Vertrag mit DSL Anbieter und Umzug

vom 12.11.2010, 12:17 Uhr

Jetzt wurde zu der Frage, ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt, wenn man einen noch laufenden Vertrag mit einem DSL Anbieter hat und umzieht, aber am Umzugsort der Anbieter die vertraglich geregelte Leistung nicht erbringen kann, ein Urteil gefällt. Zu meiner Überraschung haben die Gerichte in unterschiedlichen Instanzen (bis hin zum Bundesgerichtshof) zum Nachteil des Verbrauchers geurteilt.

Damit bedeute es, dass man auch dann die monatlichen Gebühren für den DSL Anschluss (wobei das dann wohl auch für Telefonanschlüsse gelten dürfte) an den Anbieter bezahlt, wenn der im neuen Wohnort gar keine Leistungen anbieten kann!

Im konkreten ging es um eine Person, welche einen der üblichen Zweijahresverträge hatte. Aber bereits nach wenigen Monaten musste die Person umziehen (die Beweggründe spielen nach Ansicht des Gerichts keine Rolle, solange der Provider nicht verantwortlich ist). Am neuen Wohnort war aber der DSL Anbieter nicht in der Lage, den Anschluss anzubieten. Weil dieser eben nicht vertreten war. Und dennoch soll nun der Kunde den Vertrag bis zum Ende erfüllen.

Ich kann den Grundsatz "Verträge müssen eingehalten werden" sehr gut verstehen und halte diesen auch für einen elementaren Grundstein unseres Rechtssystems. Rechtssicherheit ist zu gewährleisten, wenn man das Vertrauen in Recht und Gesetz eben nicht aufs Spiel setzen mag und damit das friedliche Zusammenleben in Frage stellen will. Aber jetzt stelle ich mir die Frage, ob den so ein Umstand nicht tatsächlich Grund genug für ein Sonderkündigungsrecht darstellen soll. Anders natürlich, wenn der Anbieter auch am neuen Ort Leistungen anbietet. Dann verstehe ich den Zwang zur Vertragserfüllung. So aber sehe ich hierin eine bedauernswerte Fehlentscheidung. Zwar wird auf der einen Seite nach Flexibilität gerufen und diese erwartet. Aber auf der anderen Seite wird dann diese Flexibilität in der Rechtssprechung nicht gewürdigt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Dieses Urteil ist meiner Meinung nach die absolute Höhe! Ich stimmte dir da diesbezüglich auch voll und ganz zu. Es ist ja was vollkommen anderes, wenn an der neuen Wohnung auch die Möglichkeit besteht seinen Service weiterhin zu nutzen. Auf Zahlungen zu bestehen, obwohl man dem Kunden die vertraglich geregelte Serviceleistung nicht bieten kann, ist aber eine absolute Frechheit und Fehlentscheidung.

Ich meine wo soll das denn noch hinführen. Müssen wir in Zukunft schauen, dass alle bestehenden Verträge gekündigt sind, bevor wir uns entschließen in eine neue Wohnung zu ziehen? Das kann es ja wohl irgendwo nicht sein. Was sich das Gericht bei diesem Urteil gedacht hat, kann ich abolut nicht nachvollziehen.

» AJK » Beiträge: 318 » Talkpoints: 23,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Diese Entscheidung ist wirklich sehr fragwürdig und für jeden Verbraucher ein großer Nachteil. Im Prinzip bedeutet das ja eine Art unkalkulierbares Risiko für jeden, der einen solchen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit abschließt, denn er weiß nie, was für eine finanzielle Doppelbelastung er sich da ans Bein bindet, wenn er denn tatsächlich mal umziehen muss in ein Gebiet, wo zum Beispiel DSL nicht zur Verfügung steht, was ja in etlichen ländlichen Umgebungen auch heute noch sehr oft der Fall ist.

Ich halte das Urteil jedenfalls auch für sehr verbraucherfeindlich. Derjenige, der umgezogen ist, möchte ja sicher auch an der neuen Adresse wieder Internet haben und muss sich wahrscheinlich nach teuren Alternativen (z.B. Sky DSL etc.) umschauen, was oft zusätzlich teurer ist. als herkömmliche DSL-Verträge. Durch diese Entscheidung ist er dann ja doppelt belastet. Ich kann das nicht nachvollziehen, welche Begründungen einer derartigen Entscheidung zugrunde liegen. Vertragserfüllung hin oder her, das muss dann doch aber auch gleichberechtigt für beide Parteien gelten, so ist nur der Verbraucher im Nachteil und muss zahlen, der DSL-Anbieter ist frei raus und wird aus der Verantwortung genommen, das ist schon echt ungerecht verteilt. Im Prinzip darf man solche Verträge dann eigentlich gar nicht erst abschließen, da ja kein Mensch in die Zukunft schauen kann und weiß, wo ihn das Leben hin verschlagen wird.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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