Nach der Scheidung – Mädchennamen wieder annehmen?
Ich habe bei der Hochzeit den Namen meines (mittlerweile Ex-)Mannes angenommen, so, wie es wohl noch immer recht üblich ist. Mir war wichtig den gleichen Namen zu tragen um nicht nur durch den Ring sondern auch über den gemeinsamen Nachnamen unsere Zusammengehörigkeit sichtbar zu machen. Natürlich spielten auch eventuelle künftige Kinder eine Rolle, die sollten schließlich nicht nur den Namen eines Elternteils tragen.
Nach dem die Ehe 5 Jahre später gescheitert und die Scheidung amtlich ist, habe ich meinen Mädchennamen wieder angenommen. Nicht nur um mich von dem Mann zu distanzieren, sondern auch weil ich es nicht wirklich richtig gefunden hätte nach so kurzer Ehezeit seinen Namen weiterhin zu tragen und ihn am Ende vielleicht sogar auf meinem Grabstein stehen zu haben. Mal ganz davon abgesehen, dass ich meinen Mädchennamen bedeutend schöner finde als den damaligen Ehenamen bin ich nach dem Tod meins Vaters nun auch die einzige, die den Namen noch weiterträgt (meine Eltern waren schon ewig geschieden und meine Mutter hat sich schon vor 14 Jahren neu verheiratet). Kinder haben wir auch keine, also stand der Änderung nichts mehr im Wege.
Wie seht ihr das? Würdet ihr nach der Scheidung euren Mädchennamen wieder annehmen? Oder habt ihr es vielleicht schon getan? Was wären oder waren eure Beweggründe für die Änderung? Was würde euch davon abhalten?
Ich bin zwar soweit noch glücklich verheiratet, aber man ist ja wirklich nie sicher was im Leben so kommt. Deshalb habe ich mir auch über das Thema den Kopf schon mal zerbrochen. Ich würde es genau wie Du machen. Wenn ich meinen Mann nicht mehr liebe, dann will ich auch nicht seinen Namen spazieren tragen. Dann möchte ich wieder meinen Mädchennamen annehmen. Gut ich konnte den Mädchennamen eigentlich nicht so leide, aber es wäre trotzdem angebrachter finde ich.
Auch zeigt ein Familienname eine Art Zusammengehörigkeit. Klar ist das mehr Arbeit wieder den "alten" Namen anzunehmen, aber es wird wohl das Beste sein. Auch wollte ich auch nicht auf meinem Grabstein bis in alle Ewigkeit den Namen meines Ex-Mannes stehen haben wollen. Auch wenn man einen neuen Partner bekommt, dann weiss man auch nicht ob man überhaupt nochmal heiraten wird. Natürlich kann man ab dem Zeitpunkt mit einem Partner auch nur noch so zusammen sein.
Ich habe nach meiner ersten Scheidung auch meinen Mädchennamenn wieder angenommen. Mein Exmann hat sogar zugestimmt, dass die Kinder meinen Namen annehmen. Das war zwar dann ein langer Weg, aber die Kinder und ich konnten dann ein neues Leben anfangen. Ich wollte Abstand von meinem Exmann bekommen, der mich belogen, betrogen und gedemütigt hat. Das war der Beweggrund, dass ich meinen Mädchennamen wiederhaben wollte.
Als ich dann das zweite Mal heiratete, hat mein zweiter Mann den Namen von mir angenommen, den er bis zu seinem Tod auch getragen hat. Auch nachdem wir schon geschieden waren. Beweggrund war, dass die Kinder nicht wieder einen neuen Namen bekommen sollten und als Familie wollten wir einen Namen an der Klingel stehen haben.
Ich würde meinen Mädchennamen nicht wieder annehmen.
Ich denke es gehört einfach zu meinem Leben dazu. Den Namen meines Mannes hab ich ja nicht einfach übernommen, weil das so üblich ist, sondern einfach weil es zeigt, das wir eine Einheit sind. Und wenn dann noch Kinder dazu kommen, find ich es nicht in Ordnung meinen Mädchennamen wieder anzunehmen und den Kindern auch meinen Mädchennamen zu geben.
Meine Freundin hat ein uneheliches Kind, sprich das hat den Mädchennamen meiner Freundin. Sie hat dann doch geheiratet , den Namen des Mannes angenommen und noch ein Kind bekommen, was ebenfalls den Namen des Vaters bekommen hat. Bevor das uneheliche Kind aber den Namen des Stiefvaters annehmen konnte, ist die Ehe auseinander gegangen. Das uneheliche Kind hat einfach immer drunter gelitten, weil sie den Mädchennamen meiner Freundin hatte, während die anderen beiden einen anderen Namen hatten. Sie fühlte sich immer ausgeschlossen aus der Familie.
Wenn ich nun meinen Kindern den Familiennamen wegnehmen würde, würde ich Ihnen meiner Meinung nach den Vater noch mehr wegnehmen, als ich es durch eine Scheidung eh schon tue. Das würde ich nicht wollen.
Ich bin bisher weder verheiratet, noch wurde ich geschieden. Dennoch würde ich wohl auch meinen Mädchennamen wieder annehmen. Ich würde dann auch nichts mehr wollen, was mich mit meinem Ex - Mann verbindet. Mein Nachname ist hier im Rheinland auch anscheinend nur durch mich vertreten. Es ist ein eher seltener Name und alleine deswegen, würde ich ihn dann wieder annehmen.
Ich finde, dass du es richtig gemacht hast, indem du deinen Mädchennamen wieder angenommen hast. Es ist schade, dass du nun die Einzige bist, die diesen Nachnamen noch trägt. Aber vielleicht heiratest du ja nochmal und dein Mann nimmt dann deinen Namen an.
Ich wäre eine der wenigen Personen hier, die ihren Mädchenname garnicht erst abgeben würde. Habe mir immer fest vorgenommen meinen Namen zu behalten, was nicht heißen soll das ich meinen Mann zwingen würde seinen abzugeben! Aber Doppelnamen sind ja heutzutage garnicht mehr selten.
Sollte es jedoch doch anders kommen (und das tut es meistens ) würde ich meinen Mädchennamen nach der Scheidung wieder annehmen, vorausgesetzt es sind keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen. Würde es schade finden den Namen eines Mannes zu tragen, mit dem ich dann nicht mehr zusammen bin und meinen Namen komplett aufzugeben. Sollten jedoch Kinder aus der Ehe hervorgegangen sein würde ich den Namen behalten, denn es ist mir wichtig den gleichen Nachnamen zu tragen wie meine Kinder.
yuuhi hat geschrieben:Sollten jedoch Kinder aus der Ehe hervorgegangen sein würde ich den Namen behalten, denn es ist mir wichtig den gleichen Nachnamen zu tragen wie meine Kinder.
Damit setzt Du aber voraus, dass wenn Kinder aus der Ehe entstehen, diese immer gleich den Namen des Vaters bekommen würden. Wenn Du aber nicht vor hast, Deinen Namen "aufzugeben", verstehe ich nicht, wieso Du es so selbstverständlich nimmst, dass dann Deine Kinder nicht auch Deinen Namen tragen.
Ich habe letztens genau das auch mit Freundinnen diskutiert.
Ich war der Meinung das die Ehe halt zum Leben dazugehörte und man deshalb den Namen weitertragen sollte, ausser man ist aus wirklich extremen Gründen auseinander gegangen.
Die meisten meiner Freundinnen würden allerdings auf jedenfall ihren alten Namen wieder haben wollen, den schließlich ist man getrennt und wenn man dann einen neuen Mann kennenlernt wäre das nicht so schön mit dem Namen des Ex-Mannes zu leben. Ausnahme bei fast allen war, wenn Kinder da sind. Da diese ja den gemeinsamen Namen tragen, würden sie dann den Namen des Ex-Mannes behalten.
Ich wie gesagt finde das der Name zum Leben dazugehört und würde (wenn ich mal heiraten und mich scheiden lassen würde) den Namen behalten.
Derzeit will ich aber garnicht heiraten und mein derzeitiger Lebensgefährte würde sogar lieber meinen Namen annehmen.
ichwars hat geschrieben:Wie seht ihr das? Würdet ihr nach der Scheidung euren Mädchennamen wieder annehmen?
Ganz allgemeingültig kann man sicher keinen Rat geben oder eine allgemein gültige und gute Vorgehensweise definieren. Dazu gibt es schlicht zu viele Abhängigkeiten, welche massiv Einfluss darauf nehmen, ob nun nach der Scheidung der Geburtsname wieder angenommen werden sollte oder aber es einfach Gründe gibt, die zum Beibehalten des eingeheirateten Namens trotz Scheidung sprechen!
ichwars hat geschrieben:Was wären oder waren eure Beweggründe für die Änderung?
Zuerst ist es natürlich so, dass man irgendwie eine emotionale Verbindung zu dem Namen hat. Ganz gleich, wie lange die Ehe gedauert hat. Ob nun 1 Jahr, 5 Jahre wie bei Dir oder eben z.B. 20 Jahre! Wenn nun im Laufe der Scheidung die Assoziation zu dem Mann eher schlecht ist (eben nach einem Rosenkrieg), dann ist sicher das ein guter Hinweis, nicht mehr den Namen zu tragen, der einen an den Partner erinnert, gegenüber welchem man u.U. nur noch Abscheu empfindet. Ich denke, dass das ein Grund wäre, schnellstmöglich den Namen des Ex-Partners abzulegen.
Ebenso sinnvoll kann es nach recht kurzer Zeit sein, wenn man sich selbst noch gar nicht an den Namen gewöhnt hat. Dann ist es noch kein Teil von einem selbst und stellt nur einen Verwaltungsakt dar. Hier macht es sicher auch Sinn, wenn man wieder den Weg der Namensänderung geht.
Letztlich ist aber die Scheidung an sich auch Grund genug, den Namen abzugeben sofern keine Abhängigkeiten bestehen, die ein Beibehalten als Sinnvoll erscheinen lassen. So wie Du also Deine konkrete Situation geschildert hast, ist es also nachvollziehbar und sinnvoll, den Geburtsnamen wieder anzunehmen!
ichwars hat geschrieben:Was würde euch davon abhalten?
Jetzt gibt es aber auch Gründe, die trotz Scheidung eher dagegen sprechen könnten! Da ist der Hauptgrund natürlich das Vorhandensein von gemeinsamen Kindern! Denn deren Namen kann man nicht ohne Zustimmung des Ex-Partners ändern. Und wenn man nun einen anderen Namen trägt als die Kinder, dann macht dies vieles im Alltag unnötig kompliziert. Außerdem wird es schwer für die Kinder, so einen Prozess nachzuvollziehen (wobei es natürlich auf das Alter der Kinder ankommt),
Ein weiterer Grund könnte die Zeit- und Kostenfrage sein. Denn mit der Namensänderung allein ist es nicht getan! Alle Dokumente gehören neu ausgestellt. Ebenfalls müssen alle Verbindungen neu eingerichtet bzw. unterrichtet werden (vom Arbeitgeber über die Bank bis zum Verein). Wenn nun aber nach entsprechend langer Ehezeit der Name des Partners verinnerlicht wurde und die Scheidung keine Wunden hinterlassen hat, könnte dies eben einen Beweggrund darstellen, den Namen trotz Scheidung zu behalten.
Nicht zu vergessen ist ein Grund, der vielleicht zunächst lässlich klingt: wenn man keinen echten Groll gegen den Ex-Partner trägt, könnte entscheidend sein, welcher Namensklang einem besser gefällt bzw. ob man sich Vorteile vom Namen des Ex-Partners erhofft/verspricht. Das wäre dann ein egoistischer Grund - der aber sicher auch zu akzeptieren ist!
Es kommt darauf, warum man sich scheiden läßt. War die Ehe gut und im Laufe der Jahre hat man sich auseinandergelebt und die Liebe hat nicht mehr den Stellenwert, den sie bei der Heirat hatte, würde ich den Namen beibehalten. Wäre aber die Scheidung der einzig richtige Weg, einer Ehehölle zu entfliehen, möchte ich nicht durch den Namen meines geschiedenen Mannes immer wieder an die schlechten Zeiten mit ihm erinnert werden, Dann würde ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen.
Im dem Fall, dass nicht erwachsene Kinder da sind, würde ich nicht wollen, dass die Kinder einen anderen Namen tragen als ich. Es gibt in der Schule Probleme, wenn die Kinder anders heißen als die Mutter, und diese wiederum einen anderen Namen hat als der Vater. Das möchte ich ihnen nicht zumuten. Ich würde jedoch mit den Kindern eine Namensänderung vorab besprechen.
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