zwinger befindet sich dort schon seit vielen Jahren. Nun ist Nachbar B aufgefallen, dass der Zwinger zu einem Teil auf seinem Grundstück steht. Anscheinend haben die Vorbesitzer dort einen Fehler begangen. Nun möchte A nur sehr ungern seinen Zwinger versetzen, da dies kaum möglich erscheint. Also haben A und B sich überlegt, dass A doch das Stück Grundstück von B abkaufen könnte.

Nun stellt sich aber die Frage, ob so etwas überhaupt möglich ist. Kann einfach ein Stück von einem Nachbargrundstück abgeteilt und verkauft werden? Kennt sich hier jemand aus? Was müsste man für einen solchen Kauf alles beachten? Es ist ja wichtig, dass auch rechtlich alles geklärt ist. Hat jemand vielleicht sogar schon einmal nur ein Stück eines Grundstücks gekauft? Was muss man hierfür alles in die Wege leiten?

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Grundsätzlich kann natürlich ein Nachbar dem Anderen einen Teil seines Grundstücks verkaufen, sofern es sein Eigentum und nicht gemietet oder gepachtet ist. Selbiges ist zum Beispiel bei uns geschehen: wir haben ein Haus mit Grundstück von einer Erbengemeinschaft gekauft, dieses Grundstück wurde geteilt. Das Ende des Grundstücks, runde 300 Quadratmeter, hat der Anlieger der nächsten Querstraße gekauft, um seinen eigenen Garten zu vergrößern (oder auch um zu verhindern, daß da jemand hinbaut).

Wir mußten bei der Stadt anfragen wegen eines Vorkaufsrechts, daß die Stadt in unserem Fall hatte, ob das nur bei bebauten Grundstücken so ist oder auch bei Teilen eines Gartens weiß ich nicht, aber fragen sollte man vielleicht. Dann würde ich noch prüfen, ob auf dem Grundstück noch eine Grundschuld eingetragen ist, die zu löschen wäre. Es kommt nämlich vor, daß da noch von vor 50 Jahren was eingetragen ist, das zwar längst getilgt, aber nicht gelöscht ist. Aber wie gesagt, daß war beim Hauskauf so.

Zuallererst würde ich mir den Grundbucheintrag ansehen, darauf sind die genauen Grundstücksgrenzen eingetragen. Sollte da etwas undeutlich sein, kann man das Land auch neu vermessen lassen. Was das genau kostet, weiß ich nicht, aber ein paar Hundert Euro schätze ich schon. Sind die Grenzen eindeutig oder neu festgelegt und ist klar, wie groß und wo genau das zu veräußernde Stück ist, gilt es, sich auf den Preis zu einigen. Ist es Bauland oder Bauerwartungsland kann der Eigentümer einen höheren Wert ansetzen, ist es nur Ackerland, einen niedrigeren. wobei es am Ende natürlich Sache der Handelspartner ist, ob sie sich einig werden. Ich glaube nicht, daß man da von offizieller Seite Einfluß auf den Preis nehmen kann, es besteht ja keine Verkaufs- bzw. Kaufverpflichtung.

Die neuen Besitzverhältnisse werden mittels kleiner Pfeiler (Holzscheite mit Leuchtfarbe besprüht waren es bei uns) optisch sichtbar gemacht, das Geld bzw. das Land wechselt somit seinen Besitzer. Fertig. Zumindest läuft das so ab, wenn es keine Probleme gibt.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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